Du bist leidenschaftlicher Lebensmittelproduzent, Gastronom oder Hobbykoch/ Hobbybäcker. Sofern du Lebensmittel verkaufen möchtest, wirst du auch über das Thema Zutatenliste für Lebensmittel stolpern. In diesem Artikel erläutere ich, ob du für deine Lebensmittel eine Zutatenliste angeben musst. Ich gehe auf die gesetzliche Grundlage ein und erkläre dir, welche Aspekte beim Erstellen einer Zutatenliste zu beachten sind. Außerdem gebe ich noch einige hilfreiche Tipps, wie du viel Zeit und Kosten sparen kannst, nicht nur beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sondern bei der kompletten Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Zutatenliste für deine Lebensmittel erstellen. Du gibst dazu einfach die Zutaten und Mengen gemäß Rezeptur ein. Das Programm generiert automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Außerdem bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Bei Bedarf kann die Berechnung vom Prozentsatz (QUID Angabe) für einzelne Zutaten berechnet werden. Darüber hinaus werden automatisch auch die Nährwerte berechnet. Du kannst für deine Lebensmittel dann vollständige Lebensmitteletiketten und/ oder eine Nährwerttabelle oder nur eine Zutatenliste als Text kopieren oder als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken (siehe auch Etikett für Lebensmittelkennzeichnung). Leg sofort los – hier kannst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner direkt online erwerben.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Zutatenliste für deine Lebensmittel und Rezepte generieren (in der richtigen Reihenfolge, mit QUID Angabe und Vorschlägen zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe).

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. 

Was du als Lebensmittelproduzent und Gastronom wissen solltest

Hier gehe ich einmal auf die typischen Fragen ein, die du dir als Lebensmittelproduzent oder Gastronom sicherlich stellst (siehe auch Rezepte Software für Lebensmittelhersteller und Gastronomen).

Brauche ich eine Zutatenliste für meine Lebensmittel?

Laut der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen nahezu alle vorverpackten Lebensmittel mit einer Zutatenliste versehen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel:

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (Aber Achtung! Enthalten diese Getränke Süßstoffe oder Farbstoffe, müssen sie gekennzeichnet werden.)
  • Unverarbeitete Produkte, die nur eine Zutat oder eine Kategorie von Zutaten enthalten: Hierunter fallen z.B. Obst und Gemüse, solange sie nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise bearbeitet wurden.
  • Wasser und kohlensäurehaltiges Wasser.

Für unverpackte Waren, die direkt an den Endverbraucher verkauft werden – wie der Apfelkuchen in deiner Bäckerei oder das Sandwich in deinem Café – ist die Zutatenliste nicht zwingend vorgeschrieben. Aber: Bei diesen Produkten ist es dennoch Pflicht, über enthaltene Allergene zu informieren. Das kann zum Beispiel mittels eines Schildes direkt am Produkt oder auf Nachfrage mündlich erfolgen.

Als Gastronom, der Speisen zum Mitnehmen anbietet, kannst du in einem Graubereich landen. Verkaufst du ein vorverpacktes Sandwich, muss es eine Zutatenliste enthalten. Ist das Sandwich jedoch frisch zubereitet und nach Bestellung in eine Box oder Tüte gelegt, fällt es unter die Regelung der unverpackten Waren. Wichtig ist hier erneut: Die Allergenkennzeichnung muss immer erfolgen!

Mehr zu den Vorschriften gemäß LMIV an die Zutatenliste findest du hier LMIV Zutatenliste Vorschriften.

Vorverpackte Lebensmittel und ihre Zutatenliste

Wenn du vorhast, vorverpackte Produkte zu verkaufen, ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Die Zutatenliste ist hierbei ein zentraler Bestandteil der Produktkennzeichnung für deine Lebensmittel. Folgende Dinge solltest du beachten:

Aufbau und Inhalt der Zutatenliste:

  • Reihenfolge der Zutaten: Die Zutaten sind in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung in der Herstellung des Lebensmittels aufzulisten. Das bedeutet, dass die Zutat, von der am meisten im Produkt enthalten ist, an erster Stelle steht und die Zutat mit dem geringsten Anteil am Ende.
  • Allergene: Allergene müssen hervorgehoben werden, beispielsweise durch Unterstreichen, Fettdruck oder durch die Hervorhebung in einer anderen Schriftfarbe. Es gibt 14 Hauptallergene, die in der EU besonders gekennzeichnet werden müssen, dazu gehören z.B. Milch, Eier, Gluten und Nüsse.
  • Zusatzstoffe: Zusatzstoffe, wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker, müssen mit ihrer spezifischen Funktion (z. B. “Konservierungsstoff”, “Antioxidationsmittel”) und ihrem Namen oder ihrer E-Nummer aufgeführt werden.
  • QUID Angabe: Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben.

