Wer Lebensmittel herstellt und verkauft, ist dazu verpflichtet auch die Nährwertinformation für eigene Lebensmittel zur Verfügung zu stellen. In größeren Betrieben gibt es dafür in der Regel eine Abteilung Qualitätsmanagement, die sich mit diesen Themen auseinandersetzt. Aber in sehr kleinen Betrieben muss man sich selbst überlegen, welche Methoden man nutzen kann um die Nährwertinformation zu berechnen. In diesem Artikel zeige ich dir, wie man als Lebensmittel Hersteller schnell & einfach selbst die Nährwertinformation ermitteln kann mit Hilfe eines Online Rechners. Zudem erkläre ich dir die wichtigsten Aspekt zur Nährwertinformation gemäß Gesetz. Man spricht in dem Zuge auch oftmals von der Nährwertkennzeichnung.

Online Rechner für Nährwertinformation

Mit dem Online Rechner vom Rezeptrechner kann man schnell und einfach die Nährwertinformation berechnen. Dazu muss man lediglich die Zutaten und Mengen für die Rezepte oder Lebensmittel eingeben. Im Ergebnis bekommt man die Nährwerte pro 100g in Tabellenform. Die Nährwerttabelle kann man als PDF, JPG oder PNG Datei herunterladen. Alternativ kann man die Werte auch direkt kopieren. Die Jahreslizenz für das Software Programm lohnt sich bereits ab dem ersten Rezept und ist deutlich günstiger als aufwendige Laboranalysen oder die eigenständige Berechnung der Nährwertangaben. Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über diesen Link.

Nährwertinformation Rechner Online

Mit dem Rezeptechner kann man die Nährwertinformation für Lebensmittel und Rezepte online berechnen. 

Video: Nährwertkennzeichnung (Nährwertinformation)

Das folgende Video gibt noch einmal einen schnellen einfachen Überblick über alle Aspekte der Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel. Darin lernst du in 15min alles, was du zur Nährwertdeklaration wissen solltest.

Gesetz Nährwertinformation: Alles, was du wissen musst

Die Vorschriften zur Nährwertinformation findest du in der Lebensmittelinformationsverordnung 1169/ 20211. Die Abkürzung, die man in diesem Zusammenhang häufig auch hört ist LMIV. In der Verordnung ist allerdings nicht die Rede von Nährwertinformation, sondern von Nährwertkennzeichnung. Dabei handelt es sich um verschiedene Begriffe für das gleiche Thema. Die LMIV regelt jedoch nicht nur die Kennzeichnung der Nährwertangaben, sondern generell die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Lebensmittel.

Die Nährwertinformation spielt dabei eigentlich nur für vorverpackte Lebensmittel eine Rolle. Bei Lebensmitteln, die nicht erst vor den Augen vom Kunden verpackt werden, muss auf der Verpackung ein typischen Lebensmitteletikett mit Pflichtangaben wie Nährwertinformation und Zutatenliste zu sehen sein. Es gibt noch weitere Pflichtangaben, auf die ich hier nicht im Detail eingehen werde. Mehr zu den generellen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung findest du in einem anderen Artikel.

Wer/ wann ist die Angabe der Nährwertinformation Pflicht?

Keine Pflicht für Gastronomie (lose Ware)

Die Angabe der Nährwertinformation ist also immer verpflichtend, wenn man verpackte Lebensmittel verkauft. Für lose Lebensmittel, die in einer Bäckerei, Konditorei oder Feinkost Laden direkt von der Theke verkauft werden (oder vor dem Kunden erst in eine Tüte gepackt werden), ist keine Nährwertinformation Pflicht.

Nährwertinformation Pflicht für Online Shop

Wer jedoch einen Online Shop betreibt und seine Lebensmittel auch im Internet verkaufen möchte, der wiederum ist verpflichtet die Nährwertinformation bereits vor dem Kauf für den Kunden sichtbar zu machen. Das bedeutet, dass man die Angaben der Inhaltsstoffe (Nährwerte, Zutatenliste etc.) direkt im Webshop einbauen muss. Online Händler und Plattformen wie Amazon und Ebay haben hierfür schon in der Produktbeschreibung entsprechende Felder vorgesehen. Wer seinen eigenen Webshop gebaut hat, sollte sich überlegen, wie man die Information dort mit einbaut.

Nährwertinformation auf Lebensmitteletiketten

Abseiten von der elektronischen Nährwertinformation muss man aber dennoch auch auf den Lebensmitteletiketten die Information abbilden. Hier ist häufig auch die Sprache von der sogenannten Nährwerttabelle oder den Big 7 Nährwertangaben. Eine Liste der genauen Anforderungen findest du im nächsten Abschnitt.

Auf dem Lebensmitteletikett müssen aber noch weitere Angaben neben der Nährwerttabelle auftauchen. So muss man beispielsweise auch die Zutatenliste mit angeben. All diese Informationen werden zusammengefasst unter dem Begriff Lebensmittelkennzeichnung.

