Bei der Herstellung von Lebensmitteln gilt es einiges zu beachten. Aber auch beim Lebensmittel Import oder beim Verkaufen im Online Shop (unabhängig davon, ob man Lebensmittel selbst herstellt), muss man auf eine akkurate Lebensmittelkennzeichnung achten (siehe auch Pflichtkennzeichnung Lebensmittel). Dazu gehört auch die Nährwertkennzeichnung. In diesem Artikel erläutere ich dir, was es bei der Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel zu beachten gilt. Ich geh dabei auf unterschiedliche Fälle wie Gemeinschaftsverpflegung, Online Shop, Hofladen und Gastronomie ein. Zudem zeige ich dir, wie man mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach selbst eine Nährwerttabelle erstellen kann für eigene Lebensmittel.

Nährwertkennzeichnung schnell & einfach erstellen

Bei der Rezeptrechner Software handelt es sich im Kern um ein Nährwertberechnungsprogramm. Damit kann man für Rezepte und Lebensmittel die Nährwerte berechnen pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Wenn man eigene Zutaten von einem besonderen Lieferanten nutzt, kann man auch eigene Zutaten im Account hinterlegen. Um eine vollständige Nährwerttabelle zu erstellen und zu drucken, benötigt man einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommt man auch direkt Zugriff auf die offizielle Nährwertdatenbank in Deutschland, den Bundeslebensmittelschlüssel (BLS).

Nährwertkennzeichnung Software

Mit dem Rezeptrechner kann man für eigene Lebensmittel und Rezepte die Nährwertinformation berechnen

Video: Nährwertkennzeichnung, alles was du wissen musst

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich gehe darauf ein, wer zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet ist und welche Ausnahmen es gibt. Ebenso zeige ich dir, wie man eigenständig eine Nährwertkennzeichnung erstellen kann.

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Eigentlich gibt es keine Nährwertkennzeichnungsverordnung. Die Nährwertkennzeichnung ist geregelt in der LMIV 1169/ 2011. Darin sind die gesetzlichen Anforderungen EU weit festgesetzt hinsichtlich Lebensmittelkennzeichnung. So gibt es für verpackte Lebensmittel gewisse Pflichtangaben auf Etiketten, diem an immer angeben muss. Für lose Ware ist insbesondere die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wichtig. Seit 2014 gehört auch die Nährwertkennzeichnung zur Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, auf die ich im Laufe dieses Artikels noch genauer eingehe.

Keine Nährwertanalyse im Labor erforderlich

Wichtig für viele Hersteller ist, dass gemäß der LMIV eine Nährwertanalyse im Labor nicht zwingend erforderlich ist. Die Nährwertberechnung darf ebenso selbst durchgeführt werden auf Basis von Durchschnittswerten. Das ist sehr wichtig, denn eine Laboranalyse der Nährwerte ist nicht nur mit viel Aufwand sondern auch hohen Kosten verbunden. Doch die eigenständige Nährwertberechnung ist für viele Produzenten auch eine kleine Herausforderung. Wie man die Nährwertberechnung mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach durchführen kann, erläutere ich im Laufe dieses Artikels noch genauer.

Wann ist die Nährwertkennzeichnung erforderlich?

Die Nährwertkennzeichnung ist für vorverpackte Lebensmittel immer erforderlich. Es gibt nur eine Ausnahme zur Nährwertkennzeichnungspflicht: Wenn man ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkauft (beispielsweise in einem Hofladen), dann bekommt man von der lokalen Behörde oftmals noch eine Befreiung. Anders ist es jedoch, wenn man auch im Online Shop Produkte anbietet. Im Online Shop (Fernabsatz) muss die Nährwertkennzeichnung bereits vor dem Kauf in der Produktbeschreibung ersichtlich sein. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn man als Importeur über Amazon oder Ebay Lebensmittel verkaufen möchte.

Für die Gemeinschaftsverpflegung gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Nährwerte. Die Lebensmittel Nährwertkennzeichnung erfolgt hier freiwillig. Für viele Kantinen, Schulverpflegung oder auch die Verpflegung im Seniorenheim oder Pflegeheim ist es aber dennoch sehr wichtig, die Nährwertangaben für den Speiseplan zu kennen.

Wie kann man selbst die Nährwerte berechnen?

