Innovationspreis Gewinner expoDirekt 2023: Rezeptrechner

Innovationspreis Gewinner expoDirekt 2023: Rezeptrechner

Hier findest du das Video zur Rezeptrechner Software als Innovationspreis Gewinner 2023 auf der expoDirekt in Karlsruhe. Wir freuen uns, dass wir gewonnen haben.
BLS Nährwerte Datenbank & Kennzeichnung

Zeit & Kosten sparen bei der Nährwertberechnung

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Schnell und einfach können Rezepte eingegeben werden. Nutzer erhalten Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel, der größten Nährwertdatenbank in Deutschland mit über 10.000 Zutaten. Es kann direkt eine Nährwerttabelle mit Nährwerten pro 100g oder ein vollständiges Lebensmittel Etikett mit allen Pflichtangaben erstellt werden. Die Dateien können als PDF oder Bilddatei (PNG, JPG) heruntergeladen werden. Durch unsere Kooperation mit dem Etikettendrucker Hersteller Brother, gibt es auch eine Schnittstelle zu passenden Etikettendruckern um selber die Etiketten zu drucken. 

Nährwertdeklaration Rundungsregeln

Nährwertdeklaration Rundungsregeln

Teil der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist die Nährwertdeklaration. Diese besagt, dass Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter verpflichtet sind, die Big 7 Nährwerte in Form einer Nährwerttabelle auf verpackten Lebensmitteln abzubilden. Die Nährwerte pro 100g sind dabei verpflichtend in einer bestimmten Reihenfolge anzugeben. Doch wie viele Dezimalstellen für die Nährwertdeklaration sind erforderlich? Hier gibt es einiges an Verwirrung. Viele fragen sich, ob es jetzt offizielle Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration gibt oder nicht? In diesem Artikel kläre ich hierüber auf und erläutere, was genau der EU Leitfaden zur Rundung bei der Nährwertdeklaration sagt.

Nährwertdeklaration erstellen

mit dem Rezeptrechner

Mit dem Software Programm vom Rezeptrechner helfen wir dir Zeit und Kosten zu sparen bei der Nährwertdeklaration. Wir richten uns dabei insbesondere an kleine Produzenten und Direktvermarkter, die keine komplexen Warenwirtschaftssystem nutzen. Die Software ist ganz einfach aufgebaut: Man gibt Zutatenlisten mit Mengenangaben ein und bekommt im Ergebnis die Nährwerte pro 100g. Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhält man automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen großen Nährwertdatenbank in Deutschland. Für die Nährwertberechnung können zudem auch Reduktionsfaktoren hinterlegt werden um den Flüssigkeitsverlust bei der Zubereitung mit zu berücksichtigen. Du kannst den Rechner für die Nährwertdeklaration hier direkt ausprobieren.

Nährwertdeklaration Software Programm

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Nährwerte pro 100g für Lebensmittel und Rezepte berechnen und im Anschluss die Nährwertdeklaration (Nährwerttabelle) als Bilddatei herunterladen oder als Werte kopieren. Du hast auch die Möglichkeit direkt Etiketten mit vollständiger Lebensmittelkennzeichnung zu erstellen. 

Rundungsregeln bei der Nährwertdeklaration

Ich höre immer wieder Gerüchte und Halbwissen zum Thema Rundung bei der Nährwertdeklaration. Deswegen möchte ich hier einmal auf die genauen Gesetzestexte eingehen. Daran wird schnell klar, was genau bezüglich Rundung in den offiziellen Vorschriften der LMIV genannt wird. Die Schwierigkeit besteht oftmals darin überhaupt die richtigen Gesetzestexte zu finden. Denn abgesehen von der offiziellen LMIV gibt es noch eine zusätzliche Verordnungen oder EU Leitfaden, die später veröffentlicht worden sind. Diese beziehen sich dann auf gewisse Teilaspekte wie beispielsweise die Nährwertdeklaration (siehe auch Nährwertanalyse). Aber es gibt kein gutes Verzeichnis, in denen man die relevanten Verordnungen einmal gesammelt findet. Deswegen hier einmal ein kurzes Überblick:

LMIV 1169/ 2011 – Nährwertdeklaration

Die Hauptverordnung, wenn man so möchte, ist die LMIV 1169/ 2011.  In Abschnitt 3/ Artikel 30 wird die Nährwertdeklaration im Detail erklärt. Dort wird erläutert, welche Nährwerte angegeben werden müssen. Es wird die Darstellungsform (Nährwerttabelle) beschrieben. Und es wird auch auf die Möglichkeiten zur Berechnung der Nährwertangaben eingegangen. Aber nirgendwo in der gesamten LMIV wird ein Wort über „Rundung“, „Dezimalstellen“, „Komma“ oder ähnliches genannt im Bezug auf Nährwerte.

In der LMIV 1169/ 2011 direkt findet man also keine Rundungsregeln zur Nährwertdeklaration.

Viele verweisen deswegen auf einen EU Leitfaden bezüglich Nährwertdeklaration, der später veröffentlicht wurde.

EU Leitfaden – Nährwertdeklaration Abweichung und Rundungsregeln

Im Dezember 2012 wurde dann in der Tat noch ein EU Leitfaden veröffentlicht. Dieser EU Leitfaden zum Prüfverfahren der Nährwertdeklaration bezieht sich auf das Prüfverfahren zur Kontrolle zur Einhaltung der Rechtsvorschriften. Der Leitfaden richtet sich somit an die zuständigen Behörden. Viele verwechseln diesen Leitfaden mit den offiziellen Anforderungen an die Nährwertdeklaration da hier in der Tat von Rundungsregeln und Toleranzen die Rede ist. Ich erkläre gleich etwas genauer, was es damit auf sich hat.

Einheitliche Prüfverfahren

Regeln und Vorschriften sind immer dann effektiv, wenn man einheitliche Prüfverfahren schafft. Die Kontrolle ist dazu da, sicherzustellen, dass die Regeln auch eingehalten werden. Aber auch bei Kontrollen gibt es natürlich oftmals Interpretationsspielraum. Deswegen hat die EU ein einheitliches Papier formuliert, in dem genau aufgelistet ist, die das Prüfverfahren zur Kontrolle der Nährwertdeklaration auszusehen hat. Das ist wichtig und gibt Orientierung, damit man letztlich nicht den Behörden die Auslegung überlässt. Denn das führt meistens zu viel Frustration, insbesondere wenn eine lokale Behörde die Prüfung strenger durchführt als eine andere Behörde.

Abweichungen bei der Nährwertdeklaration sind normal und müssen berücksichtigt werden

Es ist allgemein bekannt, dass Nährwerte in Lebensmitteln schwanken. So schwankt beispielsweise der Zuckergehalt in natürlichen Lebensmitteln je nachdem, ob es sich um eine sehr reife Frucht handelt oder nicht. Nährwertangaben für Lebensmittel sind deswegen immer Durchschnittswerte Auch der Bundeslebensmittelschlüssel gibt Durchschnittswerte für die Nährwertangaben an. Wenn man also zwei unterschiedliche Quellen betrachtet für Nährwerte, und unterschiedliche Werte angegeben werden, dann heißt das nicht unbedingt, dass eine Quelle richtig oder falsch ist. Es handelt sich um Schwankungen in den Durchschnittsnährwertangaben.