Nährwertinformation Pflicht – Ausnahmen

Es gibt einige wenige Ausnahmen, die von der Pflicht zur Angabe der Nährwertinformation befreit sind. So möchte man in Deutschland insbesondere die kleinen Betriebe schützen vor zu viel Komplexität und administrativen Aufwand. Deshalb sind Betriebe, die ausschließlich lokal im Umkreis von 50km verkaufen von der Pflicht der Nährwertangaben ausgenommen. Die Betonung liegt dabei auf ausschließlich lokal. Man denkt dabei vor allem an kleine Hofläden, die beispielsweise selbstgemachte Saucen oder Marmeladen verkaufen. Die Idee ist, dass Verbraucher, die diese Lebensmittel verkaufen sich auch direkt beim Hersteller über Inhaltsstoffe noch informieren können aufgrund der lokalen Nähe. Wenn der Hofladen jedoch auch online seine Produkte anbieten möchte oder in den Einzelhandel verkauft, dann ist man wieder verpflichtet auch die Nährwerttabelle zu erstellen.

Welche Nährwertinformation muss man angeben?

Grundsätzlichen sind die sogenannten Big 7 Nährwertangaben verpflichtend. Dazu gehören:

  • Brennwert (kJ, kcal)
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Salz

Wichtig ist zudem, dass man die Nährwertinformation immer in der gleichen vorgegebenen Reihenfolge angeben muss. Außerdem ist die Darstellungsform auch geregelt. Es muss sich immer um eine Tabellenform (Nährwerttabelle) handeln, es sei denn, es gibt nicht genug Platz auf der Verpackung vom Lebensmittel. Die Angabe der Nährwerte pro 100g ist verpflichtend. Weitere Angaben (Nährwertinformation pro Portion, Referenzmenge) sind freiwillig.

Methoden zur Ermittlung der Nährwertinformation

Nachdem man verstanden hat, dass man verpflichtet ist, die Nährwertinformation auf seinen Lebensmitteln anzugeben, fragen sich viele, wie man diese nun berechnen kann. Im folgenden stelle ich drei Methoden vor zur Ermittlung der Nährwertinformation.

Nährwertinformation selbst berechnen

Grundsätzlich darf man gemäß LMIV die Nährwertinformation selbst berechnen. Dafür benötigt man eine Nährwertdatenbank, die die Nährwerte für die einzelnen Rohstoffe beinhaltet. So eine Nährwertdatenbank wird pro Rohstoff als ausgeben, wieviel Brennwert, Kohlenhydrate pro 100g etc. ein Rohstoff enthält. Dann muss man anteilig für jeden einzelnen Rohstoff im Lebensmittel die Nährwerte ermitteln und daraus dann wiederum die mengengewichteten Nährwerte pro 100g. Zudem ist zu beachten, dass Lebensmittel bei der Zubereitung Flüssigkeit verlieren. Dies beeinflusst die Nährstoffdichte.

Klingt kompliziert? Ist es auch, selbst für Excel Profis.

Einfacher geht es mit einem Online Rechner oder einem Software Programm, mit dem man eigenständig die Nährwertinformation berechnen kann. Beim Rezeptrechner handelt es sich um solch ein Programm. Mehr dazu im letzten Abschnitt.

Nährwertinformation Laboranalyse

Viele kleine Betriebe nutzen statt der eigenen Berechnung deswegen eine Laboranalyse. Es gibt diverse Labore, die Nährwertanalysen anbieten. Dabei muss man eine Probe vom Lebensmittel ins Labor schicken und analysieren lassen. Diese Methode ist jedoch sehr kostspielig. Pro Laboranalyse (pro Lebensmittel) zahlt man locker zwischen 60 und 100€. Wer ein großes Produktportfolio hat oder noch viel mit unterschiedlichen Rezepturen experimentiert, wird hier schnell hohe Kosten generieren.

Einfacher, schneller und deutlich kostengünstiger geht das mit einem Online Rechner für Nährwertinformationen wie dem Rezeptrechner.

Nährwertinformation Online Rechner (Software Programm)

Mit dem Software Programm vom Rezeptrechner kannst du schnell und einfach die Nährwertinformation für deine Rezepte und Lebensmittel berechnen. Der Rechner ist so aufgebaut, dass man lediglich Zutaten und Mengen für die Rezepte eingeben muss. Im Hintergrund nutzen wie als Nährwertdatenbank den Bundeslebensmittelschlüssel mit mehr als 10 000 Zutaten. Wenn Rohstoffe fehlen, kann man aber auch eigene Rohstoffe vom Lieferanten mit eigenen Nährwertangaben hinterlegen.

Man kann auch einen Reduktionsfaktor mit eingeben um den Flüssigkeitsverlust beim Backen oder Kochen mit zu berücksichtigen. Wie genau man den Reduktionsfaktor berechnen kann, erklären wir über eine kleine Hilfeseite.

Nachdem man seine Rezepte eingegeben hat, bekommt man automatisch die Nährwertinformation in Form einer Nährwerttabelle angezeigt. Mann kann dann selbst entscheiden, ob man lediglich die Nährwertinformation als Nährwerttabelle herunterladen möchte oder ein Lebensmitteletikett erstellen möchte. Beides ist schnell und einfach möglich.

Die Software wird ständig weiterentwickelt. So erhalten Nutzer seit 2023 bereits auch Zugang zu einer beta Preiskalkulation, die nun ebenfalls sukzessive verbessert wird (mehr dazu unter Rezepte berechnen | Programm).

Nährwertinformation Rechner

Mit dem Rezeptrechner kann man auch direkt vollständige Nährwerttabellen oder Lebensmitteletiketten als Bilddatei (PDF, JPG, PNG) herunterladen.

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