Nährwertkennzeichnung | Lebensmittel

Nährwertkennzeichnung | Lebensmittel

Bei der Herstellung von Lebensmitteln gilt es einiges zu beachten. Aber auch beim Lebensmittel Import oder beim Verkaufen im Online Shop (unabhängig davon, ob man Lebensmittel selbst herstellt), muss man auf eine akkurate Lebensmittelkennzeichnung achten. Dazu gehört auch die Nährwertkennzeichnung. In diesem Artikel erläutere ich dir, was es bei der Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel zu beachten gilt. Ich geh dabei auf unterschiedliche Fälle wie Gemeinschaftsverpflegung, Online Shop, Hofladen und Gastronomie ein. Zudem zeige ich dir, wie man mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach selbst eine Nährwerttabelle erstellen kann für eigene Lebensmittel.

Nährwertkennzeichnung schnell & einfach erstellen

Bei der Rezeptrechner Software handelt es sich im Kern um ein Nährwertberechnungsprogramm. Damit kann man für Rezepte und Lebensmittel die Nährwerte berechnen pro 100g, pro Portion oder pro Rezept. Wenn man eigene Zutaten von einem besonderen Lieferanten nutzt, kann man auch eigene Zutaten im Account hinterlegen. Um eine vollständige Nährwerttabelle zu erstellen und zu drucken, benötigt man einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommt man auch direkt Zugriff auf die offizielle Nährwertdatenbank in Deutschland, den Bundeslebensmittelschlüssel (BLS).

Nährwertkennzeichnung Software

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Eigentlich gibt es keine Nährwertkennzeichnungsverordnung. Die Nährwertkennzeichnung ist geregelt in der LMIV 1169/ 2011. Darin sind die gesetzlichen Anforderungen EU weit festgesetzt hinsichtlich Lebensmittelkennzeichnung. So gibt es für verpackte Lebensmittel gewisse Pflichtangaben auf Etiketten, diem an immer angeben muss. Für lose Ware ist insbesondere die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe wichtig. Seit 2014 gehört auch die Nährwertkennzeichnung zur Kennzeichnungspflicht für verpackte Lebensmittel. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, auf die ich im Laufe dieses Artikels noch genauer eingehe.

Keine Nährwertanalyse im Labor erforderlich

Wichtig für viele Hersteller ist, dass gemäß der LMIV eine Nährwertanalyse im Labor nicht zwingend erforderlich ist. Die Nährwertberechnung darf ebenso selbst durchgeführt werden auf Basis von Durchschnittswerten. Das ist sehr wichtig, denn eine Laboranalyse der Nährwerte ist nicht nur mit viel Aufwand sondern auch hohen Kosten verbunden. Doch die eigenständige Nährwertberechnung ist für viele Produzenten auch eine kleine Herausforderung. Wie man die Nährwertberechnung mit Hilfe vom Rezeptrechner schnell & einfach durchführen kann, erläutere ich im Laufe dieses Artikels noch genauer.

Wann ist die Nährwertkennzeichnung erforderlich?

Die Nährwertkennzeichnung ist für vorverpackte Lebensmittel immer erforderlich. Es gibt nur eine Ausnahme zur Nährwertkennzeichnungspflicht: Wenn man ausschließlich im lokalen Umfeld Lebensmittel verkauft (beispielsweise in einem Hofladen), dann bekommt man von der lokalen Behörde oftmals noch eine Befreiung. Anders ist es jedoch, wenn man auch im Online Shop Produkte anbietet. Im Online Shop (Fernabsatz) muss die Nährwertkennzeichnung bereits vor dem Kauf in der Produktbeschreibung ersichtlich sein. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn man als Importeur über Amazon oder Ebay Lebensmittel verkaufen möchte.

Für die Gemeinschaftsverpflegung gibt es keine Kennzeichnungspflicht für Nährwerte. Die Lebensmittel Nährwertkennzeichnung erfolgt hier freiwillig. Für viele Kantinen, Schulverpflegung oder auch die Verpflegung im Seniorenheim oder Pflegeheim ist es aber dennoch sehr wichtig, die Nährwertangaben für den Speiseplan zu kennen.

Wie kann man selbst die Nährwerte berechnen?