Wer eine Laboranalyse in Auftrag gibt, wird somit ebenfalls immer nur eine Momentaufnahme erhalten. Eine zweite Nährwertanalyse könnte bereits zu anderen Ergebnissen führen. Diesen Aspekt berücksichtigt der EU Leitfaden für das Prüfverfahren. Deswegen werden gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration erlaubt. Das bedeutet, dass man gewisse Abweichungen zulässt.

Beim Prüfverfahren vergleich man die Laboranalyse mit der Nährwerttabelle.

Im Falle einer Prüfung der Nährwertdeklaration durch eine Behörde wird eine Probe vom Lebensmittel ins Labor geschickt für eine Nährwertanalyse. Die Ergebnisse dieser Nährwertanalyse werden dann mit der Nährwertdeklaration auf der Verpackung (der Nährwerttabelle) verglichen. Abweichungen bei der Nährwertdeklaration sind ganz normal. Eine 100%ige Übereinstimmung ist höchst unwahrscheinlich. Die Frage ist jedoch, wie groß die Abweichungen sind und ob die Abweichungen akzeptabel sind. Und genau hierfür man im EU Leitfaden die Toleranzen zur Nährwertdeklaration (siehe Bild).

Nährwertdeklaration Toleranzen & Abweichungen

Wie sind Toleranzen bei der Nährwertdeklaration zu verstehen?

Die Toleranzen beziehen sich als auf die erlaubte Abweichungen nach oben oder unten. Das heißt in einem konkreten Beispiel:

Angenommen ich habe auf der Nährwerttabelle meiner Verpackungen einen Zuckergehalt von 5,35 g / 100g ausgewiesen. Dann ist die Toleranzgrenze 3,35 bis 7,35 g Zucker. Das heißt, wenn die Nährwertanalyse im Labor einen Wert von 6g Zucker ergibt, wäre die Abweichung ok. Bekommt man als Ergebnis der Laboranalyse jedoch einen Zuckergehalt von 8,0g, dann liegt dieser nicht mehr innerhalb der Toleranz und die Abweichung wäre das zu groß.

Allerdings spielt hier auch die Rundung noch eine Rolle. Je genau ich meine Nährwerte angebe, desto eher besteht die Gefahr, dass ich mich in den Dezimalstellen außerhalb der Toleranzen bewege. Jemand, der also eine genauere Nährwertdeklaration mit mehr Kommastellen macht, könnte somit für die Genauigkeit „bestraft“ werden. Aus diesem Grund definiert man auch die Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration. Wichtig ist jedoch, dass diese sich nur auf das Prüfverfahren beziehen. Das bedeutet, dass jemand, der einen Zuckergehalt von 3,35g angibt, genauso behandelt wird wie jemand, der einen Zuckergehalt von 3,4g angibt.

Was genau hat es jetzt mit den Rundungsregeln bei der Nährwertdeklaration auf sich?

Die Rundungsregeln besagen, wie genau die obere und untere Toleranzgrenze gerundet wird. Im Falle vom letzten Beispiel für den Zucker wäre die Toleranzgrenze also wie folgt zu runden: 7,35g (obere Toleranzgrenze) wird auf 7,4g gerundet. Und die 3,35g (untere Toleranzgrenze) wird auf 3,3g gerundet. Damit verfolgt man das Ziel keine vermeintliche Scheingenauigkeit zu schaffen. Die Toleranzgrenzen für den Zuckergehalt sind also demnach 3,3 bis 7,4g.

Wichtig: Das bedeutet letztlich also nicht, dass man unbedingt auch bei der Nährwertdeklaration diese Rundungsregel einhalten muss. Man darf durchaus genauere Werte angeben.

Der EU Leitfaden für das Prüfverfahren besagt lediglich, dass man dafür nicht „bestraft“ wird, wenn man genauere Angaben macht. Es wird dann für die Ermittlung der erlaubten Abweichungen im Falle einer Prüfung einfach entsprechend gerundet. Einige weitere Beispiele hinsichtlich der Toleranzen bei den Nährwerten findest du in diesem Artikel.

EU Leitfaden zur Rundung der Nährwertdeklaration

In diesem Bild siehst du die Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration. Beachte jedoch, dass diese sich auf das Prüfverfahren beziehen. Bei der Angabe der Big 7 Nährwerte auf der Nährwerttabelle darfst du jederzeit mehr Kommastellen angeben. Die zusätzliche Genauigkeit wird dir aber im Falle einer Prüfung nicht „negativ angerechnet“. 

Video: Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV

In diesem Video erkläre ich dir alles, was du wissen musst zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV.

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration

Big7 Nährwertdeklaration für Lebensmittel

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich früher oder später fragen, welche Angaben für das Lebensmittel gemacht werden müssen. Die Angaben für verpackte Lebensmittel auf dem Etikett sind nochmal weitreichender als die Angaben für die losen Lebensmittel. Für ersteres sind Hersteller dann auch schnell mit der Nährwertdeklaration konfrontiert. In diesem Artikel erläutere ich, wer der Deklarationspflicht für Lebensmittel unterliegt, wie man mit dem Rezeptrechner eine Nährwerttabelle erstellen kann, die LMIV konform ist (ganz ohne Laboranalyse). Zudem erläutere ich auch, wie es mit anderen deklarationspflichtigen Inhaltsstoffen (z.B. Allergene & Zusatzstoffe) aussieht. Vorab noch eine Sache: Nährwertdeklaration und Nährtwertkennzeichnung wird im deutschen Sprachgebrauch verwendet und bezieht sich grundsätzlich auf die gleichen Aspekte.

Nährwertdeklaration leicht gemacht

Gemäß LMIV ist die Berechnung der Nährwerte genau so erlaubt wie eine Laboranalyse. Mit dem einfachen Nährwertrechner vom Rezeptrechner kannst du die Nährwerte für Rezepte eingeben, indem du deine Zutaten und Mengenangaben hinterlegst.

Für die vollständige Berechnung der Nährwerttabelle ist ein PRO Business Zugang erforderlich. Damit bekommst du dann auch Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel, der offiziellen Nährwertdatenbank in Deutschland. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben in deinem Account hinterlegen. Flüssigkeitsverlust beim Kochen oder Backen wird über den sogenannten Reduktionsfaktor abgebildet.

Verwendest du verschiedene Rezeptkomponenten für weitere Rezepte, kannst du deine Rezepte auch in eigene Zutaten umwandeln.

Deklaration Nährwerte

Mit dem Rezeptrechner kannst du Nährwertangaben berechnen pro 100g, pro Portion und pro Rezept (auch im zubereiteten Zustand).

Die Lebensmittelinformationsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2016 müssen alle verpackten Lebensmittel mit den entsprechenden Nährwertangaben versehen sein (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). So will es die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV ist die deutsche Gesetzgebung, die die Lebensmittelkennzeichnung regelt. Zur Kennzeichnung der Lebensmittel gehören neben der Angabe der Nährwerte noch diverse weitere Aspekte. So müssen auf Lebensmitteletiketten zum Beispiel alle Zutaten in der richtigen Reihenfolge gelistet sein. Es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein sowie Hinweise zur Aufbewahrung. Zudem ist darauf zu achten, dass das Nettogewicht und ggf. die Füllmenge und Abfüllmenge mit angegeben werden. In diesem Artikel geht es primär um die Nährwertdeklaration, häufig auch als Nährwerttabelle bezeichnet. Zudem gehen wir auch auf die Deklarationspflicht für Allergene und Zusatzstoffe ein. Für die weiterführenden Angaben auf den Lebensmitteletiketten, helfen die entsprechenden Verlinkungen.

