Pflichtangaben auf Verpackungen

Pflichtangaben auf Verpackungen

In Deutschland wird die Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt. Darin findest du alle Pflichtangaben, die auf Verpackungen von Lebensmitteln abgebildet sein müssen. Ebenso werden eine Reihe von freiwilligen Angaben genannt. In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Pflichtangaben auf Verpackungen von Lebensmitteln und Tipps um Zeit & Kosten zu sparen beim Erstellen der Kennzeichnung in Form von Etiketten. Mehr dazu auch unter: Lebensmittelverpackung Kennzeichnung.

Lebensmittelkennzeichnung leicht gemacht

Mit der Rezeptrechner Software können kleine und mittelständische Betriebe viel Zeit und Kosten sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung (siehe auch Beispiele zur Lebensmittelkennzeichnung). Die Software hilft im Kern dabei die Nährwertberechnung für Rezepte und Lebensmittel durchzuführen. Das Ergebnis, die Nährwerte pro 100g, werden direkt in Form einer Nährwerttabelle abgebildet und können als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen werden. Alternativ kann man aber auch vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackungen erstellen und herunterladen zum selber drucken. Ebenso besteht die Möglichkeit Produktkennzeichnung von Form von einem Datenblatt als PDF zu generieren. Nutzer der Software erhalten zudem Zugang zu weiteren wichtigsten Funktionen wie einer Preiskalkulation sowie die Möglichkeit Allergene und Zusatzstoffe zu kennzeichnen.

Lebensmittel Etikett erstellen mit Pflichtangaben

Mit der Rezeptrechner Software sparst du dir viel Zeit und Kosten beim Erstellen der Kennzeichnung für Lebensmittel. Du kannst direkt alle Pflichtangaben auf einem Etikett für die Verpackung abbilden und ausdrucken. 

Pflichtangaben auf Verpackungen

Du hast gerade angefangen eigene Lebensmittel zu produzieren und möchtest diese im nächsten Schritt verkaufen? Dann fragst du dich sicherlich, welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln stehen müssen? Das erkläre ich im Detail in diesem Abschnitt. Wenn du noch unsicher bist bezüglich der richtigen Lebensmittelverpackung, dann schau dir diesen Artikel zur Wahl der richtigen Lebensmittelverpackung einmal genauer an. 

Verpackte vs. lose Lebensmittel

Bevor ich auf die konkrete Liste der Pflichtangaben auf Verpackungen genauer eingehe, ist es wichtig, dass wir den Unterschied verstehen zwischen verpackten Lebensmitteln und loser Ware. Verpackte Lebensmittel in unserer Definition sind vorverpackte Lebensmittel, die also bereits geschlossen verpackt sind, wenn der Verbraucher diese begutachtet. Wenn du beispielsweise Lebensmittel in einem geschlossenen Plastikbehälter (z.B. Sushi oder einen selbstgemachten Chiapudding) verkaufst, dann handelt es sich um vorverpackte Lebensmittel. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Produkte, die man in der Frischetheke von vielen großen Supermärkten findet.

Vorverpackte Lebensmittel benötigen Etiketten auf den Verpackungen mit allen Pflichtangaben. 

Wenn du aber hingegen eine Theke hast (Deli, Feinkost, Bäckerei), in der offene Ware ausliegt, die du vor den Augen des Verbrauchers erst einpackt, dann ist das keine vorverpackte Ware. In diesem Falle ist kein Etikett auf der Verpackung erforderlich. Die Idee hier ist, dass der Verbraucher sich über die Inhaltsstoffe im Lebensmittel ja direkt beim Mitarbeiter mündlich informieren kann. Somit ist kein Etikett auf der Lebensmittelverpackung erforderlich.

Lose Lebensmittel benötigen keine Pflichtangaben auf der Verpackung vom Lebensmittel. Eine mündliche Auskunft über Inhaltsstoffe ist ausreichend. 

Viele Bäckerei und Konditorei Betriebe nutzen aber dennoch eine Software oder ein Programm, welches es ihnen ermöglicht, schnell und einfach die Kennzeichnung der Lebensmittel durchzuführen um dem Mitarbeiter die notwendigen Informationen an die Hand zu geben.

Welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln sind Pflicht?

Kommen wir nun also einmal zu den Pflichtangaben auf Verpackungen.

