LMIV | Spirituosen

LMIV | Spirituosen

Die LMIV regelt die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten seit 2011. Einige Aspekte wie beispielsweise die Nährwertdeklaration sind jedoch erst deutlich später in Kraft getreten. In einem anderen Artikel habe ich bereits einen Überblick über die generellen Anforderungen der LMIV – einfach erklärt – gegeben. In diesem Artikel soll es nun explizit um Spirituosen, alkoholische Getränke und die Kennzeichnung vom Alkohol Gehalt gemäß LMIV gehen (siehe auch Alkohol Kennzeichnung in Lebensmitteln).

LMIV Kennzeichnung | Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der LMIV Kennzeichnung und Nährwertdeklaration. Mit der Software können Hersteller direkt Etiketten zum ausdrucken als Datei (PNG, JPG, PDF) herunterladen. Die Software erstellt automatisch auch eine Zutatenliste und macht Vorschläge zur Allergenkennzeichnung. Auch der Alkoholgehalt für alkoholische Getränke kann direkt mit berechnet werden. Du kannst die Rezeptrechner Software direkt kostenlos ausprobieren. Für die vollständige Nutzung benötigt man eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Diese kann über Digistore24 schnell & einfach bezahlt werden. Mit dem Rezeptrechner und einem Etikettendrucker von Brother kannst du übrigens auch direkt Flaschenetiketten drucken

LMIV Etikett mit Alkoholgehalt

LMIV – wichtigste Punkte zum Alkohol

Hier sind einmal die wichtigsten Punkte für Spirituosen und alkoholische Getränke gemäß aktueller LMIV 1169/ 2011 zusammengefasst:

  • Für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett angegeben werden
  • eine Zutatenliste und eine Nährwertdeklaration sind für alkoholische Getränke > 1,2 Volumenprozent Alkohol nicht verpflichtend

Pflichtangaben LMIV Etikett | Spirituosen 

Demnach sind folgende Pflichtangaben auf dem Spirituosen Etikett anzubringen:

  • rechtliche vorgeschriebene Bezeichnung
  • Allergene & Zusatzstoffe (Inhaltsstoffe); mit „Enthält: „
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Adresse vom Hersteller
  • Alkoholgehalt (wenn mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol)
  • QUID Kennzeichnung

Da die Zutatenliste und Nährwertdeklaration nicht verpflichtend sind, müssen Allergene und Zusatzstoffe mit dem vorangestellten „Enthält: “ gekennzeichnet werden.

Wichtig ist die rechtliche Bezeichnung für die Spirituosen oder beispielsweise den Likör. Hier gab es eine weitere Verordnung aus dem Jahr 2019/ 7878. In Artikel 10 findet man dort genaueres zur rechtlich vorgeschrieben Bezeichnung. Die genauen Spirituosen Kategorien findet man in Anhang I. Sofern keine Kategorie zutrifft, würde man einfach nur „Spirituose“ als Begriff verwenden.

Mehr zu diesem Thema auch im Bereich Spirituosen Etiketten Vorschriften.

Spirituosen Nährwertdeklaration keine Pflicht gemäß LMIV
LMIV Alkoholgehalt Kennzeichnung

Keine Pflicht zur Nährwertdeklaration & Zutatenliste | Spirituosen | LMIV

In der damaligen Version der LMIV wurde aber auch schon darauf hingewiesen, dass es noch einmal eine gesonderte Prüfung hinsichtlich Zutatenliste und Nährwertdeklaration für Spirituosen geben sollte. Hierfür möchte die EU Kommission bis Ende 2022 nun eine Anpassung der LMIV veröffentlichen. Vielmehr ist dazu aber leider noch nicht bekannt.

Gleichzeitig hat sich der Deutsche Spirituosen Verband BSI bereits 2019 freiwillig zur Kennzeichnung vom Brennwert verpflichtet. In Der Absichtserklärung definiert der BSI darüber hinaus weitere Punkte:

  • Energiewert (Brennwert) Angabe je 100ml und je Portion
  • Liste der Inhaltsstoffe als E-Label zur Verfügung zu stellen (z.b. via QR-Code auf Etikett)

Der Bericht zum Ende Dezember 2021 weist daraufhin, dass bereits jede 2. Flasche die notwendigen Angaben enthält.

