Torten Preise beim Privat verkaufen

Torten Preise beim Privat verkaufen

Als Hobbykonditorin, die mit viel Leidenschaft und Kreativität Torten kreiert, wirst du über kurz oder lang von Freunden oder Bekannten gefragt, ob du auch gegen Bezahlung Torten erstellst. In dem Zusammenhang kommt automatisch die Frage auf, für welchen Preis man privat Torten verkaufen darf/ kann/ sollte. Es ist ganz natürlich, dass du dir Gedanken darüber machst, wie du den richtigen Preis für deine Werke festlegen kannst. Schließlich möchtest du einerseits deine Material- und Zeitaufwendungen angemessen entschädigt wissen und andererseits sicherstellen, dass deine Torten für potenzielle Käufer attraktiv gepreist sind. Im Folgenden findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und eine Beispielrechnung, die dir dabei helfen werden, einen angemessenen und fairen Preis für deine Torten zu bestimmen.

Torten Preise kalkulieren – so geht’s

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Hobby Konditoren und kleinen Gewerbekunden Zeit und Kosten zu sparen bei der Kalkulation ihrer Rezepte. Das betrifft sowohl die Mengenkalkulation, die Kennzeichnung ohne Lebensmittelanalyse, die Nährwertberechnung aber auch die Kosten- und Preiskalkulation. Es handelt sich um eine webbasierte Software. Die Nutzer können somit von überall auf ihre Rezepte zugreifen. Außerdem kann man auch Rezeptblätter erstellen und als PDF ausdrucken. Das ist enorm praktisch als Arbeitsanweisung für die Küche. Über folgenden Link kannst du die Preiskalkulation kostenlos ausprobieren.

Torten Preise privat

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Materialkosten und vollständigen Preise für den privaten und gewerblichen Verkauf ermitteln. 

Schritt-für-Schritt Anleitung

Preise kalkulieren um Torten privat zu verkaufen

Im folgenden gebe ich dir eine kleine Schritt für Schritt Anleitung an die Hand, die du nutzen kannst um einen fairen Preis für den Verkauf deiner Torten zu ermitteln (siehe auch Preise kalkulieren).

Schritt 1: Kosten erfassen

Materialkosten: Zähle alle Zutaten und Dekorationen zusammen (siehe Kosten Rechner für Rezepte)
Indirekte Kosten: Schätze die Kosten für Strom, Wasser und Abnutzung deiner Utensilien.
Fahrtkosten: Falls zutreffend, addiere diese auch. Nutze hierfür die Rezeptrechner Software um die Kosten für deine Torten zu ermittteln.

Schritt 2: Zeitaufwand berechnen

Planung und Vorbereitung: Schätze, wie viele Stunden du dafür brauchst.
Backen und Dekorieren: Addiere die Stunden, die du hier investierst.
Stundensatz festlegen: Bestimme, wie viel deine Arbeitsstunde wert ist.

Schritt 3: Marktforschung

Sieh nach, was andere für ähnliche Torten verlangen, und notiere dir Durchschnittspreise.

Schritt 4: Zielgruppe bestimmen

Überlege, wer deine Kunden sind und was sie bereit sind zu zahlen.

Schritt 5: Preisstrategie entwickeln

Basierend auf den vorherigen Schritten, setze einen Preis, der deine Kosten deckt und dir einen fairen Gewinn ermöglicht.

Beispielrechnung: Preis für Torten privat verkaufen

Angenommen, du hast eine Motivtorte, für die du folgende Kosten ermittelt hast:

Materialkosten: 30€ (siehe auch Torten Kosten Rechner)
Indirekte Kosten: 5€
Zeitaufwand: 8 Stunden (Planung, Vorbereitung, Backen, Dekorieren)
Stundensatz: 10€ pro Stunde
Marktforschung: Ähnliche Torten werden für 80€ bis 150€ verkauft.

Kostenkalkulation:
Materialkosten: 30€
Indirekte Kosten: 5€
Zeitaufwand: 8 Stunden * 10€ = 80€
Gesamtkosten: 30€ + 5€ + 80€ = 115€

Preisfindung:

Mindestpreis: Deine Gesamtkosten betragen 115€. Das ist der Mindestpreis, um keine Verluste zu machen.

Marktpreis: Ähnliche Torten werden für 80€ bis 150€ verkauft. Da deine Torte qualitativ hochwertig und einzigartig ist, positionierst du dich eher am oberen Ende der Preisspanne.
Endpreis: Unter Berücksichtigung deiner Kosten, der Marktlage und deiner Zielgruppe, könntest du einen Preis von etwa 140€ ansetzen. Dies deckt nicht nur deine Kosten, sondern bietet dir auch einen Gewinn, wertschätzt deine Arbeit angemessen und ist im Rahmen dessen, was ähnliche Produkte kosten.
Fazit

Mit dieser Methode und Beispielrechnung hast du eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Preis für deine Torten zu bestimmen. Es gibt dir eine solide Basis, um fair für deine Arbeit entlohnt zu werden und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Torten privat verkaufen - Preise

Mit der Rezeptrechner Software kannst du in nur wenigen Schritten die Preise für deine Torten Rezepte kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest. 

Wie könnte eine Preisliste für Kuchen und Torten aussehen?

Für die Erstellung einer Preisliste für Torten und Kuchen berücksichtigen wir verschiedene Kategorien, die auf Größe, Komplexität der Dekoration und besondere Zutaten basieren. Diese Preisliste dient als Ausgangspunkt und kann je nach individuellem Aufwand, Kosten und Kundenkreis angepasst werden.

Geburtstags- und Hochzeitstorten

Einstöckige Torten

Kleine Torte (bis zu 10 Personen): 50€ – 70€
Einfache Designs und Verzierungen, wie Spritzdekor oder einfache Fondantfiguren.
Mittlere Torte (10-20 Personen): 70€ – 100€
Mittlere Komplexität mit individuellen Fondantfiguren, aufwendigeren Mustern oder Schriftzügen.
Große Torte (20-30 Personen): 100€ – 130€
Hohe Detailarbeit, komplexe Designs, besondere Wünsche bezüglich Geschmack und Füllungen.