Wichtig ist, dass die Deklarationspflicht nicht sofort für alle Betriebe greift. Es gibt einige Ausnahmen für die Deklarationspflicht, die ich im folgenden einmal beschreiben möchte.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen nach Betriebsgröße

Grundsätzlich fordert die Lebensmittelfinformationsverordnung eine Nährwertdeklaration für fast alle vorverpackten Lebensmittel. Das dies primär dem Zweck die Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu erhöhen. Das Ziel ist es natürlich nicht, einen komplexen bürokratischen Prozess aufzubauen und kleine Betriebe zu bestrafen. Und deswegen gibt es auch Ausnahmen. Wer von der Nährwertdeklaration betroffen ist und welche Ausnahmen existieren, soll im Folgenden kurz erklärt werden.

Die Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht nicht, wenn es sich um

  • einen Betrieb mit < 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz < 2 Millionen Euro handelt
  • wenn der Betrieb ausschließlich im Umkreis von <50 km vom Herstellungsort (teilweise auch bis 100km) Lebensmittel vertreibt – Achtung bei Fernabsatz (Online Shop)!

Wenn ich also bisher meine Fruchtaufstriche und Marmeladen ausschließlich in meinem eigenen Laden und auf einem Wochenenmarkt bzw. durch explizite Läden im Umkreis verkauft habe, bin ich von der Pflicht zur Nährwertdeklaration nach wie vor befreit.

Nicht davon befreit bin ich jedoch, wenn ich nun anfange meinen Online Shop aufzubauen und meine Waren nicht nur im direkten Umkreis sondern auch im Fernabsatz betreibe. In dem Moment, in dem ich anfange meine Produkte auch online anzubieten, bin ich auch zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Was genau auf dem Lebensmitteletikett der verpackten Lebensmittel stehen muss, habe ich in diesem Artikel zu den Vorschriften verpackter Lebensmittel nochmals genauer beschrieben.

Nährwertdeklaration – Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel

Es gibt Lebensmittel, die von der LMIV ausgeschlossen sind.

Zu den Ausnahmen gehören unter anderem für Tee, Kräuter, Gewürze, Tafelsüßen, Lebensmittelzusatzstoffe, Hefe, Kaugummi oder Gelatine. Von den Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben ausgeschlossen sind zudem Erzeugnisse, die in sehr kleinen Mengen direkt an den Endverbraucher oder an kleine lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden.

Diese Richtlinien gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Anhand dieser Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben können Konsumenten bewusste Entscheidungen treffen, wenn es um den Kauf von Lebensmitteln geht.

Nährwertdeklaration Lebensmittel: Welche Nährwertangaben müssen gemacht werden?

Die LMIV schreibt vor, dass  auf der Nährwerttabelle bestimmte Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big7) enthalten sein müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Pflichtangaben:

– Brennwert (kJ & kcal)
– Fett
– Gesättigte Fettsäuren
– Kohlenhydrate
– Eiweiß
– Zucker
– Salz

Die Angaben müssen immer pro 100 g oder 100 ml des Produktes gemacht werden (im zubereiteten Zustand).

Nährwertkennzeichnung Erstellen

Hier erkläre ich dir, wie du Lebensmittel Etiketten erstellen kannst. 

Freiwillige Zusatzangaben

Zusätzlich darfst du auch Angaben zu den Nährwerten in einer Portion machen, doch bleibt dies dir selbst überlassen. Wenn du möchtest, kannst du auch Angaben zu den folgenden Inhaltsstoffen machen:

– Einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
– Mehrwertige Alkohole (sogenannte Zuckeralkohole oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit)
– Stärke,
– Ballaststoffe,
– Vitamine und Mineralstoffe

Allerdings gelten auch hier besondere Richtlinien. So darfst du beispielsweise nur dann Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen machen, wenn diese in ausreichender Menge in dem jeweiligen Produkt enthalten sind. In der Regel sollte die Vitaminmenge pro 100 g mindestens 15 % des empfohlenen Tagesbedarfs ausmachen, damit sie überhaupt erwähnt werden darf. Dies ist insofern wichtig, als dass die Nährwerttabelle für den Endverbraucher eine Art Leitfaden darstellt. Wer sich gesund ernähren möchte, sollte es möglichst leicht haben, die passenden Produkte zu wählen. Doch auch wenn ein bestimmtes Lebensmittel bedenken auslöst, ist die Nährwerttabelle wichtig, So sieht man auf einen Blick, wie viele Kalorien pro 100g in einem Produkt enthalten sind. Wenn du mit bestimmten Nährstoffen wirbst, musst du deren Menge unbedingt angeben. Enthält dein Produkt beispielsweise Omega-3-Fettsäuren, musst du unbedingt genaue Angaben zum Nährstoffgehalt machen. Diese Angaben gehören jedoch nicht in die Tabelle mit den Angaben zu den „Big 7“, sondern müssen separat gemacht werden.

Referenzmenge

Viele Endverbraucher orientieren sich an den allgemeingültigen Referenzmengen. In der Regel liegt die durchschnittliche Kalorienzufuhr bei 2000 kcal täglich. Wenn du möchtest, kannst du die Angaben der „Big 7“ zusätzlich in prozentualen Anteilen ausdrücken. Als Referenzmenge gilt dann immer die durchschnittliche Kalorienzufuhr für einen Erwachsenen. Du gibst also an, welchen Prozentsatz Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate ausmachen. Das Ganze lässt sich auch mit einer bunten Grafik in Szene setzen. So weiß der Verbraucher sofort, worauf er beim Kauf achten muss.

Wie kommt man zur Nährwertdeklaration?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Wege die Nährwerte für ein Lebensmittel oder Rezept zu ermitteln. Die LMIV sieht vor, dass Nährwertangaben sowohl durch eine Laboranalyse aber auch durch die eigenständige Berechnungen durchgeführt werden können.

Laboranalyse

Man kann seine Lebensmittel durch eine Nährwertanalyse im Labor untersuchen lassen. Das bedeutet, dass man eine Probe einschicken muss und diese dann im Labor analysiert wird. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Probe auch nur um eine einzige Stichprobe handelt. Die Laboranalyse mag zwar im ersten Moment für die jeweilige Probe genauer erscheinen, letztlich kann aber eine zweite Probe hier auch schon Toleranzen bei der Nährwertdeklaration aufweisen. Deswegen erlaubt der Gesetzgeber sowieso gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration. Das heißt, es gibt pro Nährwerte eine Bandbreite innerhalb derer sich die Angabe befinden darf. Hier definiert ein EU Leitfaden für das Prüfverfahren zudem auch noch Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration, die sich ausschließlich auf die Rundung für die Toleranzen beziehen.

Gibt man beispielsweise 5g Kohlenhydrate an und bei einer Kontrolle ergibt sich ein Wert von 5,5g, dann ist dies nicht sofort falsch und man muss auch nicht sofort eine Strafzahlung leisten. Viel wichtiger ist, dass man die Bandbreiten einhält.

