In diesem Artikel erkläre ich, worauf du bei der QUID Regel im Zuge der Lebensmittelkennzeichnung Verordnung auf dem Etikett achten musst und unter welchen Bedingungen die QUID Regel zum tragen kommt. Erfahre, was die QUID Regelung für Lebensmittel ist & wie die Berechnung und Kennzeichnung der Prozent Angabe in Zutatenlisten erfolgt. Zudem zeige ich dir, wie du den Rezeptrechner zur Nährwertdeklaration und dem Erstellen von Lebensmitteletiketten nutzen kannst. 

Die genauen Regelungen der QUID Verordnung und dem EU Leitfaden zu QUID aus 1169/ 2022 (LMIV) und Bekanntmachung der EU aus 2017 findest du über den Link. 

QUID Kennzeichnung mit dem Etiketten Generator

Mit einem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du für deine Lebensmittel automatisch die notwendige Nährberechnung durchführen. Zudem kannst du auch die Berechnung der QUID Regel mit dem Etiketten Generator vornehmen. Das passiert automatisch. Du wählst nur die Zutaten aus, die für die QUID Kennzeichnung relevant sind. Die Prozent Angabe der QUID Regelung wird dann hinter der jeweiligen Zutat im Zutatenverzeichnis dargestellt.

QUID Regel Lebensmittel

Was besagt die QUID Regelung?

Die QUID Regel besagt, dass Zutaten, die auf der Verpackung vom Lebensmittel abgebildet sind oder in der Lebensmittelbezeichnung genannt werden, mit entsprechenden Mengen % angegeben werden müssen.

QUID steht für Quantitive Ingredients Declaration, zu deutsch also die mengenmäßige Angabe von Lebensmittelzutaten. Ein praktisches Beispiel wäre eine Erdbeermarmelade: Sofern das Lebensmitteletikett als Lebensmittelbezeichnung „Erdbeermarmelade“ nutzt und/ oder auf dem Etikett Erdbeeren abgebildet sind, so muss für die Erdbeeren im Zutatenverzeichnis auch angegeben werden, wieviel % vom Lebensmittel aus Erdbeeren bestehen.

Im folgenden Artikel erläutere ich die QUID Regel im Detail und zeige dir, wie du mit Hilfe vom Rezeptrechner PRO Business Lebensmitteletiketten inklusive Nährwerttabelle für deine Lebensmittel erstellen kannst. Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kann dann auch automatisch die QUID Regel berücksichtigt werden.

Wann ist die QUID Kennzeichnung erforderlich?

Die QUID Regelung gilt nur für Zutaten, die vorverpackt sind. Im Falle von vorverpackten Lebensmitteln kommt die QUID Kennzeichnung zum Tragen, wenn eine Zutat

  • in der Lebensmittelbezeichnung genannt wird oder der Verbraucher die Bezeichnung in der Regel mit der Zutat in Verbindung bringt (z.B. Erdbeermarmelade)
  • auf der Verpackung/ Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben ist (z.B. Erdbeeren abgebildet auf der Verpackung vom Erdbeerjoghurt)
  • von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels ist (z.B. eine „Gulaschsuppe“ besteht in der Regel aus einer Suppe mit Rindfleisch, Zwiebel und Gemüse. In diesem Falle sollte die %-Angabe für das Rindfleisch erfolgen. Ein anderes Beispiel wäre Marzipan, welches immer aus Mandeln besteht. Hier sollte QUID definitiv für die Zutat Mandeln angegeben werden.)
  • zwar nicht explizit in der Lebensmittelbezeichnung genannt wird, jedoch die entsprechende Zutatenklasse genannt wird (z.B. Gemüsepastete, hie muss angegeben werden, wieviel Gemüse in Summe im Lebensmittel enthalten ist).

QUID Regel gilt nicht für Lebensmittel, die nur aus einer einzigen Zutat bestehen.

Berechnung QUID Regel: Wie wird die QUID Regel berechnet?

Die Berechnung für die QUID Regel basiert dabei auf dem Netto Gewicht bzw. der Abtropfmenge. Das heißt, dass zum Beispiel beim Thunfisch im eigenen Saft, die Menge des Thunfischs in % angegeben wird relativ zur Abtropfmenge. Befindet sich das Lebensmittel in einer Salzlösung, zuckrigen Lösung, Essig oder ähnlichem, wird die Flüssigkeit ignoriert.

Die Menge der Zutat basiert dabei immer auf der Ausgangsmenge vom Rohstoff vor der Zubereitung.

Beispiel Berechnung QUID

Schritt 1: Eingabe im Rezeptrechner Online (www.rezeptrechner-online.de)

Die Rezeptur für den Butterkeks sieht wie folgt aus:

100g Mehl
40g Zucker
50g Butter
10g Eier

Die Zutaten werden im Rezeptrechner mit Mengenangabe eingegeben. Eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung findest du hier.

Gesamtgewicht Rezept „roh“: 200g
Gesamtgewicht nach dem Backen („zubereitet“): 170g

QUID Lebensmittel Berechnung

Beispiel QUID Berechnung anhand vom Lebensmittel “Butterkeks”

Bei der Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner kann der Flüssigkeitsverlust für die Berechnung der Nährwerte je 100g übrigens über den Reduktionsfaktor angegeben werden (siehe auch Koch- und Backverlust). In diesem Falle ist der Reduktionsfaktor 0,85 (170 / 200g).

Schritt 2: Lebensmitteletikett mit QUID Kennzeichnung erstellen

Da das Lebensmittel als Butterkeks bezeichnet wird, ist für die Butter auch die mengenmäßige Angabe in % (QUID Regelung) erforderlich.

Die mengenmäßige Angabe für die Butter berechnet sich in dem Falle wie folgt:

Rohgewicht Butter (50g) / Nettogewicht Butterkeks (170g) = 29,4 % Butter

Da das Ergebnis kleiner 100 % ist, muss die Prozentangabe im Zutatenverzeichnis hinter der Butter gemacht werden. Das Zutatenverzeichnis sieht dann wie folgt aus:

Zutaten: Mehl, Butter (29,4%), Zucker, Eier

QUID Regel Berechnung Beispiel

QUID Angabe bei Ergebnis > 100%

Da sich die Berechnung immer auf das Nettogewicht bezieht, kann es bei Lebensmitteln, die z.B. lange gekocht oder gebacken werden und folglich viel Flüssigkeit verlieren, passieren, dass das Ergebnis > 100% ist.

QUID Regel Zutaten größer 100%

Ein Beispiel hierfür wäre z.B. ein Rezept für eine Salami.

Schweinefleisch: 120g
Salz: 4,1g
Milchpulver: 3g
Sonstige Zutaten: 2,9 g

Gesamtgewicht Rezept „roh“: 130g
Gesamtgewicht Salami „Zubereitet“: 100g

Für eine Salami (Schwein) müsste für das Schweinefleisch die QUID Regel berechnet werden. In diesem Falle ist das Ergebnis > 100% (120g Schweinefleisch / 100 Netto Gewicht = 120%).

Demzufolge muss auf dem Etikett hinter dem Schweinefleisch nicht die Prozentangabe gemacht werden. Stattdessen muss es jedoch einen Hinweis geben, der wie folgt lautet:

„Für die Herstellung von 100g Salami wurden 120g Schweinefleisch verwendet.“

Die QUID Regel ist übrigens Teil der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Mehr dazu erfährst du auch im Abschnitt QUID – Lebensmittelkennzeichnung.

QUID Kennzeichnung mit dem Etiketten Generator

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner kannst du automatisch vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle für deine Lebensmittel erstellen. Hierfür gibst du zunächst alle Zutaten mit Mengenangaben in den Rezeptrechner Online ein. Im Anschluss speicherst du das Rezept und öffnest dieses dann im Etiketten Generator. Dort wird automatisch eine Nährwert Etikett Vorlage erstellt mit Zutatenliste (sortiert nach Mengenangabe). Du musst dann nur noch die Zutaten auswählen, die in deiner Lebensmittelbezeichnung auftauchen, auf der Verpackung abgebildet sind oder aufgrund der Charakteristik für die mengenmäßige Angabe in Frage kommen. Der Rezeptrechner ermittelt dann automatisch QUID für diese Zutaten. Zudem wird geprüft, ob das Ergebnis größer 100% ist. Sofern dies der Fall ist, taucht der Prozentsatz nicht hinter der Zutat in Kammern auf. Stattdessen wird der Hinweis zur Herstellung eingeblendet, so wie es die QUID Regel vorsieht. Du kannst den Etikettengenerator und die QUID Regel hier kostenlos ausprobieren. Um für deine Lebensmittel die Etiketten mit Nährwertberechnung je 100g zu erstellen, benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Account

Damit bekommst du dann aber auch eine Software zur Verwaltung von Zutatenlisten, einen Nährwertrechner und den Etiketten Generator. Zudem erhalten Rezeptrechner PRO Business Nutzer Zugang zu diversen weiteren Funktionen (z.B. Produktblatt erstellen, Preiskalkulation, Rezeptblätter erstellen uvm). 

QUID mit dem Etiketten Generator

Mit einem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du für deine Lebensmittel automatisch die notwendige Nährberechnung durchführen und im Anschluss mit dem Etiketten Generator direkt vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle, sortiertem Zutatenverzeichnis und QUID erstellen.

QUID Regel Lebensmittel

LMIV regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln

In der Lebensmittelinformationverordnung wird geregelt in welchen Fällen und in welcher Form Lebensmittelhersteller verpackte und lose Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Als Lebensmittelhersteller ist man unter den folgenden Bedingungen zur Nährwertkennzeichnung, das heißt zur Angabe einer Nährwerttabelle auf den Etiketten verpackter Lebensmittel, verpflichtet:

– Mehr als 10 Mietarbeiter; Umsatz > x …
– Überregionaler Verkauf im Umkreis > 50km
– Fernabsatz (z.B. Online Shop), auch an Händler nicht nur im Direktvertrieb

Trifft ein dieser Bedingungen zu, muss ein vollständiges Lebensmitteletikett angegeben werden. Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner Online kannst du nicht nur Nährwerte je 100g für deine Rezepturen ermitteln, sondern auch direkt vollständige Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellen.

Auf dem Lebensmitteletikett muss u.a. auch ein Zutatenverzeichnis erkennbar sein. Dieses Zutatenverzeichnis beinhaltet alle Zutaten, die im Lebensmittel enthalten sind, sortiert absteigend nach Mengenanteil im Lebensmittel (die Zutat, die mengenmäßig am meisten vorkommt, wird zuerst gelistet..). Mehr zur Berechnung der Nährwertangaben mit dem Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den Link.

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