Mehrstöckige Torten

Zweistöckige Torte (20-40 Personen): 150€ – 200€
Einfache bis mittlere Dekorationen, inklusive Stützkonstruktionen und möglicherweise einfache Fondantarbeiten.

Dreistöckige Torte (40-60 Personen): 200€ – 300€
Mittlere bis hohe Komplexität der Dekoration, anspruchsvolle Konstruktionen, individuelle Gestaltungselemente.

Besondere Features und Anpassungen

Themen- und Charaktertorten: Zusatzkosten von 20€ – 50€, abhängig vom Detailgrad und den benötigten Materialien.
Essbare Bilder und individuelles Design: Zusatzkosten von 10€ – 30€, je nach Größe und Komplexität.
Spezielle Geschmacksrichtungen und Füllungen (z.B. exotische Früchte, Premium-Schokoladen): Zusatzkosten von 10€ – 20€, abhängig von den Zutaten.
Extras
Zusätzliche Stockwerke: Ab 50€ pro zusätzlichem Stockwerk, abhängig von Größe und Design.
Spezielle Effekte (wie essbarer Glitter, LED-Beleuchtung): Ab 10€, je nach Aufwand und Material.
Personalisierte Tortenplatte: Ab 20€, je nach Material und Größe.

Diese erweiterte Preisliste für Geburtstagstorten bietet dir eine flexible Grundlage, um Preise je nach den spezifischen Wünschen deiner Kunden und dem damit verbundenen Aufwand festzulegen. Denke daran, dass diese Preise eine Basis darstellen und du sie an deine individuellen Kosten, die Marktlage und deine spezifische Zielgruppe anpassen solltest. Es ist wichtig, sowohl deine Arbeit wertzuschätzen als auch realistische Preise zu setzen, die für deine Kunden attraktiv sind.

Darf man Torten privat ohne Meister verkaufen?

In Deutschland ist das Verkaufen von Torten und anderen Backwaren als Gewerbe grundsätzlich an bestimmte Vorschriften gebunden, die sich aus der Handwerksordnung (HwO) ergeben. Historisch galt für das Bäckerhandwerk die Meisterpflicht, was bedeutet, dass man einen Meistertitel benötigte, um ein Bäckereigeschäft selbstständig führen und Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Diese Regelung soll die Qualität und die fachliche Kompetenz im Handwerk sicherstellen.

Allerdings gibt es Ausnahmen und bestimmte Konstellationen, unter denen du auch ohne Meistertitel Torten verkaufen darfst:

  • Kleingewerbe und Nebenerwerb: Du kannst als Hobbykonditorin unter bestimmten Voraussetzungen ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist oft mit weniger strengen Vorschriften verbunden, vor allem, wenn du unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen bleibst. Hierbei musst du dich jedoch auch um Themen wie Lebensmittelhygiene und -sicherheit kümmern und entsprechende Vorschriften einhalten. Mehr dazu auch unter: Torten verkaufen privat oder als Gewerbe
  • Kuchen und Torten als „nicht zulassungspflichtiges Handwerk“: Seit einer Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2004 ist die Herstellung und der Verkauf von bestimmten Backwaren, darunter Kuchen und Torten, in Deutschland als „nicht zulassungspflichtiges Handwerk“ klassifiziert. Das bedeutet, dass du für diese Tätigkeiten keinen Meistertitel benötigst. Dennoch musst du ein Gewerbe anmelden und bestimmte hygienische Standards sowie Vorschriften einhalten.
  • Lebensmittelhygiene: Unabhängig von der Handwerksordnung musst du die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene beachten. Dazu gehört unter anderem, dass du dich und eventuelle Mitarbeiter in Lebensmittelhygiene schulen lässt und dein Gewerbe beim zuständigen Gesundheitsamt meldest. Dies ist besonders wichtig, da du mit Lebensmitteln arbeitest und die Gesundheit deiner Kunden gewährleisten musst.
  • Gewerbeanmeldung: Für den Verkauf von Torten musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dabei kann das Finanzamt entscheiden, ob es sich bei deiner Tätigkeit um ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Die Unterscheidung hat vor allem steuerliche Konsequenzen.

Es ist wichtig, dass du dich vor dem Start deines Vorhabens genau informierst und alle notwendigen Schritte unternimmst. Die genauen Bestimmungen können regional variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Handwerkskammer und dem Gesundheitsamt über die spezifischen Anforderungen in deinem Bereich zu erkundigen.

Mehr dazu findest du auch im Artikel: Torten verkaufen ohne Meister

Jetzt Direkt Loslegen

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Hobby Konditoren und kleinen Gewerbekunden Zeit und Kosten zu sparen bei der Kalkulation ihrer Rezepte. Das betrifft sowohl die Mengenkalkulation, die Kennzeichnung ohne Lebensmittelanalyse, die Nährwertberechnung aber auch die Kosten- und Preiskalkulation. Es handelt sich um eine webbasierte Software. Die Nutzer können somit von überall auf ihre Rezepte zugreifen. Außerdem kann man auch Rezeptblätter erstellen und als PDF ausdrucken. Das ist enorm praktisch als Arbeitsanweisung für die Küche. Über folgenden Link kannst du die Preiskalkulation kostenlos ausprobieren.

Torten Preise privat

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Materialkosten und vollständigen Preise für den privaten und gewerblichen Verkauf ermitteln. 

Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten “nur in unerheblichem Umfang” mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter “unerheblichem Umfang” zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als “unerheblich” betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als “unerheblich” gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als “unerheblich” betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als “unerheblich” gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen.