Berechnung der Nährwerte

Bei der eigenständigen Nährwertberechnung kann man mit Durchschnittswerten arbeiten. Es gibt öffentliche Nährwertdatenbanken, die man hierfür nutzen kann. Die wohl bekannteste ist der Bundeslebensmittelschlüssel mit > 14000 Zutaten. Die Nutzung vom BLS (Bundeslebensmittelschlüssel) kostet 119 € netto, wenn man einfach nur die Excel Tabelle mit den Rohstoffen nutzen möchte. In diesem Falle muss die Berechnung jedoch noch eigenständig erfolgen. Das bedeutet nicht nur, dass man zunächst die Menge der Nährwerte für jede einzelne Zutat berechnen muss, sondern man muss auch manuell noch Reduktionsfaktoren mit einrechnen.

Hier setzen wir mit dem Rezeptrechner PRO Business an. Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man ebenfalls auf den BLS zugreifen. Damit bekommt man Zugriff auf ein Programm, mit dem man die einzelnen Zutaten und Mengen nur auswählt und die Nährwerte werden dann automatisch pro 100g, pro Portion und pro Rezept berechnet. Dabei wird auch der Reduktionsfaktor berücksichtigt. Man kann also die Nährwerte auch direkt im zubereiteten Zustand eines Produkts ermitteln (obwohl vielleicht nur die Menge der Rohstoffe vorliegt).

Deklaration Nährwerte

Jetzt kostenlos ausprobieren

Du kannst den Rezeptrechner hier kostenlos ausprobieren und direkt für eines deiner Rezepte die Makronährstoffe berechnen. Für die erweiterte Nährwertberechnung der Big7 benötigt es dann die Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business.

Nährwerttabelle – worauf ist noch zu achten?

Die Lebensmittelinformationsverordnung Pflichtangaben müssen in Tabellenform dargestellt werden. Die Angaben beziehen sich immer auf 100 g oder 100 ml des Lebensmittels. Es kann jedoch auch passieren, dass auf der Verpackung nicht ausreichend Platz für eine Tabelle ist, die größte Oberfläche der Verpackung jedoch nicht kleiner als 25 cm2 ist. Ist dies der Fall, können die Nährwerte auch hintereinander aufgeführt werden. Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 25 cm2, dürfen die Nährwertangaben sogar gänzlich weggelassen werden. In bestimmten Fällen ist es zulässig, die Nährwerte für eine Verzehreinheit oder eine Portion anzugeben. Als Portion gilt eine bestimmte Menge, die von einer einzigen Person auf einmal verzehrt werden kann. Hier wird vor allem an die Vernunft appelliert. Deshalb sollte eine Portion weder zu klein noch zu groß sein. Die Portionsgröße muss auf der Verpackung vermerkt und für den Verbraucher einfach zu finden sein. Die Verzehreinheit entspricht nicht unbedingt der Portion. Wenn du Angaben zu beidem machst, müssen Portion und Verzehreinheit klar angegeben sein. Gemäß LMIV muss die Größe einer Portion beziehungsweise Verzehreinheit durch den Verbraucher leicht zu erkennen sein. Im Fokus steht jedoch stets die Nährwerttabelle mit den Nährwertangaben. Unabhängig davon, ob Portion oder Verzehreinheit angegeben sind, müssen die Angabe pro 100g/ml stets angegeben sein.

Nährwerttabelle Deklaration

Nährwerttabelle zum ausdrucken

Nachdem du die Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner durchführt hast, kannst du auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Dazu öffnest du dann den Etiketten Generator vom Rezeptrechner. Du kannst dort nicht nur Nährwerttabellen sondern auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Auch den Etiketten Generator kannst du kostenlos ausprobieren.

Nährwerttabelle für Marmelade

Nährwerttabelle für Marmelade

Erfahre hier, wie du für deine Marmelade eine Nährwerttabelle erstellst und die dafür notwendigen Nährwerte berechnen kannst.

Schritt für Schritt Anleitung zur Nährwertberechnung von Marmelade

Marmeladen und Fruchtaufstriche selber zu machen ist ein sehr beliebtes Hobby. Viele produzieren die Marmelade dabei nicht nur für den Eigenbedarf sondern verkaufen diese auch auf Wochenmärkten oder im Hofladen. Solange man seine Produkte ausschließlich im direkten Umkreis vertreibt, sind die Hersteller von einer Nährwertdeklaration laut Lebensmittelinformationsverordnung befreit (siehe auch Nährwertkennzeichnung). Wer allerdings plant, seine Produkte auch im Fernabsatz (zum Beispiel über einen Online Shop) zu vertreiben, der ist verpflichtet seine Marmelade auch mit einer Nährwerttabelle zu kennzeichnen. Wer bisher mit der Nährwertberechnung wenig am Hut hatte, steht hier häufig vor einer kleinen Herausforderung.

In diesem Artikel erkläre ich, welche Nährwerte reiner Gelierzucker hat und ob es Unterschiede in den Nährwerten von Gelierzucker 1:1, 2:1 und 3:1 gibt. Zu guter letzt zeige ich noch anhand von einem Rechenbeispiel Schritt für Schritt, wie man die Nährwertangaben für deine eigene Marmelade berechnen kannst mit Hilfe vom Rezeptrechner und ich erläutere wie du im Anschluss darauf ein Nährwerttabelle PDF erstellst.

Nährwerttabelle für Marmelade erstellen

Nutze den Rezeptrechner Online um die Nährwerte für deine Mahlzeiten und Rezepte zu berechnen je 100g, je Portion und je Rezept. Mit der GRATIS Version kannst du die Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett) ermitteln. Mit dem Rezeptrechner PRO Zugang kannst du auch die Nährwertberechnung der Big 7 bzw. Big 8 Nährwerte vornehmen. Probier diesen einfachen Nährwertrechner für Rezepte doch direkt mal ohne Anmeldung aus.

Nährwerttabelle Erstellen & Nährwerte berechnen

Mehr dazu erfährst du auch unter Nährwerttabelle Erstellen.

Beispiel: Nährwerttabelle Erstellen für Erdbeer Marmelade

Ich werde dir in meiner Schritt für Schritt Anleitung nun zeigen, wie du eine Nährwerttabelle für eigene Erdbeer Marmelade herstellst.

Beispielrezept für Erdbeermarmelade

Angenommen wir stellen eine einfache Erdbeer Marmelade her und verwenden einen Gelierzucker 2:1:

Meine Marmelade besteht demnach aus 2 Zutaten:
– 500g Erdbeeren
– 500g Gelierzucker 2:1

Die Nährwerte für Erdbeeren sehen je 100g wie folgt aus: 8g KH; 4,9g Zucker; 0,2g gesättigte Fettsäuren; 0,3g Fett; 0,7g Eiweiß

Die Nährwerte für Gelierzucker 2:1 findest du in der Tabelle im nächsten Abschnitt. 

Für dieses Beispiel zeige ich dir nun, wie du eine Nährwerttabelle für die Marmelade erstellen kannst. 

Nährwerte berechnen für Marmelade

Verwendung von Gelierzucker für Marmelade

Viele fragen sich, wie Sie bei der Erstellung der Nährwerttabelle für Marmelade mit den Gelierzuckerangaben umgehen. Aus diesem Grund machen wir noch einen kurzen Exkurs und ich erläutere, wie du die Nährwerte für Gelierzucker richtig berücksichtigst. 