LMIV – Kennzeichnung Alkoholgehalt

In Artikel 28 werden noch einige Aspekte zum Alkoholgehalt genauer erläutert. Primär wird dort jedoch auf Anhang XII verwiesen. Hier einmal die wichtigsten Punkte auf Anhang XII:

  • Alkoholgehalt wird bei 20 Grad Celsius bestimmt
  • Für den Alkoholgehalt sind gewisse Toleranzen definiert
  • alkoholische Getränke mit > 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen mit dem Alkoholgehalt deklariert werden
  • es darf maximal 1 Dezimalstelle für die Volumenprozent Alkohol genannt werden
  • Der Zahl (für den Alkoholgehalt) ist das Symbol „% vol“ anzufügen
  • dieser Angabe darf das Wort „Alkohol“ oder die Abkürzung „Alk.“ vorangestellt werden

Alkoholgehalt berechnen | Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner PRO Business ermöglichen wir Nutzern auch den Alkoholgehalt zu berechnen. Auch wenn die Nährwertdeklaration heute noch nicht verpflichtend ist, können Hersteller bei Bedarf bereits heute auch die Nährwerte und Inhaltsstoffe für alkoholische Getränke ermitteln. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, auch direkt ein Spirituosen Etikett zum ausdrucken zu erstellen. Es ist auch schon eine QR Code Funktion geplant, mit der Hersteller dann QR Codes generieren können, die wiederum auf dem Etikett angebracht werden können.

So geht’s:

Du kannst den Rezeptrechner kostenlos ausprobieren und sofort loslegen.

  1. Rezepteingabe über Rezeptrechner Online
  2. Rezept speichern
  3. Upgrade durchführen
  4. in der Rezeptdatenbank für PRO Nutzer anmelden
  5. Etikett mit Alkoholgehalt herunterladen

In dem folgenden Video zeige ich dir die einzelnen Schritte einmal anhand von einem Beispiel.

Spirituosen Etiketten Vorschriften

Spirituosen Etiketten Vorschriften

Hersteller von Spirituosen, Schnaps und alkoholischen Getränken sind bisher von der Nährwertdeklaration und Pflichtangaben auf dem Etikett weitestgehend befreit. Das soll sich aber schon ab 2023 ändern. Erfahre hier, welche Vorschriften in der EU für die Erweiterung von Spirituosen Etiketten bereits in Diskussion sind und bereite dich vor. Mit dem Rezeptrechner helfe ich Herstellern, Zeit & Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung zu sparen. Das gilt natürlich in Zukunft auch für Spirituosen und alkoholische Getränke.

Zeit & Kosten sparen bei der Kennzeichnung

Die Rezeptrechner Software ist im Kerne ein webbasiertes Programm, mit dem man die Nährwertangaben pro 100g, pro Rezept und pro Portion ermitteln kann. Seit einigen Jahren erweitern wir die Software nun sukzessive um weitere Funktionen für kleine Betriebe und Direktvermarkter in der Lebensmittelindustrie. So gibt es mittlerweile auch einen Etiketten Generator um Pflichtangaben (Zutatenliste, QUID, Ausbewahrungshinweise, MHD etc) in ein vernünftige Layout zum drucken zu bringen. Seit kurzem gibt es auch schon eine Preiskalkulation (beta) und eine Möglichkeit einen digitalen Produktpass als PDF (Produktspezifikation) zu erstellen. Auch eine Schritt für Schritt Anleitung für die Rezepturen als PDF ist in Planung. Mehr zu den einzelnen Funktionen vom Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Button.

Pflichtangaben für Alkoholische Getränke

Flaschenetiketten Drucker 

Mit dem Rezeptrechner haben wir mittlerweile auch eine Schnittstelle zu den Etikettendruckern von Brother. Hier gibt es nun auch einen passenden Etikettendrucker für Flaschen. Damit kannst du nun Flaschenetiketten selbst gestalten (mit der Rezeptrechner Software) und im Anschluss eigene Flaschenetiketten selber drucken mit dem Etikettendrucker von Brother. Mehr dazu im Artikel: Flaschenetiketten Drucker

Flaschen Etikettendrucker

Vorschriften gemäß LMIV für alkoholische Getränke & Spirituosen – heute

Die Lebensmittelinformationsverordnung definiert EU weit die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Artikel 9 der LMIV beschreibt dabei die konkreten Angaben, die auf dem Etikett von verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. In Artikel 16 der LMIV wieder werden die Ausnahmen für das Erfordernis der Angaben konkret benannt. Dort sind auch alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol benannt. Demnach müssen auf alkoholischen Getränken auf dem Etikett keine Angaben gemacht werden zur Zutatenliste oder der Nährwertdeklaration. Allergene, Zusatzstoffe und auch die QUID Kennzeichnung ist jedoch verpflichtend. Ebenso sind weitere Pflichtangaben auf dem Etikett abzubilden wie beispielsweise eine rechtlich korrekte Bezeichnung für das alkoholische Getränk. 