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Du bist begeistert vom Backen und deine Torten sind der Hit auf jeder Familienfeier oder unter Freunden? Sicherlich hast du schon öfter Komplimente für deine süßen Kreationen erhalten und vielleicht auch den Gedanken gehabt: “Könnte ich meine Torten nicht auch verkaufen?” Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Hobby in eine kleine Einnahmequelle zu verwandeln und privat Torten verkaufen möchtest, dann ist dieser Leitfaden genau das Richtige für dich! In einem anderen Artikel habe ich mich bereits umfassend mit dem Thema Torten verkaufen im Allgemeinen auseinandergesetzt. Dort findest du die wichtigsten Aspekte im Bezug auf Hygiene, Kennzeichnung und Tipps und Tricks zum Verkaufen. In diesem Artikel geht es darum, genauer zu verstehen, wann man Torten privat verkaufen kann und wann man ein Gewerbe anmelden sollte. Mehr zur Preiskalkulation beim Torten verkaufen findest du hier: Torten Preise privat oder als Gewerbe

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Tortenverkauf: Vom Hobby zum Geschäft

Jeder fängt mal klein an. Wenn du überlegst, ob du deine Torten privat verkaufen kannst, dann bist du hier richtig. Ich zeige dir, welche rechtlichen Grundlagen du beachten solltest und gebe Tipps und Tricks, wie aus deinem Hobby ein ordentliches Geschäft heranwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen – Torten privat verkaufen oder Gewerbe?

Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest. Denn die Grenze zwischen einem privaten Tortenverkauf und einem Kleingewerbe können schnell verschwimmen.

Ein Gewerbe muss immer dann angemeldet werden, wenn man die Absicht verfolgt einen Gewinn zu erzielen. Dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet die Absicht, mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Es geht also um die längerfristige Absicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen und nicht nur Kosten zu decken. Einige Kriterien, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen können:

  • Regelmäßigkeit des Verkaufs: Wenn du beispielsweise jede Woche mehrere Torten verkaufst, könnte dies eher als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, im Gegensatz zum gelegentlichen Verkauf.
  • Werbemaßnahmen: Bewirbst du deine Torten aktiv, zum Beispiel durch Flyer, eine Webseite oder Social-Media-Auftritte? Werbemaßnahmen können ein Indiz für Gewinnerzielungsabsicht sein.
  • Investitionen: Hast du in Equipment, Verpackungsmaterial oder Werbung investiert, um den Verkauf zu fördern? Solche Investitionen könnten darauf hindeuten, dass du einen Gewinn anstrebst.
  • Preiskalkulation: Wenn du deine Preise so gestaltest, dass du nach Abzug aller Kosten einen klaren Gewinn erzielst, deutet dies ebenfalls auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin. (siehe auch Torten Kosten Rechner)
  • Professionalität: Wie gehst du mit Aufträgen, Buchführung und Kundenanfragen um? Eine systematische und professionelle Herangehensweise kann auch als Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit gesehen werden.

Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, daher sollte im Zweifelsfall immer eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen werden, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich. Da die Abgrenzung nicht immer einfach ist und die rechtlichen und steuerlichen Folgen weitreichend sein können, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen. Damit du ungefähr abschätzen kannst, was eine Gewerbeanmeldung bedeutet, habe ich die einzelnen Schritte der Anmeldung von einem Gewerbe im nächsten Schritt noch einmal zusammengefasst.

Torten verkaufen – Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe anzumelden ist ein relativ einfacher Verwaltungsakt, dennoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht.

Gewerbeanmeldung für Tortenverkauf

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden. Hier erhältst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, den du ausfüllen und einreichen musst.
  • Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Gebühren zu informieren.
  • Weitere Genehmigungen: Da es sich beim Tortenverkauf um Lebensmittel handelt, könnten weitere Genehmigungen oder Schulungen, z.B. ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung, erforderlich sein. Das Gesundheitsamt kann hier Auskunft geben.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über die Neugründung informiert und wird sich bei dir melden, um weitere Informationen einzuholen. Hierbei kann es um die erwarteten Einnahmen, die Art des Gewerbes usw. gehen.

Wann macht ein Kleingewerbe Sinn für das Torten verkaufen?

Ein Kleingewerbe macht insbesondere dann Sinn, wenn du voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze für die Regelbesteuerung überschreitest. Für das Kleingewerbe gelten in Deutschland folgende Kriterien (Stand 2023):

  • Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz im Gründungsjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr 50.000 Euro.
  • Vorteile: Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Beachte jedoch auch, dass auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf.
  • Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, d.h., die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Was ändert sich für dich, wenn du ein Gewerbe betreibst?

  1. Buchführung: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder nicht, musst du eine ordentliche Buchführung betreiben. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
  2. Steuern: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss wird versteuert.
  3. Sozialversicherung: Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen. Es ist ratsam, sich darüber bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren.

Ziehst du in Betracht, ein Gewerbe anzumelden, ist es empfehlenswert, vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Tipps gelten im übrigen nicht nur für das Verkaufen von Torten. Ähnliches gilt, wenn man beispielsweise selbstgemachte Marmelade verkaufen möchte.

Darf ich Torten privat verkaufen, wenn ich keinen Konditor Meister habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Führung von Handwerksbetrieben und der Notwendigkeit eines Meistertitels. Das Konditorenhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet im klassischen Sinne: Wer einen Betrieb eröffnen und darin das Handwerk als Haupttätigkeit ausüben möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Allerdings gibt es verschiedene Situationen und Möglichkeiten:

  • Hobby-Bäcker: Wer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen Torten verkauft, beispielsweise auf einem Markt oder an Bekannte, kann das oft ohne Meistertitel tun. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und die Menge oder Regelmäßigkeit des Verkaufs geben.
  • Verkauf in eigenen Räumlichkeiten: Möchtest du ein Café eröffnen und dort auch selbstgemachte Torten verkaufen, ist das möglich, solange du nicht primär als Konditorei fungierst und das Backen von Torten nicht als Haupttätigkeit gilt.
  • Ausnahmegenehmigungen: Es gibt Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer zu erhalten, wenn man langjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
  • Einstellung eines Meisters: Wenn du einen Konditor-Meister einstellst, der in deinem Betrieb arbeitet, kannst du auch ohne eigenen Meistertitel einen Konditoreibetrieb führen.
  • Nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die auch ohne Meistertitel im Bereich des Konditorei-Handwerks erlaubt sind. Hierzu gehört beispielsweise der reine Verkauf von Konditoreiwaren.

Generell gilt: Bevor man mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Was gilt es noch zu beachten beim Torten verkaufen?

