Die genaue Berechnung der Nährstoffe in Lebensmitteln ist von entscheidender Bedeutung, um Verbrauchern Informationen über die Nährwertzusammensetzung ihrer Produkte zu liefern. Dies ist nicht nur für die Lebensmittelkennzeichnung wichtig, sondern auch für die Vermarktung und den Aufbau von Vertrauen bei den Kunden. Diese Anleitung richtet sich speziell an Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter, die ihre Produkte auf Basis genauer Nährwertdaten präsentieren möchten (siehe auch Direktvermarktung Lebensmittel Rechner). Wir erläutern sowohl die Theorie und die Grundlagen der Nährstoffberechnung. Ebenso gehe ich aber auch darauf ein, wie man mit dem Rezeptrechner Programm viel Zeit und Kosten beim Berechnen der Nährstoffe für Rezepte und Lebensmitteln sparen kann.

Nährwertkennzeichnung für Direktvermarkter | Software

Mit dem Rezeptrechner Programm können Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährstoffberechnung sparen. Dafür braucht es lediglich eine kostengünstige Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business. Nutzer können direkt online auf die Software zugreifen. Man gibt seine Rezepte (Zutaten und Mengen) ein und bekommt direkt die fertig berechneten Nährwerte pro 100g im gewünschten Format (Text, Tabelle/ Bilddatei oder PDF). Der Flüssigkeitsverlust beim Kochen wird über einen Reduktionsfaktor abgebildet. Eigene Zutaten vom Lieferanten mit bekannten Nährwertangaben können im Account hinterlegt werden. Für Rohstoffe erhalten Nutzer Zugang zur BLS Datenbank. Nachdem man die Rezepte eingegeben hat, kann man direkt vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben generieren und herunterladen. Mit einem passenden Etikettendrucker können die Vorlagen auch eigenständig ausgedruckt werden.

Nährstoffberechnung für Lebensmittel

Mit der Rezeptrechner Software könne Lebensmittelproduzenten die Nährstoffe für Rezepturen berechnen und im Anschluss eine Nährwerttabelle oder vollständige Etiketten zur Kennzeichnung gemäß LMIV zum ausdrucken herunterladen. 

Grundlagen der Nährstoffberechnung

Die Nährstoffberechnung basiert auf der Multiplikation der Menge einer Zutat mit ihrem Nährwertgehalt pro Mengeneinheit. Die Formel zum Nährstoffe Berechnen muss dabei für jeden einzelnen Nährstoff (Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz) durchgeführt werden.

Zutat 1 | Kohlenhydrate = ((Kohlenhydrate pro 100g der Zutat 1) x Menge Zutat 1 im Rezept) / 100

Zutat 2 | Kohlenhydrate = ((Kohlenhydrate pro 100g der Zutat 2) x Menge Zutat 2 im Rezept) / 100

Die Formel müsste man dann genau so für das Eiweiß, Fett etc. anwenden. Im Anschluss müssen die Gesamt Kohlenhydrate für das Rezept ermittelt werden. Diese Gesamt-Menge der Kohlenhydrate wird dann durch die Gesamtmenge vom Rezept geteilt und mit 100 multipliziert. So erhält man den Kohlenhydrate Gehalt pro 100g für das jeweilige Rezept.

Dabei gilt:

  • “Menge der Zutat” bezieht sich auf die Menge der jeweiligen Zutat im Rezept.
  • “Gesamtmenge” ist die Gesamtmenge des hergestellten Lebensmittels (in Gramm).
  • “Nährwert der Zutat” ist der Nährwert der Zutat pro 100 Gramm (gemäß Nährwertdatenbank).

Genauso würdest du die Berechnung für Fett, Kohlenhydrate und andere Nährstoffe durchführen. Beachte dabei, dass sich der Nährwert ändern kann, wenn du die Zutaten verarbeitest (z.B. kochen oder backen).

Welche Informationen benötigt man um die Nährstoffe zu berechnen?

Um die Nährstoffe zu berechnen, ist es wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln. Dazu gehören

  • die genauen Mengen der Zutaten im Rezept
  • durchschnittliche “allgemein nachgewiesene” Nährwertangaben von Lebensmitteln
  • “bekannte Nährwerte” vom Lieferanten (siehe Produktpass)
  • Gewicht vor und nach der Zubereitung (um den Reduktionsfaktor zu ermitteln)

Um die Nährwertangaben der Zutaten zu erhalten, kann man auf “allgemein nachgewiesene durchschnittliche” Nährwerte zurückgreifen. So wird das auch gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung empfohlen. Die größte Nährwerte Datenbank mit nachgewiesenen allgemeinen durchschnittlichen Nährwerten für Rohstoffe ist der Bundeslebensmittelschlüssel (siehe auch Nährwerte BLS).

Wer zudem bestimmte vorverarbeitete Lebensmittel von Lieferanten verwendet, der sollte die vom Lieferanten genannten Nährwerte verwenden. Diese findet man in der Regel auf dem Produktdatenblatt vom Lieferanten.

