Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Video: Nährwertkennzeichnung – einfach erklärt –

In diesem Video erläutere ich die wichtigsten Aspekte der Nährwertkennzeichnung. Ich erkläre, wer der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung unterliegt und welche Ausnahmen es gibt. Zudem zeige ich dir, wie du gemäß LMIV eigenständig die Berechnung der Nährwertkennzeichnung vornehmen kannst. 

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

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