Das Herzstück jedes Backgeschäfts ist natürlich die Torte selbst. Es reicht jedoch nicht aus, dass sie nur gut schmeckt – sie muss auch sicher sein. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du deine Torten privat verkaufen möchtest oder direkt als Kleingewerbe loslegst. Lebensmittelhygiene ist entscheidend. Außerdem müssen deine Kunden wissen, welche Inhaltsstoffe in den Torten enthalten sind. Das ist insbesondere für Verbraucher mit einer Lebensmittelallergie enorm wichtig. Beachte somit unbedingt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Lebensmitteln steht die Gesundheit der Verbraucher an erster Stelle. Daher müssen auch private Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Hygienevorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass die Küche, in der die Torten gebacken werden, bestimmten Standards entsprechen muss. Zusätzlich können Kurse zur Lebensmittelhygiene hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Hier ist eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene beim Tortenverkauf:

  • Persönliche Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Haare zurückbinden, Schmuck vermeiden.
  • Arbeitsumgebung: Saubere Arbeitsflächen und Geräte, separate Utensilien für unterschiedliche Lebensmittel.
  • Lagerung: Zutaten bei empfohlenen Temperaturen lagern, Verfallsdaten beachten, trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Kreuzkontamination vermeiden: Besonders bei Allergenen vorsichtig sein.
  • Ausbildung: Bei Bedarf ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung absolvieren.
  • Transport: Torten hygienisch verpacken und vor Kontamination schützen.

Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt einzuhalten, um die Gesundheit der Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kennzeichnung und Allergene

Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Hier eine Zusammenfassung speziell für lose verkaufte Torten:

  • Allergene: Die wichtigste Information, die bereitgestellt werden muss, betrifft potenziell allergieauslösende Zutaten. Sie müssen klar und deutlich angegeben werden, selbst wenn die Torte direkt vor Ort verkauft wird.
  • Zutatenliste (optional): Es kann hilfreich sein, eine Zutatenliste bereitzustellen, obwohl sie für lose verkaufte Produkte nicht zwingend erforderlich ist.
  • Weitere Informationen: Obwohl nicht vorgeschrieben, schätzen Kunden oft zusätzliche Informationen wie Lagerhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wichtig zu beachten: Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Es ist ratsam, sich immer über die geltenden nationalen und lokalen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region und aktueller Gesetzgebung ändern können.

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Torten verkaufen

Torten verkaufen

Torten herstellen und dekorieren ist total im Trend. Auf Instagram finden sich immer mehr Hobbybäckerinnen, die sich langsam aber sicher immer stärker professionalisieren. Während das Herstellen der Torte und Dekorieren für viele ein Hobby bleibt, spielen einige auch mit dem Gedanken, daraus ein Gewerbe zu machen und die Torten zu verkaufen. Vielleicht nur als Nebengewerbe und in kleiner Stückzahl. Vielleicht aber auch als zweites Standbein mit dem Ziel, dies irgendwann zum Hauptgewerbe zu machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorschriften und Auflagen du beachten musst, wenn du Torten backen und (online) verkaufen möchtest, inkl. Kennzeichnung. In einem anderen Artikel haben wir uns schon generell mit den Vorschriften für das Verkaufen selbstgemachter Lebensmittel auseinandergesetzt. In diesem Artikel soll es nun explizit um den Tortenverkauf gehen. Mehr zu den generellen Funktionen unserer Konditorei Software findest du in einem anderen Artikel. 

Kennzeichnung für Torten

Mit dem Rezeptrechner kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Rezeptverwaltung sowie der Kennzeichnung. Du gibst lediglich die Zutaten und Mengen deiner Rezepte ein und bekommst direkt Vorschläge für die Allergene und Inhaltsstoffe. Außerdem werden auch direkt die Nährwerte pro 100g oder pro Portion berechnet. Du kannst jederzeit ein Produktdatenblatt für deine Torten als PDF herunterladen und ausdrucken. Verkaufst du verpackte Ware, kannst du auch vollständige Lebensmitteletiketten mit der Software generieren. Darüber hinaus bekommst du Zugang zum Preis- und Kosten Rechner für deine Torten. Es handelt sich um ein umfassendes Programm zur Verwaltung und Kennzeichnung deiner Torten Rezepte. 

Kennzeichnung für Torten verkaufen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach Allergene und Inhaltsstoffe für deine Torten Rezepte kennzeichnen. Außerdem kannst du mit der Software auch die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob Torten Preise privat oder als Gewerbe. 

Torten verkaufen – privat oder mit Gewerbe?

In Deutschland darf man nicht einfach so Torten privat verkaufen, ohne bestimmte rechtliche und hygienische Bestimmungen zu beachten. Hier sind die grundlegenden Fakten:

  • Privater Verkauf: Ein gelegentlicher Verkauf von Torten, beispielsweise wenn man einmal im Jahr auf einem Fest Torten verkauft oder gelegentlich Torten für Freunde und Familie gegen Bezahlung herstellt, kann als privater Verkauf gelten. Aber es gibt Grenzen.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Wenn der Verkauf regelmäßig erfolgt und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, dann wird dieser als gewerblich betrachtet. In solchen Fällen muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • Kleingewerbe: Ist der Umsatz und Gewinn unter bestimmten Grenzen, kann man ein Kleingewerbe anmelden. Dies ist oft weniger bürokratisch und mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden.
  • Hygienevorschriften: Auch wenn man nur gelegentlich Torten verkauft, müssen Lebensmittelhygiene-Vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten, in denen die Torten hergestellt werden, bestimmten Standards entsprechen müssen. In einigen Fällen kann das Ordnungsamt oder das zuständige Gesundheitsamt Kontrollen durchführen.
  • Meistertitel im Konditor-Handwerk: Werden Torten nicht nur verkauft, sondern im großen Stil und als Hauptberuf hergestellt, kann der Meistertitel im Konditor-Handwerk erforderlich werden, vor allem wenn man einen eigenen Laden eröffnen möchte. Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Grundsätzlich gilt: Bevor man in irgendeiner Form mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich bei den zuständigen Behörden informieren und gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung durchführen. Es ist ratsam, sich rechtlich und auch hinsichtlich der Hygienevorschriften beraten zu lassen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Torten verkaufen – privat oder Gewerbe.

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, stellt sich die nächste Frage: Wo möchtest du deine Torten eigentlich verkaufen?