Bei der Nährwertberechnung müssen Verluste und Veränderungen während der Zubereitung berücksichtigt werden. Backverlust, Garverlust und Schälverlust können die Nährwertzusammensetzung beeinflussen. Der Reduktionsfaktor passt die Nährwerte nach dem Kochen oder Backen an.

Lebensmittelkennzeichnung und Nährstoffberechnung

Lebensmittelproduzenten und Direktvermarkter haben die Verantwortung, genaue und vollständige Informationen über ihre Produkte bereitzustellen. Dies umfasst die Nährwertkennzeichnung, um Verbrauchern Informationen über den Nährstoffgehalt der Lebensmittel zu liefern. Die Nährstoffe, die in der Nährwerttabelle aufgeführt werden, sind in der Regel die “Big 7 Nährwerte” (Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz). Freiwillig können dann beispielsweise noch die Ballaststoffe als Big 8 Nährwerte ergänzt werden.

Die Nährstoffe werden normalerweise pro 100 g des Lebensmittels angegeben. Hersteller müssen sicherstellen, dass die angegebenen Werte sich innerhalb der Toleranzgrenzen befinden. Die Nährstoffe müssen dabei in Form einer Tabelle angegeben werden (siehe auch Nährstofftabelle Lebensmittel). Darüber hinaus sind bei verpackten Lebensmitteln weitere Pflichtangaben erforderlich. Diese Pflichtangaben müssen auf einem Etikett auf der Lebensmittelverpackung angebracht werden. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Name des Lebensmittels
  • Zutatenliste, Allergenkennzeichnung
  • Nettogewicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Herstellerangaben
  • Hinweise zur Aufbewahrung

Neben der Nährwertkennzeichnung und den Pflichtangaben können zusätzliche Informationen wie Zubereitungshinweise, Lagerungsempfehlungen, Ursprungsland, ökologische Hinweise (Bio-Siegel) und dergleichen angegeben werden. Diese Informationen können den Verbrauchern dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Insgesamt ist die Lebensmittelkennzeichnung ein wesentlicher Bestandteil des Lebensmittelhandels, um Verbrauchern genaue Informationen über die Produkte zu bieten, die sie kaufen. Es ist wichtig, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um die Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten.

Etiketten erstellen | Software

Mit der Rezeptrechner PRO Business Software können Produzenten und Direktvermarkter von Lebensmittel nicht nur die Nährstoffe berechnen, sondern auch direkt vollständige Lebensmitteletiketten erstellen. Die Software generiert automatisch auch eine Zutatenliste (sortiert in der Reihenfolge nach Mengenangabe im Rezept). Die QUID Kennzeichnung kann direkt mit durchgeführt werden. Ebenso erhalten Nutzer automatisch auch Vorschläge für Allergene und Zusatzstoffe. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Kooperation zwischen Rezeptrechner und Brother ermöglicht eine passende Schnittstelle zu einem Lebensmittel Etikettendrucker von Brother. Alternativ können die Etiketten Dateien aber auch in den professionellen Druck (für z.B. Hochglanz Etiketten) gegeben werden.

Nährstoffe berechnen | Lebensmittel Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner Programm kann man nicht nur die Nährstoffe für Rezepte und Lebensmittel berechnen. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten zudem auch Zugang zum Etiketten Generator, mit dem auch vollständige Lebensmitteletiketten mit Pflichtkennzeichnung als PDF oder Bilddatei heruntergeladen werden können. 

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Kennzeichnung?

Unverpackte Lebensmittel: Lose Lebensmittel, die ohne Verpackung verkauft werden, sind oft von der Nährwertkennzeichnung befreit. Allerdings müssen Informationen über allergene Bestandteile, wie die Big 14 Allergene, in diesen Fällen dennoch schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellt werden.

Kleine Mengen: In einigen Ländern gibt es Schwellenwerte für die Nettomenge, unterhalb derer die Kennzeichnungspflichten entfallen. Das bedeutet, dass für sehr kleine Mengen an Lebensmitteln keine vollständige Nährwertkennzeichnung erforderlich ist. Allerdings müssen oft immer noch Mindesthaltbarkeitsdaten oder Verbrauchsdaten angegeben werden.

Gastronomie und Restaurants: Lebensmittel, die in Restaurants oder Gaststätten serviert werden, sind in vielen Fällen von der Nährwertkennzeichnung befreit. Die Informationen können hier oft mündlich oder in schriftlicher Form auf Anfrage bereitgestellt werden.

Individuelle Produkte: Einige Lebensmittel (insbesondere Monoprodukte), können von bestimmten Kennzeichnungspflichten befreit sein. Hier gelten jedoch oft spezifische Vorschriften und Regelungen.

Verkauf an Ort der Herstellung: Lebensmittel, die direkt am Ort der Herstellung verkauft werden, können von einigen Kennzeichnungspflichten befreit sein, wenn sie in sehr begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen verkauft werden.

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