Um eigenständig Nährwerte zu berechnen, braucht man zunächst eine Nährwertdatenbank. Hier bietet sich der Bundeslebensmittelschlüssel an. Häufig ist auch nur die Rede vom BLS. Dabei handelt es sich um eine große Datenbank mit mehr als 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben pro 100g. Man kann eine Lizenz erwerben und bekommt dann eine Excel Tabelle zugeschickt. Für eine eigene Rezeptur kennt man ja die Mengen der einzelnen Zutaten. Das heißt, man kann die einzelnen Zutaten in der Excel Tabelle suchen und muss dann für die Menge der Zutat die Nährwerte hochrechnen. Das macht man für jede einzelne Zutat und summiert die einzelnen Nährwertangaben auf. Im Anschluss muss man die Summe durch das Gewicht im zubereiteten Zustand teilen. Beachte, dass man noch einen Reduktionsfaktor berücksichtigen muss um den Flüssigkeitsverlust abzubilden.

Hui, das klingt ganz schön kompliziert, was?

Einfacher geht das mit dem Rezeptrechner. Mit der Software gibst du einfach nur die Zutaten und Mengen in den Online Rechner ein. Du bekommst dann automatisch das Ergebnis (die Nährwerte pro 100g) angezeigt. Du kannst dein Rezept dann speichern und die Nährwerte direkt als Nährwerttabelle ausdrucken. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit können Lebensmittel Hersteller dann auch direkt eigene Lebensmitteletiketten erstellen.

Jetzt Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du schnell und einfach die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Du bekommst dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Letztlich musst du nur Zutaten und Mengen eingeben. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Mengen im Account hinterlegen. Im Ergebnis bekommst du Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Die Nährwerte kannst du kopieren oder auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken generieren.

Nährwerte Kennzeichnung

In welcher Form muss die Nährwertkennzeichnung erfolgen?

Die Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel muss in Form einer Tabelle erfolgen. Die Nährwertangaben müssen pro 100g verpflichtend angegeben werden. Darüber hinaus gibt es eine feste Reihenfolge der einzelnen Nährwerte, die man einhalten muss. Alle sogenannten Big7 Nährwertangaben müssen angegeben werden. Der Prozentsatz (die sogenannte Referenzmenge), den man auf vielen Lebensmitteln neben der normalen Nährwertkennzeichnung sieht, ist freiwillig.

Jetzt Nährwerttabelle erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur die Nährwertberechnung für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Du hast auch die Möglichkeit direkt eine Nährwerttabelle zu erstellen und auszudrucken. Für das Erstellen der Nährwerttabelle kannst du den Etiketten Generator nutzen. Damit kannst du die Nährwerttabelle als PDF oder Bilddatei (PNG, JPG) herunterladen und ausdrucken. Den Zugang zum vollständigen Funktionsumfang erhältst du mit dem Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über folgenden Button.

Kennzeichnungspflicht Restaurants für Lebensmittel

Was passiert im Falle einer Lebensmittelkontrolle?

Viele fragen mich, ob die Berechnung denn gesetzeskonform ist. Fakt ist: Den Lebensmittelkontrolleur interessiert letztlich nicht der Weg, sondern nur das Ergebnis. Kommt es zu einer Lebensmittelkontrolle der Nährwertkennzeichnung, so wird eine Probe vom Lebensmittel im Labor analysiert. Die Nährwerte aus der Laboranalyse werden dann mit der Nährwerttabelle verglichen. Dabei ist klar, dass es immer zu kleineren Abweichungen kommt. Das liegt daran, dass nicht jede Zutat gleich ist. Insbesondere bei natürlichen Zutaten gibt es eine Schwankungsbandbreite je nach Reifegrad. Deswegen erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen (siehe auch Toleranzen Nährwerte). Das bedeutet, dass man für die Nährwertangaben, die man in die Nährwerttabelle schreibt, eine Ober- und Untergrenze definiert. Liegen die Werte aus dem Labor innerhalb dieser Grenzen, dann ist alles in Ordnung. Kommt es zu deutlich größeren Abweichungen, wird der Lebensmittelkontrolleur eine Frist setzen um die Nährwertkennzeichnung zu aktualisieren. Manchmal gibt es dann noch eine kleine Geldstrafe.

Die Toleranzgrenzen sind jedoch so gewählt, dass diese auf jeden Fall einiges an Spielraum lassen. Das heißt, wenn du richtig rechnest und den Reduktionsfaktor korrekt bestimmt hast, musst du dir keine Sorgen machen.

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