  • Lebensmittelbezeichnung
  • Zutatenliste
  • QUID Kennzeichnung
  • Allergene & Zusatzstoffe Kennzeichnung
  • Nährwertinformationen (Big 7 Nährwerte, auch Nährwerte Tabelle genannt)
  • Nettogewicht
  • Name und Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Herkunft
  • Aufbewahrungshinweise

Das folgende Bild zeigt zudem, wie diese Pflichtangaben in Form von einem Lebensmitteletikett typischerweise auf einer Verpackung angebracht werden (siehe auch Pflichtangaben auf Etiketten). Mehr zu den Vorschriften an die Lebensmittelverpackung (inklusive Anbringen vom Etikett) findest du über den Link. 

Pflichtangaben Lebensmittelverpackung

Beachte, dass es auch Vorschriften gibt hinsichtlich der Schriftgröße für die Pflichtangaben auf der Lebensmittelverpackung. Mehr dazu findest du im Artikel bezüglich Lebensmittelverpackung Schriftgröße Anforderungen

Besonderheiten der einzelnen Pflichtangaben auf der Verpackung

Für die einzelnen Pflichtangaben gibt es jeweils noch einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Abschnitt erläutere ich dazu noch ein paar mehr Details.

Lebensmittelbezeichnung

Bei der Lebensmittelbezeichnung handelt es sich um eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. Wenn es solch eine Bezeichnung nicht gibt, nutzt man eine verkehrsübliche Bezeichnung oder eine beschreibende Bezeichnung. Wichtig ist, dass ein Phantasiename nicht ausreicht. Auch ein Markenname ist nicht ausreichend. Es braucht immer auch noch eine beschreibende Bezeichnung.

Zutatenliste

Bei der Zutatenliste spricht man teilweise auch vom Zutatenverzeichnis. Hierbei handelt es sich um eine sortierte Liste der einzelnen Zutaten, die im Lebensmittel vorkommen. Die Sortierung erfolgt auf Basis der anteiligen Menge, so wie die Zutaten im Lebensmittel vorkommen. Die Zutat, die mengenmäßig am häufigsten auftaucht, wird zuerst genannt.

QUID Kennzeichnung

Die QUID Kennzeichnung ist eigentlich Teil der Zutatenliste. Dabei handelt es sich um den Prozentsatz, in dem die jeweilige Zutat anteilig in der Rezeptur vorkommt. Die Angabe vom Prozentsatz ist nur unter bestimmten Bedingungen erforderlich. So muss die QUID Angabe immer dann in Klammern hinter der Zutat erfolgen, wenn man die jeweilige Zutat sehr präsent auf der Lebensmittelverpackung abbildet oder in der Lebensmittelbezeichnung nennt). Ein gutes Beispiel ist “Haselnuss Kuchen” oder Erdbeermarmelade. Das dient dazu, dem Verbraucher gegenüber transparent zu sein, wieviel Erdbeeren oder Haselnüsse anteilig enthalten sind.

Allergene und Zusatzstoffe Kennzeichnung

Die Allergene und Zusatzstoffe werden ebenfalls direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet. Die jeweiligen Allergene müssen dabei mit einer anderen Schriftform hervorgehoben werden, beispielsweise in Fettdruck oder Großbuchstaben. Für die Zusatzstoffe ist es wichtig, dass man die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer sowie die Funktionsklasse angibt. Es reicht nicht aus, nur die Funktionsklasse oder nur die chemische Bezeichnung anzugeben.

Nährwertinformationen

Diese Pflichtangaben auf der Verpackung werden häufig auch zusammengefasst als Nährwertkennzeichnung. Die Angabe der Big 7 Nährwerte pro 100g ist Pflicht. Zu den Big 7 Nährwertangaben gehören:

  • Brennwert (kJ, kCal)
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Salz

Die Big 7 Nährwerte müssen in Tabellenform angegeben werden. In einigen Ausnahmefällen erfolgt eine Befreiung von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung.

Nährwerte berechnen | Rezeptrechner Software

Mit der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten sparen bei der Nährwertberechnung für deine Lebensmittel und Rezepte. Du gibst dazu einfach die Zutaten deiner Rezepturen mit Mengen in den Rezeptrechner ein. Auf Basis vom Bundeslebensmittelschlüssel, einer Nährwertdatenbank mit über 10.000 Rohstoffen, bekommst du mit der Software dann im Ergebnis die durchschnittlichen Nährwerte pro 100g. Die Angaben werden direkt in die korrekte Reihenfolge gebracht. Du kannst dann im Anschluss eine Nährwerttabelle oder Lebensmittelprodukt Etiketten mit allen Pflichtangaben für die Verpackung herunterladen und ausdrucken.