Ich kenn ehrlich gesagt keinen Weg, wie man Marmelade ohne Gelierzucker herstellt, aber was genau ist Gelierzucker eigentlich?

Gelierzucker oder Geleezucker besteht aus Raffinade Zucker (Haushaltszucker), der mit Pektinen aus Obst (z.B. Apfelpektin) und Zitronensäure angereichert ist.

Marmelade einzukochen ist ja eigentlich relativ simpel. Das Obst wird gründlich gewaschen, in Stücke geschnitten und mit dem Zucker in einen Topf gegeben. Jedes Obst hat einen unterschiedlichen Pektingehalt. Der Pektingehalt definiert, wie schnell das Obst beim Kochen geliert. Äpfel und Zitrusfrüchte haben zum Beispiel einen sehr hohen Pektingehalt. Erbbeeren, Rhabarber oder Kirschen hingegen haben sehr niedrigen Pektingehalt. Bei Früchten mit sehr geringem Pektingehalt empfiehlt sich teilweise auch noch die Zugabe von Geliermittel (zum Beispiel Agar Agar oder Guakernmehl). Das Geliermittel sollte man dann in Verbindung mit Zitronensaft verwenden, da der Zitronensaft den Gelierprozess fördert. Der Zucker ist beim Einkochen nicht nur zum Süßen da, er konserviert die Früchte auch sodass die Marmelade lange haltbar ist. Die gängigste Mischung zum Marmelade kochen ist 1:1, das heißt auf 1kg Früchte kommt auch 1kg Zucker. Es gibt aber genauso auch noch Gelierzucker 2:1 und 3:1.

Doch was genau unterscheidet eigentlich Gelierzucker 1:1, 2:1 und 3:1?

Gelierzucker 1:1, 2:1 und 3:1 unterscheidet sich durch den Pektingehalt, welcher für den Gelierprozess wichtig ist. Gelierzucker 3:1 enthält mehr Pektin als Gelierzucker 1:1.

Gelierzucker 1:1 bedeutet, dass man auf 1kg Früchte auch 1kg Gelierzucker verwendet. Beim Gelierzucker 2:1 setzt man die doppelt Menge an Früchten im Verhältnis zum Gelierzucker ein. Dadurch wird die Marmelade weniger süß um aber sicherzustellen, dass die Marmelade dennoch ausreichend geliert, benötigt der Gelierzucker einen höheren Pektingehalt. Die zuckerärmste Variante ist letztlich eine Marmelade mit einem Gelierzucker 3:1. Dabei würde man auf 1 kg Früchte also nur 333g Gelierzucker verwenden. Wer sich jetzt fragt, ob er wirklich den Gelierzucker 3:1 dafür verwenden kann oder man nicht nicht auch Gelierzucker 1:1 mit weniger Früchten nutzen kann, der würde bei dem Versuch vermutlich scheitern. Würde man für den Gelierzucker 1:1 1kg Früchte mit nur 500g Zucker mischen, dann besteht die Gefahr, dass die Marmelade nicht ausreichend geliert. Das hängt aber wiederum auch vom Pektingehalt der Früchte ab. Würde man Früchte mit einem sehr hohen Pektingehalt einsetzen, kann das Ganze dennoch gut funktionieren. Ich würde mal sagen, Übung macht den Meister.

Welche Nährwerte hat reiner Gelierzucker?

Reiner Gelierzucker hat in der Regel zwischen 95 und 97g Kohlenhydrate je 100g und 0g Fett bzw. 0g Eiweiß.

Aus irgendeinem mir unerklärlichen Grund geben einige Lebensmittel Hersteller die Nährwerte für den Gelierzucker immer nur pro 100g fertig zubereitetes Produkt an. Das ist super verwirrend. Um diese Verwirrung ein für alle mal aus dem Weg zu räumen, habe ich mir mal die typischen Nährwerte von Nordzucker für Gelierzucker 3:1, 2:1 und 1:1 (jeweils für den reinen Zucker) angeschaut. Das kann dir bei der Erstellung der Nährwerttabelle für die Marmelade helfen. 

Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus:

Nährwerte Gelierzucker

Die Angaben habe ich exemplarisch für Nordzucker recherchiert. Aber für andere Hersteller werden die Lebensmittel Nährwertangaben für den reinen Gelierzucker kaum anders sein. Wer also jetzt plant die Nährwertangaben für deine Marmelade zu berechnen, der kann sich für Gelierzucker an den oben genannten Nährwerten orientieren.

Wer dabei noch Zweifel hat, ob die Angabe dann ausreichend genau ist, den kann ich beruhigen: Die Lebensmittelinformationsverordnung erlaubt gewisse Toleranzen bei den Nährwertangaben. Um dies nochmal zu verdeutlichen habe ich folgendes Rechenbeispiel gemacht.

Ich zeige dir nun Schritt für Schritt wie du die Nährwertangaben für Marmelade berechnen kannst mit dem Rezeptrechner:

Nährwertangaben Berechnen für Marmelade

1. Account Erstellen & Marmelade Zutaten hinterlegen

Zunächst einmal benötigst du natürlich einen kostenlosen Rezeptrechner Account. Diesen kannst du erstellen, in dem du dich hier registrierst. Nach Eingabe deiner E-Mail Adresse und Passwort, erhältst du eine E-Mail zur Bestätigung deines Account. Nachdem deine E-Mail Adresse verifiziert worden ist, bekommst du eine weitere E-Mail mit dem Link zur kostenlosen Nährwertberechnung zum Ausprobieren. Solltest du keine E-Mail zur Bestätigung erhalten, schreibe mir kurz eine Nachricht an [email protected] .Ich schalte dich dann manuell frei.

Tipp: Zutaten fehlen?

Im Rezeptrechner PRO Business kannst du Zutaten für deine Marmelade hinterlegen in deinem Rezeptrechner Account. Dazu gehst du zum Rezeptrechner Profil, dahin gelangst du in dem du auf den Profil Button im Menü auf der linken Seite unten klickst. Dort hinterlegst du nun zunächst einmal die typischen Marmelade Zutaten, die du benötigst für deine Nährwerttabelle. In meinem Rechenbeispiel ist das der Gelierzucker 2:1. Allgemeine Zutaten wie Früchte sind bereits in der Rezeptrechner Datenbank hinterlegt. Solltest du aber auf Nummer sicher gehen wollen (weil du zum Beispiel für eine bestimmte Fruchtsorte die Nährwerte kennst und diese immer verwendest, dann kannst du hier auch all deine Zutaten hinterlegen).

Du kannst immer wieder zu dieser Seite zurückkehren und später weitere Zutaten hinterlegen. In dem folgenden Video habe ich auch nochmal gezeigt, wie man Zutaten hinterlegt.

Da in der öffentlichen Datenbank nur ein Durchschnittswert für Gelierzucker hinterlegt ist, habe ich den Gelierzucker 2:1 in meinem Rezeptrechner Acocunt hinterlegt. Ebenso habe ich nochmal meine eigenen Erdbeeren im Rezeptrechner Account hinterlegt. Man kann natürlich auch die Erdbeeren aus der Rezeptrechner Datenbank verwenden. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehle ich immer seine eigenen Zutaten zu hinterlegen.