Diese weiteren rechtlichen Aspekte solltest du beachten

Egal ob du Torten privat oder mit Gewerbe verkaufen möchtest, in jedem Fall solltest du einige weitere wichtige Aspekte beachten. Insbesondere die Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung der Torten (Allergene, Inhaltsstoffe) spielt beim Tortenverkauf eine wichtige Rolle.

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Torten und anderen Lebensmitteln ist die Einhaltung von Hygienevorschriften von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Kunden zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene:

  • Persönliche Hygiene:
    • Hände regelmäßig und gründlich mit Seife waschen, besonders nach Toilettenbesuchen, dem Niesen oder Husten.
    • Geeignete und saubere Kleidung tragen, idealerweise eine Schürze oder ein Kittel.
    • Lange Haare zusammenbinden oder eine Haarnetz tragen.
    • Keine Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, die Keime übertragen könnten.
  • Arbeitsumgebung und -geräte:
    • Arbeitsflächen, Utensilien und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Separate Schneidebretter und Werkzeuge für unterschiedliche Lebensmittel verwenden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
    • Auf die regelmäßige Wartung und Sauberkeit von Maschinen und Backöfen achten.
  • Lagerung von Zutaten:
    • Lebensmittel bei den empfohlenen Temperaturen lagern.
    • Rohstoffe und fertige Torten getrennt aufbewahren.
    • Auf Verfallsdaten achten und keine abgelaufenen Zutaten verwenden.
    • Trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren, um sie vor Schädlingen zu schützen.
  • Vermeidung von Kreuzkontamination:
    • Rohstoffe von Fertigprodukten trennen.
    • Bei Allergenen besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass keine Kreuzkontamination stattfindet.
  • Ausbildung und Schulung:
    • Ein Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über eine Schulung im Umgang mit Lebensmitteln (z.B. eine Hygieneschulung) ist häufig erforderlich.
    • Regelmäßige Schulungen oder Auffrischungskurse können helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Transport und Verkauf:
    • Wenn Torten geliefert werden, sicherstellen, dass sie während des Transports sicher und hygienisch verpackt sind.
    • Bei der Präsentation und dem Verkauf darauf achten, dass die Torten vor Kontamination geschützt sind, z.B. durch Abdeckungen oder Thekenvitrinen.

Die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und aufrechtzuerhalten. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich an das örtliche Gesundheitsamt zu wenden oder sich durch Fachliteratur weiterzubilden.

Lebensmittelkennzeichnung

Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Lebensmittel ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese unterscheidet grundsätzlich bei den Anforderungen zwischen verpackter und loser Ware. Wenngleich Torten in der Regel vermutlich eher als lose Ware verkauft werden, möchte ich hier einmal auf beide Fälle eingehen:

Lose, unverpackte Torten (z. B. direkt auf einem Markt verkauft):

Lose unverpackte Ware erfordert weniger Pflichtkennzeichnungen. Außerdem reicht eine mündliche Auskunft über den Mitarbeiter.

  • Allergene: Wichtige Allergeninformationen sollten immer bereitgestellt werden, insbesondere bei häufig auftretenden Allergenen wie Nüssen, Eiern oder Milchprodukten.
  • Produktname: Die Bezeichnung der Torte sollte klar und verständlich sein.
  • Informationen auf Anfrage: Weitere Informationen wie Zutatenliste, Hersteller oder Nährwerte sollten auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können.

Vorverpackte Lebensmittel (Torten):

Die folgenden Pflichtangaben müssen bei vorverpackten Torten vor dem Verkauf für den Verbraucher sichtbar sein. Das kann beispielsweise am Etikett auf der Verpackung erfolgen. Wenn du die Torten online verkaufen möchtest, müssen die Angaben bereits in der Produktbeschreibung online sichtbar sein.

  • Produktname: Klare und verständliche Bezeichnung des Produkts.
  • Zutatenliste: Alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
  • Allergene: Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen, z. B. Nüsse, Eier oder Milchprodukte, meist durch Hervorhebung.
  • Nettofüllmenge: Menge des Produkts in Gramm oder Millilitern.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu welchem Datum das Produkt ohne Geschmacksverlust oder Gesundheitsrisiko verzehrt werden kann.
  • Lagerungshinweise: Empfehlungen zur Aufbewahrung.
  • Name und Anschrift des Herstellers/Vertreibers: Angabe, wer für das Produkt verantwortlich ist.
  • Nährwertdeklaration: Informationen über Energiegehalt und Inhaltsstoffe pro 100 g/ml oder pro Portion.
  • Zusatzstoffe und Enzyme: Angabe von Zusatzstoffen.
  • Gebrauchsanweisung (falls nötig): Spezielle Hinweise für Verzehr oder Zubereitung.

Es ist essentiell, sich bei der zuständigen Behörde über die genauen Kennzeichnungsvorschriften zu informieren, um sicherzugehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Inhaltsstoffe Tortenverkauf

Mit der Rezeptrechner Software kannst du auch verpackte Torten verkaufen und dafür Lebensmittel Etiketten mit Kennzeichnung zum ausdrucken erstellen. 

Torten verkaufen – aber wo?

Du bist bereit und hast die rechtlichen Fragen geklärt. Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, sich ein geeignete Vertriebsstrategie zu überlegen. Wichtig ist, dass du klein anfängst und schnell loslegen kannst. Hier einige Tipps und Tricks für geeignete Orte um deine Torten zu verkaufen.

  • Wochenmärkte: Hier kannst du einen Stand mieten und deine Torten direkt an die Kunden verkaufen. Oft schätzen Marktbesucher frische, handgemachte Produkte.
  • Lokale Veranstaltungen und Basare: Gemeindeveranstaltungen, Schulfeste oder Basare sind ideale Orte, um mit einem kleinen Stand oder einem Pop-Up-Café zu starten.
  • Online-Verkauf: Eröffne einen Online-Shop oder nutze Plattformen wie Etsy, um Bestellungen für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Hochzeiten anzunehmen. Beachte hierbei die besonderen Herausforderungen beim Versand von frischen Torten.
  • Soziale Medien: Nutze Plattformen wie Instagram oder Facebook, um Fotos deiner Torten zu posten, und nimm dort Bestellungen entgegen.
  • Catering für private Veranstaltungen: Biete deine Torten für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere besondere Anlässe an. Mundpropaganda kann hier besonders hilfreich sein.
  • Kooperationen mit lokalen Cafés oder Restaurants: Einige Lokale könnten bereit sein, deine Torten zu verkaufen, besonders wenn sie selbst keine eigenen Backwaren anbieten.
  • Workshops und Kurse: Biete Kurse an, in denen Interessierte lernen können, wie man Torten dekoriert oder herstellt. Dies ist nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern kann auch neue Kunden anlocken.
  • Hausverkauf: Wenn es die örtlichen Vorschriften erlauben, kannst du eventuell einen kleinen Verkauf direkt von zu Hause aus organisieren, wo Kunden nach Vorbestellung ihre Torten abholen können.

Unabhängig davon, für welche Verkaufsmethode du dich entscheidest, ist es wichtig, sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Lebensmittelhygiene und -sicherheit, einhältst. Es kann auch sinnvoll sein, zu Beginn kleinere Mengen zu produzieren, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und die Nachfrage besser einzuschätzen.

Torten verkaufen Hochzeit
Tortenverkauf Wochenmarkt
Torten verkaufen privat oder Kleingewerbe
Tortenverkauf online

Torten verkaufen – zu welchem Preis?

So, die Etiketten für die Torten sind vorbereitet, Nährwerte berechnet und es kann losgehen mit dem Verkaufen – aber zu welchem Preis? Zunächst solltest du dich bei deinem Steuerberater noch einmal informieren, ob du auf den Verkaufspreis deiner Torten Umsatzsteuer aufschlagen musst oder nicht. Und dann empfiehlt sich zunächst einen Kosten Rechner (siehe auch Torten Kosten Rechner) zu nutzen um erst einmal den Wareneinsatz pro Torte zu ermitteln. Dabei geht es vor allem um die Materialkosten für die Rohstoffe. Zudem solltest du auch Kosten für Verpackungsmaterial mit in die Kalkulation einfließen lassen. Beachte zudem auch den Aufwand, den du selbst mit dem Herstellen der Torten hast. Denn auch Personalkosten sind ein nicht unwichtiger Kosten Treiber. Du magst am Anfang gerne umsonst arbeiten, aber letztlich darfst du deine Torten auch nicht unter Wert verkaufen. Eine professionelle Konditorei würde ebenfalls die Personalkosten mit einfließen lassen. Zu guter letzt solltest du noch eine kleine Marge als Gewinn mit einkalkulieren. Mehr zu diesem Thema auch im Artikel Kosten Rechner für Rezepte.

Kosten & Preis Rechner für Torten verkaufen

Produktspezifikation & Schritt für Schritt Anleitung

Sobald deine Produktionsprozesse angelaufen sind und du die ersten Aufträge an Land gezogen hast, wirst du dich auch stärker mit den Prozessen der Herstellung deiner Torten auseinander setzen müssen. Je effizienter der Produktionsablauf ist, desto weniger Kosten generierst du. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn du Mitarbeiter hast. Hier können klare Schritt für Schritt Anleitungen helfen. Mit dem Rezeptrechner wirst du schon bald auch Schritt für Schritt Anleitungen für deine Rezepte als PDF generieren können zum ausdrucken. Diese Anleitungen enthalten auch einen kleinen Mengenrechner für Rezepte, der es ermöglicht direkt die notwendigen Produktionsmengen je nach Anzahl Torten zu kalkulieren.

Darüber hinaus ist es möglich, dass deine Kunden vermehrt auch nach einer Produktspezifikation fragen. Die Produktspezifikation enthält im Grunde genommen die gleichen Angaben wie auf dem Etikett oder in der online Produktbeschreibung. Du wirst mit dem Rezeptrechner in Zukunft auch direkt eine Produktspezifikation erstellen können für deine Rezepte.

Mit dem Rezeptrechner bekommst du damit eine umfassende Software zur Verwaltung deiner Rezepte. Diese Software ist super geeignet für kleine Konditoreien oder auch Bäckereien (siehe auch Bäckerei Software). Der Rezeptrechner eignet sich aber genauso auch für kleine Manufakturen und Catering oder Delis (siehe auch Catering Rechner).

Torten Kosten Rechner

Torten Kosten Rechner

2Du hast dich mittlerweile zu einer Expertin im Torten zubereiten und dekorieren entwickelt. Egal ob Kindergeburtstag, Hochzeit oder Geburt, Freunde kommen auf dich zu und wollen deine Torten für verschiedene Anlässe. Nun bist du am Überlegen, wie du den nächsten Schritt gehen kannst und deine Torten (selbstständig) oder als Nebengewerbe (Kleingewerbe) verkaufen kannst. Vielleicht hast du diesen Schritt aber schon gewagt und dich bereits mit den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung auseinandergesetzt. In beiden Fällen wirst du feststellen, dass einiges dazu gehört, wenn man selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte. Mit dem Rezeptrechner helfen wir kleinen Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei der Nährwertberechnung und Lebensmittel Kennzeichnung. Wir bieten hierfür eine webbasierte Lösung, in der du Rezepte verwalten kannst, Nährwerte & Inhaltsstoffe analysieren lassen kannst, Preise & Kosten berechnen kannst und in Kürze auch Portionen umrechnen kannst um eine Einkaufliste zu erstellen. In dem folgenden Artikel zeige ich anhand vom Beispiel Torten verkaufen, wie du den Rechner verwendest.

Torten Preise berechnen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Wareneinsatz und vollständige Verkaufspreise (unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Verpackungsmaterial berechnen). 

Torten Kosten Rechner

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen beim Berechnen der Kosten und Preise für deine Torten. Darüber hinaus profitierst du mit dem Online Rechner von weiteren hilfreichen Funktionen zur Nährwertberechnung, Kennzeichnung, Zutatenlisten erstellen und Rezeptverwaltung. Ebenso bekommst du Zugang zu einem Mengenrechner, mit dem du auch die Mengenkalkulation durchführen kannst bei größeren Aufträgen. 