Pflichtangaben Verpackung: Nährwerte Tabelle

Nettogewicht

Das Nettogewicht muss in Gramm oder Kilogramm für feste Lebensmittel angegeben werden. Für Flüssigkeiten wird die Nettofüllmenge in ml oder Liter angegeben. Handelt es sich um feste Lebensmittel, die in einer Flüssigkeit verkauft werden, muss sowohl die Füllmenge als auch das Abtropfgewicht angegeben werden.

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder Verbrauchsdatum

Handelt es sich um ein sehr leicht verderbliches Lebensmittel, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Das Verbrauchsdatum ist deutlich restriktiver und besagt, dass nach Ablauf ein Risiko für gesundheitliche Schäden bei Verzehr besteht. Beim MHD hingegen handelt es sich vielmehr nur um eine Empfehlung.

Aufbewahrungshinweise

Hinweise zur Aufbewahrung müssen angegeben werden, wenn die Lebensmittel in besonderer Form (beispielsweise gekühlt oder tiefgefroren) gelagert werden müssen.

Mehr Informationen zu den einzelnen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Freiwillige Angaben auf Verpackungen

Abgesehen von den Pflichtangaben gibt es weitere freiwillige Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Einige typische freiwillige Angaben findest du hier einmal gelistet:

Ballaststoffe, Vitamine und andere Inhaltsstoffe

Abgesehen von den Big 7 Nährwertinformationen gibt es noch weitere Inhaltsstoffe wie beispielsweise die Ballaststoffe. Diese können freiwillig angegeben werden.

Nährwerte pro Portion und Referenzmenge

Die Nährwerte pro 100g gehören zu den Pflichtangaben auf Verpackungen. Wer beispielsweise Speiseeis verkauft, möchte häufig aber auch noch die Nährwerte pro 100ml angeben. Ebenso wollen viele Hersteller auch die Nährwerte pro Portion angeben. Dabei handelt es sich um freiwillige Angaben auf der Verpackung. Darüber darf man auch noch die Referenzmenge angeben. Diese besagt, wieviel Prozent vom Tagesbedarf eines Erwachsenen auf Basis von einem Energiebedarf von 2000 kcal die jeweiligen Nährwerte pro 100g oder pro Portion abbilden.

Nutri Score

Beim Nutri Score, also der Lebensmittelampel, handelt es sich heute auch noch um eine freiwillige Angabe. Der Nutri Score ist ein Logo, mit einem Buchstaben (A, B, C, D oder E). Dieser soll eine leichte Orientierung für Verbraucher bieten mit Blick auf die Nährwertinformation. Es ist eine Art Zusammenfassung in einem Score für die einzelnen Nährwertangaben. So wirkt sich beispielsweise ein hoher Eiweißgehalt positiv auf den Score aus. Ein hoher Fett- oder Zuckergehalt, ebenso zu viel Salz, wirkt sich negativ auf den Score aus (siehe auch Nutri Score Berechnung). Es gibt auch einige Kritikpunkte am heutigen Algorithmus vom Nutri Score, weswegen dieser sich Ende 2023 wohl auch noch einmal verändern wird.

Entscheidet man sich als Hersteller für die Nutzung vom Nutri Score, ist wichtig, dass man innerhalb von 2 Jahren das gesamte Produktportfolio mit der Kennzeichnung vom Nutri Score auf der Verpackung vornehmen muss. Es wird dann also zu einer Art Pflichtangabe auf der Verpackung der eigenen Lebensmittel.

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Lebensmittelkennzeichnung Pflichtangaben

Die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung ist die LMIV. Diese regelt EU weit, welche Pflichtangaben Lebensmittelproduzenten für verpackte und lose Ware zur Verfügung stellen müssen. Es gibt eine sogenannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen verpackter und loser Ware. Ebenso gibt es heute noch einige Ausnahmen, die insbesondere die Nährwertkennzeichnung betreffen. Auch für Spirituosen gibt es heute noch einige Ausnahmen bei der Nährwertdeklaration. Erfahre hier, welche Pflichtangaben gemäß Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln und bei loser Ware erforderlich sind.

Lebensmittelkennzeichnung Software

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Herstellern Zeit und Kosten zu sparen bei der Lebensmittelkennzeichnung. Im Kern handelt es sich um einen online Nährwertrechner mit Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS). Anders als bei der Nährwertberechnung im Excel, kann man für Zutaten und Mengen direkt die Nährwerte pro 100g berechnen lassen. Auch den Reduktionsfaktor kann man direkt berücksichtigen. Im Anschluss kann man eine Nährwerttabelle zum ausdrucken herunterladen. Ebenso besteht die Möglichkeit direkt Etiketten als Bilddatei zu erstellen und herunterladen. Die Etiketten enthalten dabei alle Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelkennzeichnung. Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du auch im Bereich Etiketten Software.

Lebensmittel Etiketten Pflichtangaben

Video: Lebensmittelkennzeichnung einfach erklärt

In dem folgenden Video habe ich die Kernaspekte der LMIV einmal zusammengefasst. Ich gehe dabei auf die wichtigsten Punkte der Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware ein. Zudem erläutere ich die einzelnen Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung für Etiketten genauer und zeige dir, wie du mit Hilfe der Rezeptrechner Software auch Etiketten erstellen kannst.

Pflichtangaben Unterschiede: verpackt vs. lose Ware

Die Pflichtangaben unterscheiden sich dabei, je nachdem ob es sich um verpackte oder lose Ware handelt. Wie auf der Grafik zu erkennen ist, gibt es für lose Ware deutlich weniger verpflichtende Angaben.

Als verpackte Ware gelten alle Lebensmittel, die vorverpackt sind. Wenn ein Lebensmittel erst vor den Augen des Kunden eingepackt wird, dann zählt das als lose Ware. Ein Beispiel dafür sind Frischetheken (Fleischer) oder auch eine Bäckerei, bei der man etwas aus der Theke aussucht und dann einpacken lässt. Wenn man hingegen Kekse oder Plätzchen beim Konditor oder Bäcker in Plastik vorverpackt verkaufen möchte, dann würde dafür ein Etikett mit allen LMIV Pflichtangaben erforderlich sein.

Lose Ware sind zum Beispiel alle Mahlzeiten und Gerichte, die in Restaurants, Bistros, Cafés oder anderer Gastronomie angeboten werden. Auch Mahlzeiten in der Gemeinschaftsverpflegung fallen meistens unter lose Ware.

Für Alkohol und Spirituosen gibt es nochmals einige Ausnahmen. Hier kommt es natürlich auch darauf an, ob man die Getränke in Flaschen (verpackt) oder im Glas im Restaurant lose verkauft. Für letzteres gelten die gleichen Vorschriften wie generell für lose Ware. Für Spirituosen in Flaschen sind die gleichen Angaben erforderlich wie bei verpackten Lebensmitteln. Nur eine Ausnahme gibt es: Bei Spirituosen ist bisher noch keine Nährwertkennzeichnung und keine Zutatenliste erforderlich. Aber hier gibt es bereits Bestrebungen dies zu ändern.

Pflichtangaben auf Etiketten und loser Ware

Verpackte Lebensmittel: Pflichtangaben

Für verpackte Lebensmittel sind die Anforderung an die Kennzeichnung deutlich höher. Hier müssen Hersteller ein vollständiges Etikett mit allen Pflichtangaben erstellen. Ein typisches Beispiel für solch ein Lebensmitteletikett habe ich im folgenden einmal aufgeführt (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Etikett).

Pflichtangaben auf Etiketten für Lebensmittel

Zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gehören die folgenden Informationen:

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Adresse vom Lebensmittelunternehmer
  • Zutatenliste
  • Allergene und Zusatzstoffe
  • QUID (Prozentangabe)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nettogewicht oder Nettofüllmenge und Abtropfgewicht
  • Aufbewahrungshinweise
  • Nährwerte pro 100g (siehe auch Big7 Lebensmittelkennzeichnung)
  • Alkoholgehalt in Volumenprozent (nur für alkoholische Getränke)

Mehr zu den einzelnen Pflichtangaben auf Etiketten erfährst du in diesem Artikel.

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen

Für die Nährwertkennzeichnung, die ja nur für verpackte Lebensmittel erforderlich ist, gibt es wiederum noch einige Besonderheiten und Ausnahmen.

Nährwerte pro 100g

Wichtig ist zunächst, dass es sich immer um Nährwerte pro 100g im Zustand beim Verkauf handelt. Wenn man also eine Sauce verkauft und diese bereits gekocht ist, dann müssen die Nährwerte der Sauce im gekochten Zustand angegeben werden. Wer beispielsweise Nudeln oder andere Teigwaren verkauft, verkauft diese in der Regel trocken. Dann müssen die Nährwerte für die Trockenware angegeben werden. Wichtig ist, dass die Nährwerte pro 100g sich bei der Zubereitung verändern. Bei Nudeln reduziert sich beispielsweise die Nährstoffdichte durch das Wasser, welches aufgesaugt wird. Bei einer Sauce hingegen kommt es zur Reduktion von Flüssigkeit wodurch die Nährstoffdichte zunimmt.

Nährwertberechnung

Man darf die Nährwerte übrigens eigenständig berechnen gemäß Lebensmittelkennzeichungsverordnung. Dabei sollte man als Grundlage durchschnittliche Nährwertangaben nutzen. Am besten greift man auf den Bundeslebensmittelschlüssel zurück. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten auch direkt Zugang zum BLS. Die Veränderung der Nährstoffdichte kannst du beim Rezeptrechner übrigens ebenfalls direkt mit über einen Reduktionsfaktor abbilden.

Nährwertkennzeichnung Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Hersteller nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Wenn es sich beispielsweise um kleine Betriebe handelt, die nur im lokalen Umfeld Lebensmittel verkaufen, sind die Betriebe häufig von den Nährwertangaben auf dem Etikett befreit. Andere Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung sind aber dennoch erforderlich.

Mehr zu den Ausnahmen und generell zur Nährwertkennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Nährwertberechnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner kannst du auch direkt die Nährwerte berechnen für Rezepte und Lebensmittel. Rezeptrechner PRO Business Nutzer erhalten automatisch auch Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel mit > 10.000 Zutaten. Fehlen Zutaten, kann man zudem eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben im Account hinterlegen. Es können direkt Nährwerte pro 100g berechnet werden. Im Anschluss kann man die Nährwerte kopieren oder eine Nährwerttabelle als Bilddatei zum ausdrucken erstellen.

Lebensmittelkennzeichnung Tabelle

Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffe

Auch die Allergenkennzeichnung gehört zu den Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe ist dabei relevant sowohl für verpackte als auch für lose Lebensmittel. Nur die Form, in der die Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden, unterscheidet sich.

verpackte Lebensmittel | Etiketten

Auf verpackten Lebensmittel sollen die Allergene und Zusatzstoffe direkt in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt, in dem man hinter der jeweiligen Zutat das Allergen nennt und fett oder in Großbuchstaben hervorhebt. Alternativ kann man am Ende der Zutatenliste auch die einzelnen Allergene noch einmal aufführen mit der Info “enthält”. Für die Zusatzstoffe ist wichtig, dass man entweder die E-Nummer oder die chemische Bezeichnung sowie die Funktionsklasse angibt. Auch die Zusatzstoffe müssen direkt in der Zutatenliste genannt werden.

Lose Lebensmittel | Speisekarte | Gastronomie

Bei loser Ware sind Allergene und Zusatzstoffe ebenfalls verpflichtend anzugeben. Allerdings gibt es hier keine klaren Vorschriften. Die Kennzeichnung dieser Pflichtangaben darf mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter auskunftsfähig sind. Deswegen wird in vielen Bäckereien oder Konditoreien aber auch in Restaurants und Gastronomie häufig mit Allergenlisten in PDF Form gearbeitet. Die Köche notieren dann für die einzelnen Gerichte die Allergene. Bei Fragen von Kunden, schauen die Mitarbeiter auf die Liste und informieren über die einzelnen Gerichte.

In der Gemeinschaftsverpflegung wird zudem mit einem Speiseplan gearbeitet. Auf dem Speiseplan werden meistens die Nährwerte sowie die Allergene gekennzeichnet. Die Allergene und Zusatzstoffe werden dabei häufig in der Fusszeile auch noch einmal zusammengefasst. Mehr zur Kennzeichnungspflicht für Allergene erfährst du hier.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner