Die LMIV ist die Verordnung zur Lebensmittel Kennzeichnung. LMIV steht für Lebensmittelinformationsverordnung. In diesem Artikel erkläre ich dir einfach, was genau bei der LMIV zu beachten ist. Du bekommst einen kurzen Überblick über die einzelnen Anforderungen der LMIV. Die weiterführenden Links geben dir einen tieferen Einblick in die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der LMIV. Zudem zeige ich dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software Zeit & Kosten sparen kannst bei der Umsetzung der LMIV für deine Lebensmittel und Rezepte.

LMIV umsetzen | Rezeptrechner Software

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Zeit & Kosten zu sparen bei der Umsetzung der LMIV. Mit dem Rezeptrechner PRO Business erhalten Nutzer Zugang zu unserem Nährwertrechner um die Nährwerttabelle für die Nährwertdeklaration zu erstellen. Zudem können Nutzer mit Hilfe unseres Etiketten Generators schnell & einfach Lebensmitteletiketten mit allen Pflichtangaben generieren (siehe auch Lebensmittel Etiketten Software). Diese Lösung eignet sich insbesondere für Lebensmittel Hersteller, die verpackte Ware anbieten. Für lose Ware (Bäckereien, Restaurants, Catering, Gastronomie) ist gemäß LMIV nur die Allergenkennzeichnung notwendig. Auch für die Kennzeichnung der Allergene bieten wir mit dem Rezeptrechner automatisierte Vorschläge. Nutzer erhalten zudem Zugang zu Tools zur Produktivitätssteigerung (Arbeitsanweisungen als PDF erstellen, Produktspezifikationen erstellen, Kalkulationen für Preise und Wareneinsatz).

LMIV Verordnung & Software

LMIV | Bedeutung 

LMIV steht für Lebensmittelinformations-Verordnung. Die LMIV wurde im Jahre 2011 verabschiedet und gilt EU weit in allen Mitgliedsstaaten.

Das verfolgte Ziel der LMIV ist es, dass Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel, die sie verzehren, in geeignet Weise informiert werden. Dies muss durch eine klare, verständliche und lesbare Kennzeichnung von Lebensmitteln erfolgen.

Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Grundsatz des Lebensmittelrechts. Ein wichtiger Bestandteil, der neu hinzugekommen ist, ist die Nährwertkennzeichnung. Die Nährwerte Kennzeichnung stellt gemäß der LMIV eine wichtige Methode dar, um Verbraucher über die Zusammensetzung von Lebensmitteln zu informieren und eine fundierte Wahl zu treffen.

LMIV | Anwendungsbereich 

Grundsätzlich gilt die LMIV sowohl für verpackte Lebensmittel aber auch für lose Ware, die beispielsweise in Restaurants, Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Fall. Im Verlauf dieses Artikels gehe ich darauf noch genauer ein.

Grundsätzlich sind die Vorschriften der LMIV verpflichtend für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Aber es gibt eine Einschränkung: Dies gilt nur dann, wenn die Tätigkeiten vom Lebensmittelunternehmer die Bereitsstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher betreffen. Demzufolge kann man ableiten, dass die LMIV insbesondere im Direktkunden Geschäft (Einzelhandel, Gastronomie, Direktvermarktung etc) gilt. Gleichzeitig wird jedoch Artikel 8 Paragraph (7) der LMIV darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen (Abgabe der Lebensmittel an Anbieter, die verpackt an Endkunden verkaufen + Abgabe an Anbieter in Gemeinschaftsverpflegung) ebenfalls sicherzustellen ist, dass alle Anbieter die notwendigen Lebensmittelfinformationen erhalten.

Für den Großhandel ist die LMIV demnach indirekt auch verpflichtend. Hier regelt sich der Markt jedoch sowieso von selbst. Denn die meisten Betriebe, die vom Großhandel Lebensmittel kaufen, verlangen eine Produktspezifikation. Die Produktspezifikation enthält ebenfalls die Pflichtangaben, die auf den Etiketten der Lebensmittel gemäß LMIV abgebildet sein müssen. Bei der Produktspezifikation handelt es sich jedoch nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung, sondern eher um ein betriebliches Erfordernis zur Qualitätssicherung. Wenn ein Lebensmittelunternehmer vom Großhandel einkauft und im Anschluss selbst an Endverbraucher Lebensmittel verkaufen möchte, so ist ein Produktdatenblatt für Lebensmittel erforderlich um die Pflichtangaben auf den Etiketten abzubilden. Das gilt insbesondere auch bei der Weiterverarbeitung oder Veredlung von Rohstoffen.

Wo findet man die LMIV als PDF?

Es ist manchmal gar nicht so einfach, die Vorschriften zu finden. Und selbst wenn man die Gesetzestexte findet, ist unklar, ob es sich um die letzte Version handelt. In diesem Abschnitt verlinke ich zu den relevanten Gesetzestexten. Im Anschluss erläutere ich sub-Artikeln die einzelnen Abschnitte und Kennzeichnung der LMIV.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments | “DIE” LMIV

Die EU Verordnung, die in verschiedensten Sprachen existiert findet man über diesen Link. Eine deutsche Version kann man als PDF über diesen Link ansehen.

LMIV – einfach erklärt

Die LMIV ist ein sehr langer Gesetzestext und wer das erste Mal damit konfrontiert ist, fühlt sich schnell überfordert. Ich habe die Verordnung mittlerweile so oft gelesen, dass ich gewisse LMIV Passagen wohl irgendwann auswendig kann :). In diesem Hauptartikel werde ich nur grob auf die einzelnen Aspekte der LMIV eingehen. Mehr Details zu den jeweiligen Aspekten findet man dann in anderen LMIV Artikeln.