In der damaligen Fassung der LMIV wird aber auch bereits darauf verwiesen, dass die Kommission prüft, ob es eine verpflichtende Angabe für den Brennwert oder generell die Nährwertdeklaration geben sollte.

Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel. 

Digitales Etikett als Kompromiss

Das Ergebnis ist aktuell, dass in der EU ein Kompromiss diskutiert wird. Demnach sollten Hersteller in Zukunft nicht direkt auf dem Etikett die Angaben zur Kennzeichnung (auch die Nährwertdeklaration) vornehmen. Vielmehr soll es sich um ein digitales Etikett handeln. Der Verbraucher kann dann einen QR Code mit dem Handy einscannen um sich über das Produkt zu informieren. Man geht davon aus, dass über den QR Code dann die typischen Angaben vom Etikett abzurufen sein müssen. Dazu gehören:

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenliste, ggf. mit QUID Kennzeichnung
  • Herkunftsort
  • Anschrift und Name vom Lebensmittelproduzenten
  • Alkoholgehalt
  • Nährwertdeklaration

Unklar bleibt, ob es ein genaues Format für den QR Code gibt. Ebenso ist bisher unklar, ob es beispielsweise Ausnahmen von der Pflicht für kleine Hersteller und Direktvermarkter gibt. So ist beispielsweise ja die Nährwertdeklaration gemäß LMIV für Direktvermarkter unter gewissen Bedingungen (Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl, nur „offline“ Verkauf im Umkreis von 50km) nicht verpflichtend.

U Label Pilot gestartet

Aktuell läuft dazu auch ein kleiner Test unter der Bezeichnung U Label. U Label ist eine Plattform, die durch den Interessenverband der Europäischen Weinindustrie (CEEV) und der europäischen Spirituosenindustrie (SpiritsEUROPE) entwickelt worden ist. Dort können Hersteller gegen eine jährliche Lizenzgebühr QR Codes erstellen mit Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten. Bisher gibt es das Portal allerdings nur in Englisch. In einigen Artikeln aus dem Herbst 2021 liest man auch, dass die Pflicht innerhalb der EU ab 2023 in Kraft treten soll. Demnach wären dann alle Spirituosen und Weinhersteller angehalten, die Angaben der Nährwerte und Inhaltsstoffe direkt auf dem Etikett oder per QR Code vorzunehmen, Bisher gibt es allerdings noch keinen weiteren Beschluss, der mir bekannt ist und in Deutschland vermutlich auch gerade andere dringlichere Themen. Dennoch müssen Hersteller damit rechnen, dass das Thema Kennzeichnung für alkoholische Getränke (Schnaps, Spirituosen, Wein, Liköre, Sekt) erforderlich wird.

Nährwertberechnung und Kennzeichnung – mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner bieten wir eine webbasierte Software zur Nährwertberechnung und Lebensmittelkennzeichnung. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf die kleineren Betriebe, die in der Regel keine komplexen Warenwirtschaftssystem nutzen. Mit einer Jahreslizenz vom Rezeptrechner bekommst du Zugriff auf den vollständigen Funktionsumfang (Etiketten erstellen und drucken, Nährwertangaben berechnen, Rezeptverwaltung, Produktdatenblätter, Allergenkennzeichnung, Speiseplan erstellen uvm).  Zudem können Rezeptrechner PRO Business Nutzer mit dieser Lizenz auch direkt Etiketten erstellen mit allen Pflichtangaben. Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Nährwertberechnung – so geht’s

Die Berechnung der Nährwerte ist relativ ähnlich zwischen Lebensmitteln und Getränken. Einzig zu beachten ist, dass alkoholische Getränke Alkohol beinhalten, der ebenfalls einen Brennwert hat (siehe auch Alkohol Kalorien Rechner). Bei der Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner Online wird der Alkoholgehalt direkt mit berechnet und auf dem Etikett auch angezeigt. In einem anderen Artikel habe ich mich schon einmal explizit mit dem Alkoholgehalt berechnen auseinandergesetzt.