(selbstständig) Torten Verkaufen – als Kleingewerbe

Wer selbstständig Lebensmittel verkaufen möchte, ist schnell mit allerlei Fragen und Vorschriften konfrontiert. Einige der Hauptfragen, die du dir stellen solltest, sind die folgenden:

  • Wieviel erwarte ich zu verkaufen?

Am Anfang ist es natürlich schwer abzuschätzen, wie viel Umsatz man generieren kann. Aber es hilft, sich hier realistische Ziele zu setzen. Dies ist auch wichtig um mit deinem Steuerberater zu erörtern beispielsweise das Verkaufen der Torten als Kleingewerbe sinnvoll ist. Ein Kleingewerbe anzumelden kann am Anfang sinnvoll sein, weil du dir unter Umständen die Sache mit der Mehrwertsteuer sparst (mehr dazu auch unter Torten verkaufen – privat oder Gewerbe). Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten. Sofern du die Mehrwertsteuer bei der Preiskalkulation deiner Torten hinzuaddierst und in Rechnung stellst, musst du die Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen (siehe auch Kalkulation für Rezepte). Der Vorteil ist, dass du auch die Mehrwertsteuer, die du für den Wareneinsatz (beim Kauf deiner Rohstoffe und Zutaten) zahlst, zurückerstatten kannst. Gleichzeitig ist aber viel administrativer Aufwand mit der Steuer verbunden. Diesen Aufwand kann man sich am Anfang teilweise sparen, wenn man die Kleinstunternehmerregelung anwendet und zunächst keine Umsatzsteuer erhebt. Bitte betrachte dies nicht als Beratung. Wir können keine Steuerberatung durchführen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten bzgl. Anmeldung vom Kleingewerbe für das Verkaufen von Torten.

  • Wo möchte ich meine Torten verkaufen (online, nur im lokalen Umfeld, im eigenen Laden)?
  • Möchte ich verpackte oder lose Ware verkaufen?

Der Ort des Verkaufs soweit die Tatsache, ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt, bestimmt, wie die Lebensmittelkennzeichnung aussehen soll. Vorverpackte Lebensmittel benötigen beispielsweise ein vollständiges Lebensmitteletikett mit Zutatenliste, Minesthaltbarkeitsdatum, Nährwertangaben (nur unter bestimmten Bedingungen), Allergenkennzeichnung, Herstelleradresse, Nettogewicht etc. Sofern du nur lose Ware verkaufst, reicht eine kleine Produktbeschreibung mit der Zutatenliste und Allergekennzeichnung. Die Nährwertangaben (Inhaltsstoffe) sind nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. So musst du keine Nährwertangaben machen, wenn du nur im lokalen Umfeld verkaufst (Umkreis 50 oder 100km) und/ oder deine Mitarbeiteranzahl unter 10 liegt und du einen Umsatz von weniger als 1 Mio € machst. Sofern du wiederum auch online deine Torten verkaufen möchtest, braucht es die vollständige Lebensmittel Etiketten mit Nährwertangaben.

Damit du dir über diese Sachen keine Gedanken machen musst, bieten wir mit dem Rezeptrechner eine kostengünstige Lösung, mit der du direkt vollständige Lebensmitteletiketten und Produktbeschreibungen erstellen kannst. Dazu gehören auch Nährwertangaben, Zutatenlisten, Inhaltsstoffe Kennzeichnung und natürlich auch der Preise & Kosten Rechner.

Torten verkaufen: Etikett, Zutatenliste, Nährwerte berechnen

Nährwerte, Kosten, Preise berechnen & Kennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Lebensmittel Kennzeichnung für Torten übernehmen. Dazu gehört nicht nur das Berechnen von Preisen, Kosten und Nährwertangaben sondern auch das Erstellen einer Zutatenliste und vollständiger Lebensmittel Etiketten im richtigen Layout.  In Zukunft wirst du für deine Torten Rezepte (und jede andere Form von Rezept) auch Portionen umrechnen und eine Einkaufsliste erstellen können.

Video: Kosten- und Grundpreis Rechner

In diesem Video zeige ich dir einmal, wie der Kosten- und Preis Rechner funktioniert:

Torten Rechner: Schritt für Schritt Anleitung

Im nächsten Schritt erläutere ich einmal, wie du für deine Torten Rezepte nicht nur Kosten und Preise berechnen kannst, sondern auch die vollständige Lebensmittelkennzeichnung erstellen kannst. Die gleiche Vorgehensweise gilt natürlich auch für den Kuchenverkauf, Verkauf von Suppen, Pestos, Marmeladen/ Konfitüre, Catering/ Feinkost und diverse andere zusammengesetzte Lebensmittel, für die Rezepte vorhanden sind.

Nährwertrechner für Torten, Kuchen etc

1. Zutaten Eingabe

Der Startpunkt ist zunächst immer die Zutateneingabe für dein Rezept. Du solltest eine Zutatenliste (Zutaten + Mengenangabe) für dein Torten Rezept vorliegen haben. Ebenso solltest du bereits einen kostenlosen Rezeptrechner Account erstellt haben. Falls du noch keinen kostenlosen Rezeptrechner Account hast, schau dir einmal die Anleitung an, in der ich erläutere, wie du dich registrieren kannst. Sofern du registriert und angemeldet bist, öffne den Rezeptrechner Online.

Über das Suchfeld kannst du nun oben starten und die ersten Zutaten suchen. Im Beispiel Bild für das Torten Rezept auf der rechten Seite suche ich zunächst nach Zucker. 

Nährwerte, Kosten & Preise berechnen - Beispiel Torte

2. Mengen Eingabe

Nachdem du die Zutaten ausgesucht hast, scrolle nach unten um die Menge für das Rezept anzugeben. Du kannst für die meisten Rezepte aus unterschiedl. Einheiten auswählen und hast verschiedene Möglichkeiten die Menge für dein Torten Rezept anzugeben. Wenn deine Einheit (z.B. Stück) nicht vorhanden ist, kannst du einfach kurz in g umrechnen und die Menge hierfür angeben. Es gibt übrigens auch eine Importfunktion (oben rechts neben dem Suchfeld), die die Zutaten und Mengen Eingabe beschleunigt. Du kannst dann direkt eine komplette Zutatenliste eingeben mit Mengenangabe. Damit kannst du starten, sobald du etwas geübter im Umgang mit dem Rezeptrechner bist. Fahre nun mit allen Zutaten und Mengen fort, bis du die vollständige Zutatenliste für dein Torten Rezept erfasst hast.