Platzierung der Zutatenliste:

  • Die Zutatenliste muss auf der Verpackung gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.
  • Sie darf nicht durch andere Angaben oder Bilder überdeckt oder unterbrochen werden.
  • Die Zutatenliste sollte idealerweise nahe der Hauptbezeichnung des Produkts platziert werden, um eine einfache Zuordnung zu gewährleisten.
Lebensmittel vorverpackt - Zutatenliste

QUID auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher über den tatsächlichen Gehalt einer Zutat im Produkt informiert sind, insbesondere wenn diese Zutat besonders hervorgehoben wird oder für die Wahl des Produkts von besonderer Bedeutung ist.

Einige Kernpunkte zur QUID-Kennzeichnung:

  1. Wann ist QUID erforderlich?
    • Wenn eine Zutat im Namen des Produkts genannt wird (z.B. “Erdbeermarmelade”).
    • Wenn eine Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird, beispielsweise durch ein Bild oder eine besondere Erwähnung.
    • Wenn der Verbraucher durch die Hervorhebung der Zutat eine falsche Vorstellung vom Mengenverhältnis bekommen könnte.
  2. Wie wird QUID angegeben?
    • Die Menge der betreffenden Zutat wird in Prozent im Verhältnis zum Gesamtgewicht des fertigen Produkts angegeben. Diese Angabe erfolgt entweder in der Zutatenliste direkt nach der jeweiligen Zutat oder in der Hauptbezeichnung des Produkts (z.B. “Erdbeermarmelade – 40% Erdbeeren”).
  3. Ausnahmen von der QUID-Kennzeichnung:
    • Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen eine QUID-Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Dazu gehören z.B. Zutaten, die in einer Menge von weniger als 2% enthalten sind, oder wenn es sich um eine Zutat handelt, deren Gehalt in einem festgelegten Bereich liegt.

Mehr zur QUID Kennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Allergene und Zusatzstoffe auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen auf der Zutatenliste ist entscheidend, da sie gesundheitliche Auswirkungen für den Verbraucher haben kann.

Allergenkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln muss die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene immer erfolgen, wenn sie als Zutat in einem Produkt enthalten sind.
  2. Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
    • Die EU hat 14 Hauptallergene festgelegt, die auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören z.B. Gluten, Milch, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Schalenfrüchte und Sellerie.
  3. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • In der Zutatenliste müssen diese Allergene hervorgehoben werden. Das kann z.B. durch eine Fettschrift, Unterstreichung oder einen anderen Stil erfolgen, der sie von den anderen Zutaten abhebt.

Mehr zur Allergenkennzeichnung für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.

Zusatzstoffkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen alle Zusatzstoffe, die verwendet werden, in der Zutatenliste aufgeführt werden.
  2. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • Zusatzstoffe werden in der Regel durch ihre spezifische Funktion gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben. Zum Beispiel: “Konservierungsstoff: Kaliumsorbat” oder “Konservierungsstoff: E202”.
  3. Besondere Hinweise:
    • Einige Zusatzstoffe haben möglicherweise bestimmte Kennzeichnungsanforderungen, wie z.B. den Hinweis “Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen”, der bei bestimmten Farbstoffen erforderlich ist.

Als Lebensmittelproduzent oder Gastronom ist es deine Verantwortung, sicherzustellen, dass alle relevanten Allergene und Zusatzstoffe korrekt auf deinem Produkt gekennzeichnet sind. Dies nicht nur, um rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch um das Vertrauen und die Sicherheit deiner Kunden zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat oder eine Beratung durch eine Fachstelle einzuholen.

Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Praktische, komplexe Beispiele für eine Zutatenliste für Lebensmittel

In einigen Fällen kann das Erstellen der Zutatenliste für Lebensmittel nochmal etwas komplexer sein. Insbesondere für zusammengsetzte Lebensmittel und Mischungen (z.B. Sushi Boxen oder Pralinen Boxen oder Schokoladen Mischungen) gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Einige dieser Beispiele habe ich hier noch etwas genauer beleuchtet:

Sofern du eine Frage zu einem komplexeren Beispiel hast, schreibe mir gerne eine E-mail an tina(at)rezeptrechner.de.

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