Schritt 1: Rezepteingabe

Um Nährwerte für deine Rezeptur (z.B. Likör) zu berechnen, startest du beim Rezeptrechner Online und kannst hier dein Rezept eingeben. Suche dazu Schritt für Schritt nach den einzelnen Zutaten über das Suchfeld oder gib direkt deine Zutatenliste über die Importfunktion neben dem Suchfeld ein. Sofern du bereits im Vorwege eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business erworben hast, kannst du im oberen Bereich rechts neben dem Suchfeld auch auf die Quelle vom Bundeslebensmittelschlüssel umstellen.

Da die Vorschriften zur Nährwertdeklaration vorsehen, dass man die Nährwerte im zubereiteten Zustand angibst, musst du nun noch den Reduktionsfaktor berücksichtigen. Das ist vor allem dann relevant, wenn du z.B. den Likör noch einkochst. Dann verliert der Likör an Flüssigkeit und die Dichte der Nährstoffe nimmt zu. Du kannst den Reduktionsfaktor messen indem du das zubereitete Gewicht durch das Rohgewicht teilst.

Die Anleitung vom Rezeptrechner wird die helfen, Schritt für Schritt die Nährwerte zu berechnen.

Schritt 2: Nährwerte ablesen und Rezept speichern

Sobald du alle Zutaten eingegeben hast, kannst du im oberen Bereich schon die Nährwertangaben pro 100g, pro Portion und pro Rezept ablesen. Für die Nährwertdeklaration deiner alkoholischen Getränke und Spirituosen ist nur die Angabe je 100g verpflichtend. Du kannst die Werte hier per Copy & Paste kopieren und zum Beispiel in ein Word Dokument einfügen. Alternativ kannst du aber auch erst dein Rezept speichern und später eine Nährwerttabelle als Datei (PNG, JPG oder PDF) herunterladen. Wenn du deine Getränke und Spirituosen im Internet verkaufen möchtest, ist es manchmal einfacher, die Datei direkt hochzuladen statt die einzelnen Werte zu kopieren und einzeln einzufügen.

Schritt 3: Etikett für Alkohol (Likör, Spirituosen, Schnaps, etc)

Sobald du deine Rezeptur erstellst hast, kannst du diese speichern. Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang kannst du dich dann in der neuen Rezeptoberfläche anmelden (siehe Login Button oben rechts). Hier kannst du deine Rezepturen sowohl für alkoholische Getränke als auch für Etiketten verwalten.

Für einzelne Rezepte kannst du dann eine Etiketten Vorlage generieren indem du rechts auf das Symbol für „Lebensmitteletikett erstellen“ klickst. Unter Inhalt kann man dann auch den Alkoholgehalt mit einblenden. Dieser wurde automatisch mit berechnet. Das ist insbesondere dann ganz praktisch, wenn es sich um Cocktails handelt und man verschiedene Getränke mixt.

Digitales Etikett oder Produktpass 

Du wirst sehen, dass es auch heute schon eine Funktion für einen digitalen Produktpass gibt. Hier kann man für Lebensmittel und Getränke eine Art Produktspezifikation erstellen und als PDF ausdrucken. Das nutzen viele Hersteller um die Kunden über die Produkte zu informieren. Der digitale Produktpass enthält letztlich die gleichen Angaben wie das Etikett. Und genau diese Funktion wird auch noch weiterentwickelt zu einer QR Code Funktion, sodass man dann ähnlich der U Label Initiative einen QR Code für die Etikett Angaben der Spirituosen machen kann. Den QR Code kann man dann auf dem Etikett vom Getränk abbilden. Das digitale Etikett hat auch den Vorteil, dass man bei Anpassung der Spezifikation nicht immer neue Etiketten erstellen muss. Man wird dann einfach nur in der Rezeptoberfläche sein Rezept anpassen und die aktualisierten Angaben erscheinen automatisch über den QR Code. Insofern ist das digitale Etikett eigentlich eine wirklich praktische Erfindung, die sich möglicherweise mittelfristig auch für Lebensmittel durchsetzt.

Digitaler Produktpass alkoholische Getränke