2. Zutaten auswählen

Nachdem du die Marmelade Zutaten hinterlegt hast, erscheinen diese privaten Zutaten auch über die Suchfunktion auf der Rezeptrechner Startseite. Diese Zutaten kannst du nun nicht nur für deine Marmelade Rezepte sondern auch für andere Rezepte verwenden. Je mehr deiner häufig verwendeten Zutaten du eingibst, desto schneller und einfacher wird also auch das Erstellen einer Nährwerttabelle.

Nun wähle ich im Rezeptrechner auf der Startseite (www.rezeptrechner-online.de) die entsprechenden Zutaten für meine Marmelade aus. Das Profil Zeichen zeigt an, dass es sich um eine eigene Zutat handelt, die nur im eigenen Account sichtbar ist (und natürlich nur, sofern ich die Zutaten unter Punkt 1. soeben auch hinterlegt habe).

 

 

3. Nährwertangaben ablesen

Nachdem ich die beiden Marmelade Zutaten mit der richtigen Menge ausgewählt habe. kann ich bereits die ersten Nährwertangaben für deine Nährwerttabelle ablesen. Unter dem Reiter „Weitere“ Werte findet man zudem zusätzliche Nährwerte (Zucker, ges. Fettsäuren und Salz), allerdings sieht man diese Werte nur, wenn man den Rezeptrechner PRO Zugang hat. Wer noch keinen Rezeptrechner PRO Zugang hat, der kann über den Button „Hol dir den Rezeptrechner PRO“ das upgrade abschließen. Alternativ kann man das upgrade auch direkt über Digistore24 durchführen.

Um alle notwendigen Nährwertangaben für die Nährwerttabelle zu sehen, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Zugang. Ein Upgrade zum Rezeptrechner PRO kann man über das Profil vornehmen, indem man auf den Button „Hol dir Rezeptrechner PRO“ klickt. Wer kein Paypal Konto hat, kann auch eine manuelle Banküberweisung vornehmen. Dazu schreibt man mir einfach unter Angabe des Account Namen eine kurze E-Mail an [email protected].

 

4. Rezept speichern

Nachdem man das Marmelade Rezept vollständig eingegeben hat, kann man das Rezept speichern in dem man auf den Button „Rezept Speichern“ klickt. Man wählt nun einen Rezeptnamen und eine Kategorie aus und klickt auf Speichern. Im Anschluss gelangt man zur Rezeptdatenbank (siehe auch Rezeptdatenbank erstellen).

Nachdem man das Rezept gespeichert hat, kann man in der Rezeptdatenbank nun einfach und übersichtlich die Nährwerte ablesen. Dabei kann man im oberen Bereich wählen, ob man die Nährwerte je 100g, je Portion oder je Rezept sehen möchte. Ich empfehle hier zunächst die Sicht auf das Gesamte Rezept. Dies zeigt an, wie hoch der Energie und Nährwertgehalt für die gesamte Marmeladen Menge ist.

Wer Marmelade kocht, der muss an dieser Stelle beachten, dass die Nährwerte je 100g die Reduktion der Marmelade beim Kochen nicht berücksichtigen.

Im nächsten Abschnitt erkläre ich, wie man die Nährwerte je 100g zubereiteter Marmelade berechnet (siehe auch Nährwerte pro 100g berechnen).

 

Nährwerte je 100g zubereiteter Marmelade ermitteln

Marmelade verliert beim Einkochen an Gewicht. Das liegt insbesondere daran, dass die Erdbeeren (und natürlich auch andere Früchte) Wasser beinhalten, welches beim Einkochen verdunstet. Wer also mit 500g Erdbeeren und 500g Zucker startet, der wird am Ende nicht 1kg Marmelade erhalten, sondern deutlich weniger.

Diesen sogenannten „Reduktionsfaktor“ muss man bei der Berechnung der Nährwerte je 100g berücksichtigen. Und das geht folgendermaßen:

5. Fertige Marmelade wiegen

Um zu verstehen, wie viel Wasser verdunstet, empfiehlt es sich die fertige Marmeladenmenge nochmals zu wiegen. Wer zum Beispiel 500g Früchte und 500g Zucker eingesetzt hat, der endet vielleicht mit 800g Marmelade. Das würde bedeuten, dass 20% Wasser verdunstet sind. Das kann aber je nach Fruchtsorte und je nachdem wie lange man die Marmelade einkocht, ganz unterschiedlich ausfallen. In meinem Rechenbeispiel bleibt ich jetzt bei  den 800g fertig zubereitete Marmelade. Im nächsten Schritt verwendet man diese 800g Zubereitungsmenge.

6. Nährwerte für fertig zubereiteten Marmelade berechnen

Um die Nährwerte je 100g fertig zubereitete Marmelade zu Berechnen, muss man folgendes tun.

Nährwert für das Gesamte Rezepte / Zubereitungsmenge (z.B. 800g) x 100g = Nährwerte je 100g

Das muss man für jeden einzelnen Nährwert machen.

Energiegehalt:  2210,8 kcal / 800g x 100g = 276,25 Kcal
Fett: 4,5g / 800g x 100 g = 0,5625g
   davon gesättigte Fettsäuren: 0,5g / 800g x 100 g = 0,0625g
Kohlenhydrate: 525g / 800g x 100 g = 65,625g
   davon Zucker: 525g / 800g x 100 g = 65,625g (siehe auch Zucker in Lebensmitteln berechnen)
Eiweiß: 4g / 800g x 100g = 0,5g
Salz: 0,4g / 800g x 100g = 0,05g

Wer am Ende aus 500g Zucker und 500g Erdbeeren nur 600g Zubereitungsmenge erhält, der müsste die 800g durch 600g ersetzen.

Das Ergebnis sind die Nährwertangaben je 100g zubereitete Marmelade:

Nährwerte je 100g Marmelade:
276 Kcal; 65g Kohlenhydrate; 0,5g Eiweiß; 0,5g Fett; 65g Zucker; 0,06g gesättigte Fettsäuren; 0,05g Salz

Das Abwiegen ist dabei ein wichtiger Punkt, den man nicht weglassen sollte.

Wass passiert, wenn ich nicht abwiege?

Würde man das Abwiegen nicht vornehmen und davon ausgehen, dass am Ende auch 1kg Marmelade entsteht, so käme man auf Nährwerte, die deutlich abweichen:

Nährwerte je 100g ohne Reduktion: 221 kcal; 52,5g Kohlenhydrate; 0,4g Eiweiß; 0,4g Fett; 52,5g Zucker; 0,1g gesättigte Fettsäuren; 0,0g Salz

Das Gute ist, dass die Nährwertangaben ja immer Durchschnittswerte darstellen sollen. Deswegen erlaubt die Nährwertdeklaration auch eine gewisse Fehlerquote. Das macht total Sinn, da man ja auch nie garantieren kann, dass man die Marmelade bei jeder Herstellung gleich stark reduziert. Zudem unterscheiden sich die Nährwerte der Früchte ja auch ein wenig je nachdem, wie süß diese sind. Erdbeeren können, wenn sie sehr reif sind, auch deutlich mehr Kohlenhydrate haben.