Im ersten Abschnitt der LMIV wird zunächst die Intention der Verordnung erläutert. Im Anschluss findet man diverse Begriffsbestimmungen erläutert. Es folgt nochmals die Zielsetzung und der Anwendungsbereich.

Artikel 8 – Verantwortlichkeiten

In Artikel 8 werden die Verantwortlichkeiten erläutert. Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Marke das Lebensmittel vermarktet verantwortlich. Wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der EU ansässig ist, dann ist der Importeur verantwortlich. Mehr dazu auch im Artikel Kennzeichnungspflicht für importierte Lebensmittel

 

Artikel 9 – Pflichtangaben | Lebensmittel

In Artikel 9 sind die einzelnen verpflichtenden Angaben einmal aufgelistet.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Verzeichnis der Zutaten
  • Allergene & Zusatzstoffe (Mehr zur Kennzeichnung der Allergene nach LMIV hier)
  • QUID Kennzeichnung (Menge bestimmter Zutaten mit Prozentangabe)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Ursprungsland/ Herkunftsort
  • Gebrauchsanleitung (nur wenn es schwierig ist, das Lebensmittel zuzubereiten)
  • Nährwertdeklaration (Details zur Berechnung, Toleranzen und Rundungsrichtlinien hier: LMIV Nährwerte; Details zur Darstellungsform der LMIV Nährwerttabelle hier) –> Nährwerte pro 100g sind verpflichtend; die Referenzmenge zu berechnen ist freiwillig (siehe auch LMIV Referenzwerte)

Auf die einzelnen verpflichtenden Angaben wird später noch genauer eingegangen. Für einige komplexe Angaben wurden zudem weitere Verordnungen erlassen, die offene Fragen klären.

Pflichtangaben | alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke gelten einige kleine Ausnahmen. So ist die Nährwertdeklaration und die Zutatenliste für alkoholische Getränke nicht verpflichtend. Es wird jedoch aktuell wieder diskutiert und eigentlich will die EU Kommission bis Ende 2022 auch eine aktualisierte Verordnung zur Nährwertdeklaration vorlegen. Der Bundesverband der Spirituosen hat deswegen bereits vor Jahren eine Absichtserklärung eingeführt und bestimmte zusätzliche Angaben (zum Beispiel den Brennwert) eingeführt auf Etiketten. Zudem verwenden viele Hersteller bereits heute ein E-Label oder QR Code auf dem Spirituosen Etikett. Dieser QR Code führt dann wiederum zu einer Internetseite, wo über die Inhaltsstoffe informiert wird. Dabei handelt es sich also um ein digitales Etikett.

Wichtig ist zudem, dass für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent erfolgen muss. Zudem muss bei alkoholischen Getränken besonders auf die rechtliche korrekte Bezeichnung geachtet werden. Mehr zur LMIV Kennzeichnung für Spirituosen findest du in diesem Artikel.

Artikel 12/13 – Platzierung der Informationen & Darstellungsform

In Artikel 12 werden einige Prinzipien beschrieben. Es wird definiert, dass die Informationen verfügbar und leicht zugänglich sein müssen.

Für verpackte Lebensmittel bedeutet dies, dass die Angaben direkt auf der Verpackung oder einem befestigten Etikett stehen müssen.

Auf nicht verpackte Lebensmittel wird in diesem Artikel noch nicht weiter eingegangen. Mehr dazu findet man erst in Artikel 44.

In Artikel 13 wird die Darstellungsform noch genauer erläutert. Demnach müssen die Informationen an einer gut sichtbaren Stelle, nicht verdeckt angebracht sein. Zudem muss man auf eine Mindestschriftgröße achten.

In Artikel 15 der Verordnung wird noch einmal kurz beschrieben, dass die LMIV Angaben zudem in leicht verständlicher Sprache zu erfolgen haben. Die Sprache wird von dem jeweiligen Mitgliedsstaat definiert. Es kann in manchen Mitgliedstaaten erforderlich sein mehr als nur Amtsprache zu nutzen. Für Lebensmitteletiketten und lose Ware, die in Deutschland verkauft wird, ist Deutsch die Amtssprache.

Artikel 14 – Lebensmittel online (im Internet) verkaufen

In Artikel 14 wird konkret der Fall verhandelt, dass man Lebensmittel im Internet (im sogenannten Fernabsatz) verkaufen möchte. Für diesen Fall sind die Pflichtangaben, die auf der Verpackung vom Lebensmittel (auf dem Etikett) gemacht werden, auch online schon vor dem Kauf erforderlich. Das bedeutet, dass man die LMIV Informationen schon in die Produktbeschreibung zur Kennzeichnung mit aufnehmen sollte. Dazu gehört auch die Nährwertdeklaration. Einzig das Mindesthaltbarkeitsdatum ist online nicht erforderlich.

Details zu den verpflichtenden Angaben

Ab Artikel 17 werden die einzelnen Pflichtangaben im Detail erläutert.

Das rechte Bild gibt einen guten ersten Überblick über die Pflichtangaben je nachdem, ob du Lebensmittel verpackt oder lose verkaufen möchtest.

Mehr Details zu den LMIV Pflichtangaben findest du in einem separaten Artikel.

LMIV Pflichtangaben in Deutschland

Interesse an einer LMIV Schulung?

Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch eine LMIV Schulung oder ein Seminar anbieten. Sofern das für dich von Interesse ist, schreibe mir gerne eine Nachricht an [email protected].

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