Beispiel Kalkulation für Torten (Preise & Nährwerte)

Im Falle von Torten kann es zudem Sinn machen mit Komponenten zu arbeiten und diese als separate Rezepte zu speichern. Dies ist insbesondere dann von Interesse, wenn der Boden zum Beispiel noch gebacken wird. In unserem Beispiel arbeiten wir mit einem Torten Rezept für eine Erdbeer Sahne Torte mit Biskuitboden. Aus diesem Grund habe ich zunächst 2 Rezepte erstellt. Das erste Rezept umfasst nur den Biskuitboden. Hier habe ich auch einen Reduktionsfaktor hinterlegt, da der Boden beim Backen noch Wasser verliert. Dies beeinflusst die Nährwertberechnung je 100g. Den Reduktionsfaktor kannst du einmal messen und speichern (siehe auch Backverlust berechnen). Ich habe dann ein 2. Rezept für die Erdbeer-Sahne Creme erstellt. Hier wird nichts gebacken, weswegen ich mit einem Reduktionsfaktor von 1 arbeite. 

Du kannst die Rezepte so zunächst separat speichern. Im Anschluss kannst du daraus Zutaten Komponenten erstellen.

3. Zutaten Komponenten erstellen

Du landest zunächst in der alten Rezeptoberfläche. Hier siehst du deine Rezepte gelistet. Wenn du über die Zeile fährst, siehst du einige Icons. Eines davon ermöglicht aus dem Rezept eine Zutat zu erstellen. Wähle dies für beide Rezeptkomponenten (in meinem Falle Biskuitboden & Erdbeer Sahne Creme) aus. Starte mit der ersten Komponente.

Rezept Datenbank für Torten Rezept

Du kannst nun entscheiden, ob du für die Komponenten die Nährwerte je 100g im zubereiteten oder roh-Zustand speichern möchtest. Wähle “Zubereitet” aus und klicke auf “Speichern” (wichtig, sonst wird nicht gespeichert). Erledige diesen Schritt auch für weitere Komponenten (beispielsweise für die Erdbeer Sahne Creme).

Umwandlung von Torten Zutaten Komponenten

4. Torten Rezept aus Komponenten erstellen

Nun kannst du aus den unterschiedlichen Rezept Komponenten ein neues, finales Rezept für die Torte erstellen. Geh hierfür zurück auf die Startseite und wähle über das Suchfeld die Zutatenbezeichnung deiner Komponente aus. Diese Komponente ist nur für dich sichtbar (und nur wenn du angemeldet bist). Das erkennst du an dem Icon rechts neben der Zutat. Wähle beide Zutaten aus und gib erneut die Menge ein, die du für deine Torte benötigst. Hier kannst du Mengen auch umrechnen. Wenn du zum Beispiel gleich mehrere Torten Böden auf einmal erstellst.

Speichere dieses finale Rezept erneut in deiner Rezeptdatenbank.

Kosten & Preise berechnen - Beispiel Torten

4. Neue Oberfläche (Rezeptrechner PRO Business erforderlich)

Um nun die vollständigen Lebensmitteletiketten erstellen, sowie Kosten & Preise berechnen zu können, benötigst du das upgrade zum Rezeptrechner PRO Business. Du kannst das upgrade direkt über Digistore24 durchführen und die Bestell-ID in deinem Rezeptrechner Profil hinterlegen. In der E-Mail, die du nach dem Kauf bekommst, erklären wir Schritt für Schritt, wie das funktioniert. Sobald du das upgrade durchgeführt hast (bei Fragen schreibe mir an [email protected]), kannst du dich in der neuen Rezeptoberfläche anmelden. Du siehst nun die neue Oberfläche für deine Rezepte. Hier kannst du nun für deine Torten Rezepte Etiketten erstellen, Mengen umrechnen und Preise/ Kosten berechnen.

Nährwerte, Preise & Kosten Rechner - Beispiel Torten

Kosten & Preis Rechner für Torten, Kuchen etc.

Sofern du auf Preise berechnen klickst, öffnet sich für dein Torten Rezept ein neues Fenster. Hier kannst du nun Preise pro Zutat hinterlegen. Sofern du, so wie ich, mit Komponenten arbeitest, empfiehlt es sich zuerst die Preise für die einzelnen Torten Komponenten zu berechnen. Das Ergebnis ist immer ein Kilopreis oder Preis pro 100g, den du wiederum hier als Kosten für das Gesamt Torten Rezept hinterlegen kannst. Du kannst die Preise speichern. Für die gleiche Zutat wird dieser Preis dann auch in anderen Rezepten angezeigt. Über Updates wirst du in der Facebook Gruppe oder auf Instagram informiert.

Torten Preise berechnen

Portionen Rechner für Torten, Kuchen etc.

Wir arbeiten auch bereits an einem Torten Portionen Rechner. Damit wirst du in Zukunft auch direkt die benötigte Einkaufsmenge für eine Zielanzahl von Torten umrechnen können. Das ist beispielsweise relevant, wenn du größere Aufträge bekommst und wissen musst, wie du dein Torten Rezept entsprechend hochrechnen musst für eine gewünschte Anzahl Portionen. Du wirst aber nicht nur die Portionen umrechnen können für dein Torten Rezept, sondern auch direkt eine Einkaufsliste erstellen können. Das spart auch nochmals viel Zeit und Kosten. 

 

PDF Rezeptbuch für Torten erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang bekommst du automatisch auch Zugang zu PDFs, die du für deine Rezepte erstellen kannst. Du kannst dort das Layout für deine Torten Rezepte noch anpassen, die Nährwerte Kalkulation wird automatisch übernommen. Du kannst Zubereitungsschritte, Servierempfehlungen und Beilagen erwähnen und das PDF dann in deinem digitalen Backbuch oder Rezeptbuch abzuheften oder auszudrucken. 

Backbuch erstellen - Torten
Cookie Consent mit Real Cookie Banner