Die Toleranzgrenzen sind so gewählt, dass diese Fehlerquote berücksichtigt wird. Angenommen man macht den Fehler und berücksichtigt den Reduktionsfaktor der Marmelade nicht, dann würde man die Nährwerte je 100g ohne Reduktion auf die Nährwerttabelle schreiben. Wäre dies noch OK?

Toleranzgrenzen Berechnen

Um diese Frage für mich selbst zu beantworten, habe ich mir ein kleines Excel Tool erstellt, welches du über den Link auch herunterladen kannst. Dort habe ich mal die „falschen“ Nährwerte ohne Reduktion eingetragen. Sofern es zu einer Prüfung durch die Lebensmittelbehörde kommen würde, würde diese die Marmelade im Labor analysieren und feststellen, dass die Nährwerte abweichen. Bei der Marmelade wäre also eine Messungenauigkeit von bis zu 8g Kohlenhydrate je 100g akzeptabel:

 

Angenommen man hat den Fehler gemacht und den Reduktionsfaktor nicht berücksichtigt, dann käme man fälschlicherweise auf die 52,5g Kohlenhydrate statt den 65g Kohlenhydrate. Wenn jetzt im Labor festgestellt werden würde, dass die Marmelade doch 65g Kohlenhydrate hat, wäre man leider außerhalb der Toleranzgrenze. Der Fehler wäre zu groß. Den Punkt, den ich aber eigentlich machen möchte, ist ein andere: Die erlaubt Messungenauigkeit stellt sicher, dass fatale Fehler ausgeschlossen werden. Und bei der Angabe der Nährwerte je 100g den Reduktionsfaktor nicht zu berücksichtigen, wäre schon ein fataler Fehler. Wenn man sich beim Wiegen aber leicht verschätzt und der Reduktionsfaktor am Ende statt 80% vielleicht doch nur 70% ist, dann würde das in der Regel zu einer Abweichung in den Nährwertangaben führen, die durchaus im akzeptablen Bereich wäre.

Darüber muss man sich aber in Summe auch keine Sorgen machen. Wiegt eure Marmelade am Ende einfach nochmal ab und schon solltet ihr auf der sicheren Seite sein.

7. Nährwerttabelle Erstellen

Im vorletzten Schritt zeige ich dir nun, wie du ein Nährwerttabelle PDF zum Ausdrucken erstellen kannst für deine Marmelade. Für die Erstellung der Nährwerttabelle macht es einen Unterschied, ob die deine Marmelade gewerblich vertreibst und gemäß LMIV der Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht unterliegst oder ob das nur ein Hobby ist. Ob du verpflichtest bist, eine Nährwerttabelle zu erstellen für deine Marmelade erfährst du in dem Artikel zur Nährwertkennzeichnung. Sofern du der Pflicht unterliegst, musst du weitere Kriterien bei der Erstellung deiner Lebensmittel Etiketten beachten. Meine kostenlosen Lebensmittel Etiketten Vorlagen können dir als Orientierung dienen.

Etiketten für Selbstgemachtes

Mehr zur Lebensmittelkennzeichnung und de Vorschriften für die Angaben auf dem Etikett für Lebensmittel findest du in diesem Artikel.

8. Lebensmittel Etiketten selbst gestalten

Seit kurzem gibt’s nun auch den Lebensmittel Etiketten Generator, mit dem du nun auch Lebensmittel Etiketten selbst gestalten und selber drucken kannst. Hier kannst du den folgenden Link zum Lebensmittel Etiketten Generator einmal öffnen und dort auch direkt dein erstes Lebensmittel-Etiketten Design erstellen. Mit einem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du dich anmelden und dann direkt für deine gespeicherten Rezepte dein Etiketten-Design erstellen. Die Nährwerttabelle wird automatisch erstellt und dem Etikett platziert.

Toleranzen bei der Nährwertdeklaration

Toleranzen bei der Nährwertdeklaration

Seit Dezember 2016 besteht eine Verpflichtung zur Nährwertdeklaration für (fast) alle vorverpackten Lebensmittel. Das Gesetz ist Teil der Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (Lebensmittelinformationsverordnung). Das Ganze gilt also für alle Mitgliedsstaaten der EU. Insbesondere für kleine Betriebe und Manufakturen hat dies für viel Verwirrung gesorgt. In einem anderen Artikel haben wir uns schon ausführlich mit der Deklarationspflicht für Lebensmittel auseinandergesetzt. In diesem Artikel soll es explizit um die Toleranzen bei der Nährwertdeklaration gehen.

Nährwerte berechnen schnell & einfach

Mit dem Rezeptrechner kann man als Hersteller & Direktvermarkter schnell & einfach die Nährwertangaben berechnen. Es können mit dem Rezeptrechner PRO Business als BIg7 Nährwertangaben berechnet werden. Im Anschluss kann man auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken erstellen. Man bekommt automatisch Zugriff auf den Bundeslebensmittelschlüssel und profitiert von jeglichen Weiterentwicklungen (Preiskalkulation, Datenblatt Funktion uvm).

Nährwertdeklaration

Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel

Wer also jetzt plant zu expandieren und/ oder sein Sortiment auch online anzubieten, der muss sicherstellen, dass die Informationen zu Nährwerten und Co. dem Käufer bereits vor Kauf der Ware (zum Beispiel über die Produktbeschreibung) zur Verfügung stehen. Darüberhinaus müssen die Angaben aus gut erkennbar direkt auf der Verpackung oder auf einem Etikett, welches am Lebensmittel befestigt ist, angebracht sein.

Wichtig ist dabei eine ausreichend große Schriftgröße: Die Mindestschriftgröße muss dabei mindestens eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm betragen. Bei Verpackungen mit einer Oberfläche von weniger als 80 cm2 reicht eine Schriftgröße von mindestens 0,9mm (basierend auf dem kleinen x als Buchstaben). Um diese Mindesthöhe bei dem kleinen x zu erreichen, kann man zum Beispiel folgende Schriftarten und entsprechenden Schriftgrößen verwenden:

Nährwertdeklaration LMIV konform durchführen

Wer nun also für dich identifiziert hat, dass er verpflichtet ist, Nährwerte zu deklarieren, der fragt sich im nächsten Schritt, wie genau man dies eigentlich anstellt. Folgende Lebensmittel Nährwertangaben sind verpflichtend zu machen. Achte auch auf die Reihenfolge, die Nährwerte müssen eben in dieser Reihenfolge angegeben werden:

Brennwert (kcal und Kj)
Fett
(davon) gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
(davon) Zucker
Eiweiß
Salz

Die Nährwerte sind 100g oder je 100ml anzugeben.

Nährwertangaben ermitteln

Die angegebenen Werte sind dabei Durchschnittswerte. Diese können laut Europäischer Kommission Artikel 13 je nach Fall beruhen auf:

a) der Lebensmittelanalyse des Herstellers

b) einer Berechnung auf der Grundlage der bekannten oder tatsächlichen durchschnittlichen Werte der verwendeten Zutaten oder

c) einer Berechnung auf der Grundlage von allgemein nachgewiesenen und akzeptierten Daten

Sofern genug Platz existiert, sollten die Zahlen in Tabellenform angegeben werden. Wenn nicht ausreichend Platz existiert, können die Zahlen auch hintereinander aufgeführt werden.

a) Lebensmittel Analyse
Um die Nährwerte eines Lebensmittels zu ermitteln ist die zuverlässigste Methode ein Lebensmittellabor zu beauftragen. Dazu wird eine Probe des Lebensmittels an das Labor geschickt. Innerhalb von 10 Tagen nach Versand erhält man dann einen Bericht mit den gewünschten typischen 7 oder 8 (inklusive Ballaststoffe) Nährwertangaben. Die Kosten pro Analyse liegen dabei bei ca. 350 €. Wer viele Produkte besitzt oder regelmäßig Rezepturen anpasst, wird hier allerdings schnell einen großen Kostenblock produzieren. Bei den Laboren kann man auch die Nährwerte nur berechnen lassen, sofern es sich um einfache Rezepturen handelt. Die Kosten für solch eine Berechnung belaufen sich auf 45 € pro Rezept. Das ist allerdings nicht notwendig sofern man weiß, wie die Berechnung erfolgen muss, kann man diese auch selbst durchführen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt hier aber natürlich immer beim Hersteller bzw. Betrieb. Was genau man bei der Genauigkeit der Lebensmittel Etiketten beachten muss, erfährst du in diesem Artikel. 

b) Bekannte Werte 

Wer Lebensmittel weiterverarbeitet, der kann die Nährwertangaben der Rohstoffe beim Lieferanten erfragen und diese zur Berechnung verwenden.

c) Allgemein nachgewiesene Daten

Meist handelt es sich jedoch um einen Mix aus Rohstoffen vom Lieferanten (zum Beispiel Gelierzucker für Marmeladen) und andere Lebensmittel (zum Beispiel frische Früchte). Wenn wir kurz bei dem Beispiel der Marmeladen bzw. Fruchtaufstrich Herstellung bleiben, dann würde man die Nährwertangaben für Gelierzucker beim Hersteller in Erfahrung bringen können. Bei frischen Früchten handelt es sich um allgemeine Daten, für die die Werte in verschiedenen Analysen schon einmal berechnet worden sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfiehlt hier zum Beispiel die Nutzung des Bundeslebensmittelschlüssels.

Mit einem Rezeptrechner PRO Business Zugang erhaltet ihr automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel

Als Alternative gibt es kostenlos zugänglich die Schweizer Nährwertdatenbank. Der ein oder andere mag sich jetzt fragen, ob man diese Nährwertdatenbank ebenfalls nutzen darf, wenn das BMEL doch den Bundeslebensmittelschlüsselt empfiehlt? Mit dieser Frage habe ich mich auch lange beschäftigt und komme zu folgendem Entschluss:

Letztlich ist die Quelle der Nährwertangaben gar nicht die relevante Frage. Wichtig ist in erster Linie, dass die Nährwertdeklaration auf einem Lebensmitteletikett im Falle einer Prüfung durch die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde stand hält. Sofern es zu einer Prüfung kommt wird die jeweilige Lebensmittelbehörde Proben vom Lebensmittel im Labor analysieren lassen und diese mit den offiziellen Angaben auf dem Lebensmitteletikett abgleichen. Sofern die Nährwertangaben auf dem Etikett zu stark von der Analyse abweichen, wird es zur einer Strafzahlung kommen. Wichtig ist also vor allem das Verständnis darüber, ob man sich bei der Nährwertdeklaration innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen sich befindet. Sofern man das tut, ist die Quelle der Nährwertangaben fast irrelevant. Die Überprüfung der Richtigkeit der Nährwertangaben liegt dabei in der Verantwortung des Lebensmittelherstellers.

Nährwerte Berechnen für Rezepte

Nutze den Rezeptrechner Online um die Nährwerte für deine Mahlzeiten und Rezepte zu berechnen je 100g, je Portion und je Rezept. Mit der GRATIS Version kannst du die Makronährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett) ermitteln. Mit dem Rezeptrechner PRO Zugang kannst du auch die Nährwertberechnung der Big 7 bzw. Big 8 Nährwerte vornehmen. Probier diesen einfachen Nährwertrechner für Rezepte doch direkt mal ohne Anmeldung aus.

Nährwerttabelle Erstellen & Nährwerte berechnen

Mehr dazu erfährst du auch unter Nährwerttabelle.

Toleranzen bei der Nährwertdeklaration

Jede Lebensmittelprobe stellt nur eine Stichprobe dar. Auch die eigene Nährwertberechnung basiert nur auf einer Berechnung mit Durchschnittswerten. Wenn eine Frucht beispielsweise länger reift, hat diese mehr Zucker. So kann es immer wieder zu Abweichungen kommen. Verschiedene Lebensmittelproben würden also immer zu etwas anderen Nährwertangaben führen. Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber gewisse Toleranzen bei der Nährwertdeklaration.

Die Toleranzen sind in der EU Richtlinie definiert (siehe Link).

Zudem gibt es eine zweite Verordnung, die genau erklärt, wie im Falle einer Kontrolle der Nährwertdeklaration, die Toleranzen zu deuten sind. Dort wird auch über Rundungsrichtlinien für Toleranzen gesprochen (siehe auch Rundungsregel Nährwertdeklaration). Wichtig ist, dass diese Rundungsrichtlinien sich auf die Kontrolle beziehen. Das heißt, hier möchte man sicherstellen, das jemand, der vermeintlich genauer rundet, nicht für diese „Genauigkeit“ bestraft wird. Die Rundungsrichtlinien und das Prüfverfahren, sind in dem folgenden Leitfaden erläutert.

Abweichungen Nährwertdeklaration

Toleranzen berechnen für Nährwerte

Da die Nährwertanalyse im Labor in den meisten Fällen nicht notwendig ist, entschließen sich viele kleine Betriebe dazu, die Nährwertangaben selbst zu ermitteln.

Mit dem Rezeptrechner Online stelle ich ein Online Tool zur Verfügung, mit Hilfe dessen die Berechnung der Nährwerttabellen schnell und einfach erfolgen kann. Der Rezeptrechner hat auch eine Funktion um eigene Lebensmittel im eigenen Account mit entsprechenden Nährwertangaben je 100g zu hinterlegen.

In diesem Video erkläre ich, wie man eigene Lebensmittel im Rezeptrechner erstellt. Mit dieser Funktion kann man somit schnell und einfach eigene Rohstoffe (zum Beispiel Gelierzucker) von Lieferanten hinterlegen. Wer zudem allgemeine Zutaten wie zum Beispiel frische Früchte verwendet, der kann auf die Rezeptrechner Datenbank zurückgreifen oder selbst im eigenen Account hinterlegen und/ oder auf öffentlich zugängliche Quellen mit nachgewiesenen Daten zurückgreifen. In allen Fällen empfiehlt sich die Überprüfung der Nährwertangaben über verschiedene Quellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man unterschiedliche Nährwertangaben für einige Rohstoffe findest, ist groß da es sich immer um Durchschnittswerte handelt. Es sollte deswegen immer die Signifikanz der Abweichung überprüft werden, in dem man zum Beispiele die Nährwerte eines Lebensmittels auf Basis unterschiedlicher Quellen berechnet und diese miteinander vergleicht. Sofern beide Werte innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen sind, ist die Abweichung in einem akzeptablen Bereich. Zur Überprüfung der Toleranzen bei der Nährwertdeklaration kann folgendes Excel Sheet helfen: