Du bist begeistert vom Backen und deine Torten sind der Hit auf jeder Familienfeier oder unter Freunden? Sicherlich hast du schon öfter Komplimente für deine süßen Kreationen erhalten und vielleicht auch den Gedanken gehabt: “Könnte ich meine Torten nicht auch verkaufen?” Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Hobby in eine kleine Einnahmequelle zu verwandeln und privat Torten verkaufen möchtest, dann ist dieser Leitfaden genau das Richtige für dich! In einem anderen Artikel habe ich mich bereits umfassend mit dem Thema Torten verkaufen im Allgemeinen auseinandergesetzt. Dort findest du die wichtigsten Aspekte im Bezug auf Hygiene, Kennzeichnung und Tipps und Tricks zum Verkaufen. In diesem Artikel geht es darum, genauer zu verstehen, wann man Torten privat verkaufen kann und wann man ein Gewerbe anmelden sollte. Mehr zur Preiskalkulation beim Torten verkaufen findest du hier: Torten Preise privat oder als Gewerbe

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Tortenverkauf: Vom Hobby zum Geschäft

Jeder fängt mal klein an. Wenn du überlegst, ob du deine Torten privat verkaufen kannst, dann bist du hier richtig. Ich zeige dir, welche rechtlichen Grundlagen du beachten solltest und gebe Tipps und Tricks, wie aus deinem Hobby ein ordentliches Geschäft heranwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen – Torten privat verkaufen oder Gewerbe?

Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest. Denn die Grenze zwischen einem privaten Tortenverkauf und einem Kleingewerbe können schnell verschwimmen.

Ein Gewerbe muss immer dann angemeldet werden, wenn man die Absicht verfolgt einen Gewinn zu erzielen. Dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet die Absicht, mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Es geht also um die längerfristige Absicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen und nicht nur Kosten zu decken. Einige Kriterien, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen können:

  • Regelmäßigkeit des Verkaufs: Wenn du beispielsweise jede Woche mehrere Torten verkaufst, könnte dies eher als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, im Gegensatz zum gelegentlichen Verkauf.
  • Werbemaßnahmen: Bewirbst du deine Torten aktiv, zum Beispiel durch Flyer, eine Webseite oder Social-Media-Auftritte? Werbemaßnahmen können ein Indiz für Gewinnerzielungsabsicht sein.
  • Investitionen: Hast du in Equipment, Verpackungsmaterial oder Werbung investiert, um den Verkauf zu fördern? Solche Investitionen könnten darauf hindeuten, dass du einen Gewinn anstrebst.
  • Preiskalkulation: Wenn du deine Preise so gestaltest, dass du nach Abzug aller Kosten einen klaren Gewinn erzielst, deutet dies ebenfalls auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin. (siehe auch Torten Kosten Rechner)
  • Professionalität: Wie gehst du mit Aufträgen, Buchführung und Kundenanfragen um? Eine systematische und professionelle Herangehensweise kann auch als Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit gesehen werden.

Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, daher sollte im Zweifelsfall immer eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen werden, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich. Da die Abgrenzung nicht immer einfach ist und die rechtlichen und steuerlichen Folgen weitreichend sein können, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen. Damit du ungefähr abschätzen kannst, was eine Gewerbeanmeldung bedeutet, habe ich die einzelnen Schritte der Anmeldung von einem Gewerbe im nächsten Schritt noch einmal zusammengefasst.

Torten verkaufen – Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe anzumelden ist ein relativ einfacher Verwaltungsakt, dennoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht.

Gewerbeanmeldung für Tortenverkauf

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden. Hier erhältst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, den du ausfüllen und einreichen musst.
  • Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Gebühren zu informieren.
  • Weitere Genehmigungen: Da es sich beim Tortenverkauf um Lebensmittel handelt, könnten weitere Genehmigungen oder Schulungen, z.B. ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung, erforderlich sein. Das Gesundheitsamt kann hier Auskunft geben.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über die Neugründung informiert und wird sich bei dir melden, um weitere Informationen einzuholen. Hierbei kann es um die erwarteten Einnahmen, die Art des Gewerbes usw. gehen.

Wann macht ein Kleingewerbe Sinn für das Torten verkaufen?

Ein Kleingewerbe macht insbesondere dann Sinn, wenn du voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze für die Regelbesteuerung überschreitest. Für das Kleingewerbe gelten in Deutschland folgende Kriterien (Stand 2023):

  • Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz im Gründungsjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr 50.000 Euro.
  • Vorteile: Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Beachte jedoch auch, dass auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf.
  • Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, d.h., die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Was ändert sich für dich, wenn du ein Gewerbe betreibst?

  1. Buchführung: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder nicht, musst du eine ordentliche Buchführung betreiben. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
  2. Steuern: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss wird versteuert.
  3. Sozialversicherung: Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen. Es ist ratsam, sich darüber bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren.

Ziehst du in Betracht, ein Gewerbe anzumelden, ist es empfehlenswert, vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Tipps gelten im übrigen nicht nur für das Verkaufen von Torten. Ähnliches gilt, wenn man beispielsweise selbstgemachte Marmelade verkaufen möchte.

Darf ich Torten privat verkaufen, wenn ich keinen Konditor Meister habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Führung von Handwerksbetrieben und der Notwendigkeit eines Meistertitels. Das Konditorenhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet im klassischen Sinne: Wer einen Betrieb eröffnen und darin das Handwerk als Haupttätigkeit ausüben möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Allerdings gibt es verschiedene Situationen und Möglichkeiten:

  • Hobby-Bäcker: Wer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen Torten verkauft, beispielsweise auf einem Markt oder an Bekannte, kann das oft ohne Meistertitel tun. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und die Menge oder Regelmäßigkeit des Verkaufs geben.
  • Verkauf in eigenen Räumlichkeiten: Möchtest du ein Café eröffnen und dort auch selbstgemachte Torten verkaufen, ist das möglich, solange du nicht primär als Konditorei fungierst und das Backen von Torten nicht als Haupttätigkeit gilt.
  • Ausnahmegenehmigungen: Es gibt Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer zu erhalten, wenn man langjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
  • Einstellung eines Meisters: Wenn du einen Konditor-Meister einstellst, der in deinem Betrieb arbeitet, kannst du auch ohne eigenen Meistertitel einen Konditoreibetrieb führen.
  • Nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die auch ohne Meistertitel im Bereich des Konditorei-Handwerks erlaubt sind. Hierzu gehört beispielsweise der reine Verkauf von Konditoreiwaren.

Generell gilt: Bevor man mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Was gilt es noch zu beachten beim Torten verkaufen?

Das Herzstück jedes Backgeschäfts ist natürlich die Torte selbst. Es reicht jedoch nicht aus, dass sie nur gut schmeckt – sie muss auch sicher sein. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du deine Torten privat verkaufen möchtest oder direkt als Kleingewerbe loslegst. Lebensmittelhygiene ist entscheidend. Außerdem müssen deine Kunden wissen, welche Inhaltsstoffe in den Torten enthalten sind. Das ist insbesondere für Verbraucher mit einer Lebensmittelallergie enorm wichtig. Beachte somit unbedingt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Lebensmitteln steht die Gesundheit der Verbraucher an erster Stelle. Daher müssen auch private Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Hygienevorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass die Küche, in der die Torten gebacken werden, bestimmten Standards entsprechen muss. Zusätzlich können Kurse zur Lebensmittelhygiene hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Hier ist eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene beim Tortenverkauf:

  • Persönliche Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Haare zurückbinden, Schmuck vermeiden.
  • Arbeitsumgebung: Saubere Arbeitsflächen und Geräte, separate Utensilien für unterschiedliche Lebensmittel.
  • Lagerung: Zutaten bei empfohlenen Temperaturen lagern, Verfallsdaten beachten, trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Kreuzkontamination vermeiden: Besonders bei Allergenen vorsichtig sein.
  • Ausbildung: Bei Bedarf ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung absolvieren.
  • Transport: Torten hygienisch verpacken und vor Kontamination schützen.

Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt einzuhalten, um die Gesundheit der Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kennzeichnung und Allergene

Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Hier eine Zusammenfassung speziell für lose verkaufte Torten:

  • Allergene: Die wichtigste Information, die bereitgestellt werden muss, betrifft potenziell allergieauslösende Zutaten. Sie müssen klar und deutlich angegeben werden, selbst wenn die Torte direkt vor Ort verkauft wird.
  • Zutatenliste (optional): Es kann hilfreich sein, eine Zutatenliste bereitzustellen, obwohl sie für lose verkaufte Produkte nicht zwingend erforderlich ist.
  • Weitere Informationen: Obwohl nicht vorgeschrieben, schätzen Kunden oft zusätzliche Informationen wie Lagerhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wichtig zu beachten: Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Es ist ratsam, sich immer über die geltenden nationalen und lokalen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region und aktueller Gesetzgebung ändern können.

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

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