Um eigenständig Nährwerte zu berechnen, braucht man zunächst eine Nährwertdatenbank. Hier bietet sich der Bundeslebensmittelschlüssel an. Häufig ist auch nur die Rede vom BLS. Dabei handelt es sich um eine große Datenbank mit mehr als 10.000 Zutaten mit Nährwertangaben pro 100g. Man kann eine Lizenz erwerben und bekommt dann eine Excel Tabelle zugeschickt. Für eine eigene Rezeptur kennt man ja die Mengen der einzelnen Zutaten. Das heißt, man kann die einzelnen Zutaten in der Excel Tabelle suchen und muss dann für die Menge der Zutat die Nährwerte hochrechnen. Das macht man für jede einzelne Zutat und summiert die einzelnen Nährwertangaben auf. Im Anschluss muss man die Summe durch das Gewicht im zubereiteten Zustand teilen. Beachte, dass man noch einen Reduktionsfaktor berücksichtigen muss um den Flüssigkeitsverlust abzubilden.

Hui, das klingt ganz schön kompliziert, was?

Einfacher geht das mit dem Rezeptrechner. Mit der Software gibst du einfach nur die Zutaten und Mengen in den Online Rechner ein. Du bekommst dann automatisch das Ergebnis (die Nährwerte pro 100g) angezeigt. Du kannst dein Rezept dann speichern und die Nährwerte direkt als Nährwerttabelle ausdrucken. Zudem bekommst du mit dem Rezeptrechner PRO Business auch Zugang zum Etiketten Generator. Damit können Lebensmittel Hersteller dann auch direkt eigene Lebensmitteletiketten erstellen.

Jetzt Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner kannst du schnell und einfach die Nährwerte für deine Lebensmittel und Rezepte berechnen. Du bekommst dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel. Letztlich musst du nur Zutaten und Mengen eingeben. Fehlen Zutaten, kannst du eigene Zutaten mit eigenen Mengen im Account hinterlegen. Im Ergebnis bekommst du Nährwerte pro 100g, pro Portion und pro Rezept. Die Nährwerte kannst du kopieren oder auch direkt eine Nährwerttabelle zum ausdrucken generieren.

Nährwerte Kennzeichnung

In welcher Form muss die Nährwertkennzeichnung erfolgen?

Die Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel muss in Form einer Tabelle erfolgen. Die Nährwertangaben müssen pro 100g verpflichtend angegeben werden. Darüber hinaus gibt es eine feste Reihenfolge der einzelnen Nährwerte, die man einhalten muss. Alle sogenannten Big7 Nährwertangaben müssen angegeben werden. Der Prozentsatz (die sogenannte Referenzmenge), den man auf vielen Lebensmitteln neben der normalen Nährwertkennzeichnung sieht, ist freiwillig.

Jetzt Nährwerttabelle erstellen

Mit dem Rezeptrechner kannst du nicht nur die Nährwertberechnung für Lebensmittel und Rezepte durchführen. Du hast auch die Möglichkeit direkt eine Nährwerttabelle zu erstellen und auszudrucken. Für das Erstellen der Nährwerttabelle kannst du den Etiketten Generator nutzen. Damit kannst du die Nährwerttabelle als PDF oder Bilddatei (PNG, JPG) herunterladen und ausdrucken. Den Zugang zum vollständigen Funktionsumfang erhältst du mit dem Rezeptrechner PRO Business. Mehr dazu erfährst du über folgenden Button.

Kennzeichnungspflicht Restaurants für Lebensmittel

Was passiert im Falle einer Lebensmittelkontrolle?

Viele fragen mich, ob die Berechnung denn gesetzeskonform ist. Fakt ist: Den Lebensmittelkontrolleur interessiert letztlich nicht der Weg, sondern nur das Ergebnis. Kommt es zu einer Lebensmittelkontrolle der Nährwertkennzeichnung, so wird eine Probe vom Lebensmittel im Labor analysiert. Die Nährwerte aus der Laboranalyse werden dann mit der Nährwerttabelle verglichen. Dabei ist klar, dass es immer zu kleineren Abweichungen kommt. Das liegt daran, dass nicht jede Zutat gleich ist. Insbesondere bei natürlichen Zutaten gibt es eine Schwankungsbandbreite je nach Reifegrad. Deswegen erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen (siehe auch Toleranzen Nährwerte). Das bedeutet, dass man für die Nährwertangaben, die man in die Nährwerttabelle schreibt, eine Ober- und Untergrenze definiert. Liegen die Werte aus dem Labor innerhalb dieser Grenzen, dann ist alles in Ordnung. Kommt es zu deutlich größeren Abweichungen, wird der Lebensmittelkontrolleur eine Frist setzen um die Nährwertkennzeichnung zu aktualisieren. Manchmal gibt es dann noch eine kleine Geldstrafe.

Die Toleranzgrenzen sind jedoch so gewählt, dass diese auf jeden Fall einiges an Spielraum lassen. Das heißt, wenn du richtig rechnest und den Reduktionsfaktor korrekt bestimmt hast, musst du dir keine Sorgen machen.

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Nährwertkennzeichnungsverordnung

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, wird sich über kurz oder lang auch mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzen müssen. Hier gibt es ganz unterschiedliche Verordnungen und teilweise ist es schwer, zu verstehen, welche Pflichten man hat. Insbesondere die Nährwertkennzeichnung ist für viele Lebensmittelhersteller und Direktvermarkter ein großes Fragezeichen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnungsverordnung und für wen diese Pflicht gilt. Ebenso geh ich ein wenig auf die Ausnahmen zur Nährwertkennzeichnung ein.

Nährwertkennzeichnung Verordnung

Nährwertkennzeichnung mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern & Direktvermarktern, Zeit & Kosten bei der Nährwertkennzeichnung zu sparen. Du kannst deine Rezepte eingeben mit Menge und dafür automatisch die Nährwertangaben pro 100g berechnen lassen. Im Anschluss kannst du mit Hilfe vom Etiketten Generator auch vollständige Lebensmitteletiketten zum ausdrucken erstellen. Probiere den Nährwertrechner hier direkt kostenlos aus.

Was verbirgt sich hinter der Nährwertkennzeichnungsverordnung?

Eine Nährwertkennzeichnungsverordnung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht ist geregelt in der Lebensmittelinformationsverordnung. Dort wird explizit definiert, wie die Lebensmittelkennzeichnung für verpackte und lose Ware aussehen muss. Dabei handelt es sich um die europäische Verordnung der EU Kommission: (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011. Sie gilt in allen EU Mitgliedsstaaten, zu denen beispielsweise auch Deutschland und Österreich gehören. Seit Dezember 2014 gilt diese in Deutschland. Die Nährwertkennzeichnung greift seit Dezember 2016. Darin ist geregelt, dass auf verpackten Lebensmittel die Big7 Nährwertangaben pro 100g zu sehen sein müssen (siehe auch Nährwertkennzeichnung Lebensmittel). Zu den Big7 Nährwertangaben gehören der Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Reihenfolge muss genau so eingehalten werden. Zudem müssen die Angaben normalerweise in Tabellenform gemacht werden. Nur in wenigen Ausnahme Fällen darf man von der Tabelle abweichen. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig auch von der Nährwerttabelle.

Nährwertkennzeichnungsverordnung – gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich müssen alle vorverpackten Lebensmittel mit der Nährwerttabelle ausgestattet sein. Die Nährwerttabelle muss zur Verfügung stehen, bevor der Verbraucher die Entscheidung zum Kauf des Lebensmittels trifft. Der Verbraucher soll in der Lage sein sich im Vorwege zu informieren. Ausgenommen von der Nährwertkennzeichnung sind lose Waren. Zudem sind kleine Betriebe ausgenommen, die nur im lokalen Umfeld vermarkten. Das lokale Umfeld wird dabei definiert, als ein Verkaufsradius von 50km. Einige Bundesländer sind hier jedoch noch etwas offener und erlauben auch einen Umkreis von bis zu 100km. Wichtig ist, dass dies nur gilt solange man seine Lebensmittel nicht im Internet verkaufen möchte. Wer seine Lebensmittel auch online verkaufen möchte, kann dem Verbraucher nicht mündlich vorab Informationen zum Produkt mitgeben. Aus diesem Grund braucht es beim Verkaufen im Internet immer das Datenblatt mit der Nährwertkennzeichnung. Eine weitere Ausnahme sind gewisse Produkte. Dazu gehören beispielsweise Monoprodukte (z.B. Kartoffeln, Getreide), die nur aus einer Zutaten bestehen. Ebenso sind gewisse Gewürze und Kaugummi von der Nährwertkennzeichnung ausgeschlossen. Mach dich am besten mit dem Teil der Nährwertkennzeichnungsverordnung vertraut um zu erfahren, ob du der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung bereits unterliegst.

Soll ich die Nährwertkennzeichnung durchführen?

Viele, die heute noch der verpflichtet sind die Nährwertkennzeichnung durchzuführen, machen dies trotzdem. Zum einen wollen viele Hersteller ungern später die Etiketten erneut ändern. Zum anderen wirkt es professioneller wenn die Nährwerttabelle mit abgebildet ist. Außerdem sind viele Kunden dennoch interessiert und verstehen nicht, dass gewisse Lebensmittel Hersteller laut Verordnung noch nicht zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind. Ein weiteres Argument für die Nährwertkennzeichnung ist, dass man sonst ständig prüfen muss, ob man nach wie vor von der Pflicht befreit ist. Denn auch die Betriebsgröße ist ein Argument. Wenn der Betrieb nämlich mehr als 10 Mitarbeiter hat oder mehr als 1 Mio € Umsatz im Jahr, dann wird die Nährwertkennzeichnung ebenfalls zur Pflicht. Wer sich nun also einfach sofort für die Nährwerttabelle entscheidet, der fragt sich natürlich im nächsten Schritt, wie man am besten die Inhaltsstoffe der Lebensmittel ermitteln lassen kann?

Nährwertberechnung oder Analyse im Labor?

Die Verordnung zur Lebensmittel und Nährwerte Kennzeichnung erlaubt hier unterschiedliche Wege. Im ersten Schritt wirkt die Analyse im Labor als die professionellste Lösung. Bei der Nährwertanalyse im Labor zahlt man jedoch pro Probe. Wer ein großes Produktportfolio oder viele verschiedene Lebensmittel hat, für den kann das schnell sehr teuer werden. Alternativ kann man die Nährwerte auch selbst berechnen mit Hilfe einer Nährwertdatenbank. Hier gibt es in Deutschland den Bundeslebensmittelschlüssel. Diesen kann man übrigens auch für Österreich und die Schweiz anwenden. Es handelt sich um öffentliche Durchschnittswerte. Die Nährwertdatenbank liefert jedoch nur die Nährwertangaben pro 100g je Lebensmittel. Bei einem komplexen Rezept muss man die Nährwertberechnung für die einzelne Menge also nur selbst gewichten. Wer nicht ganz so fit im Umgang mit Excel ist, scheitert hier schnell. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bieten wir Lebensmittelherstellern hier eine einfache Lösung viel Zeit & Kosten bei der Nährwertberechnung zu sparen.

Nährwertangaben Lebensmittel Pflicht

Etiketten zum ausdrucken mit dem Rezeptrechner

Um die Big7 Nährwertangaben zu berechnen brauchst du eine Jahreslizenz für den Rezpetrechner PRO Business. Damit kannst du dann auch Lebensmitteletiketten zum ausdrucken bestellen. Den Etiketten Generator, der Teil vom Rezeptrechner PRO Business ist, kannst du über diesen Link ebenfalls kostenlos ausprobieren. 

Nährwertkennzeichnung – was passiert bei einer Kontrolle?

Grundsätzlich fürchten viele Hersteller eine Lebensmittelkontrolle und haben Angst, etwas falsch zu machen. Diese Angst oder Sorge ist jedoch häufig unberechtigt. Wer sich im Vorwege mit den Pflichten auseinandergesetzt hat und die Kennzeichnung befolgt, der hat meist nichts zu fürchten. Bei einer Lebensmittelkontrolle wird eine Probe vom Lebensmittel gezogen. Es werden die Inhaltsstoffe im Labor analysiert und die Angaben mit dem Lebensmitteletikett verglichen. Dabei ist klar, dass jede Probe im Labor etwas anders ausfällt. Deswegen definiert die Nährwertkennzeichnungsverordnung sogenannte Toleranzgrenzen. Hierfür gibt es eine zweite Verordnung, die sich ausführlich mit dem Prüfverfahren befasst. Dort ist genau geregelt, wie Lebensmittelkontrolleure bei einem Prüfverfahren vorgehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Rundungsrichtlinien. Diese sollen beispielsweise sicherstellen, das ein Hersteller, der genauere Angaben macht, deswegen nicht bestraft wird. Die genauen Schritte vom Prüfverfahren können über den Link nachgelesen werden:

Verordnung für das Prüfverfahren & Leitfaden zu Toleranzgrenzen

Mehr zum Thema Toleranzen bei der Nährwertdeklaration findest du in diesem Artikel.

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Nährwertkennzeichnung Pflicht

Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, sollte die Lebensmittelinformationsverordnung (kurz LMIV) kennen. Die LMIV regelt die Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland. Zur Lebensmittelkennzeichnung gehört auch die Nährwertkennzeichnung. Es gibt in dem Sinne keine separate Nährwertkennzeichnungsverordnung. Abgesehen von der Nährwertkennzeichnung gibt es auch eine Deklarationspflicht für Hersteller für z.B. Allergene & Zusatzstoffe. Doch es gibt auch Ausnahmen von diesen Verpflichtungen. In diesem Artikel geht es um die Nährwertkennzeichnung Pflicht und einige Ausnahmen, unter denen diese noch nicht greift.

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung für Rezepte

Mit dem Rezeptrechner helfe ich Lebensmittelherstellern und Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Du kannst den Rezeptrechner Online kostenlos ausprobieren. Für die Berechnung aller Big7 Nährwertangaben braucht es einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit hast du dann auch die Möglichkeit Nährwerttabellen zum ausdrucken zu erstellen. Du kannst mit dem Etiketten Generator z.B. auch vollständige Lebensmitteletiketten erstellen. 

 

Was genau versteht man unter der Nährwertkennzeichnung?

Unter der Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe der sogenannten Big7 Nährwerte für Lebensmittel. Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung umfasst dabei für die Angabe der Nährwerte je 100g. Die Angabe der Nährwerte je Portion ist freiwillig. Zu den Big7 Nährwertangaben gehört der Brennwert (kcal, kJ), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz. Die Angabe von Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen hingegen ist freiwillig. Den genauen Wortlaut kann man in der Verordnung Abschnitt “Nährwertdeklaration” nachlesen.

Unter gewissen Umständen (wenn beispielsweise ein Produkt explizit im Bezug auf Vitamine beworben wird), sind diese jedoch ebenfalls mit anzugeben. Dafür gibt es jedoch eine separate Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel.

Die Lebensmittel Nährwertangaben je 100g müssen zudem in einer vordefinierten Reihenfolge und in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist zudem, dass die Nährwerttabelle gut leserlich auf beispielsweise der Verpackung abgebildet ist. Wichtig ist, dass der Verbraucher sich vor dem Kauf über das Produkt informieren kann.

Wer unterliegt der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung?

Grundsätzlich sind Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln zur Nährwertkennzeichnung verpflichtet. Wird das Produkt erst vor den Augen vom Verbraucher (z.B. am Tresen beim Metzger oder Bäckerei) verpackt, ist wiederum keine Nährwertdeklaration notwendig. Bei letzterem handelt es sich um lose Ware. Somit sind auch Gastronomie Betriebe oftmals nur zur Allergenkennzeichnung, aber nicht nur Nährwertkennzeichnung verpflichtet (mehr über die Pflicht zur Nährwerttabelle in Restaurants in diesem Artikel) . Wenn jedoch der Bäckerei oder Konditoreibetrieb beispielsweise zu Weihnachten oder Ostern verpackte Kekse anbieten möchte, so benötigt es hierfür ebenfalls eine Nährwertkennzeichnung. Mehr zu diesem Thema findest du auch im Artikel Nährwertangaben Pflicht für Lebensmittel.

Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt, dass die Nährwerttabelle auf dem Etikett vom Lebensmittel abgebildet wird. Dies geht einher mit weiteren Angaben für Lebensmitteletiketten, die in der Lebensmittelinformationsverordnung und dem Leitfaden der EU Kommission geregelt sind.

Welche Ausnahmen für die Nährwertkennzeichnung gibt es?

Es gibt gewisse Lebensmittel die von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Ebenso gibt es eine gewisse Betriebs- und Vermarktungsgröße, die befreit ist. So unterliegen beispielsweise Monoprodukte nicht der Nährwertkennzeichnungspflicht. Monoprodukte sind Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Äpfel, Kartoffeln). Auch einige weitere Lebensmittel wie z.B. Kaugummi oder Gewürze benötigen keine Kennzeichnung.

Kleine Betriebe, die nur im lokalen Umfeld vermarkten (Direktvermarkter, Hofläden) sind ebenfalls von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung befreit. Anders ist es jedoch, wenn die Betriebe die Produkte auch im Fernabsatz vermarkten. Wer Lebensmittel im Internet verkaufen kann, kann den Verbraucher nicht aktiv informieren. Das heißt, der Verbraucher muss sich im Vorwege mit dem Produkt auseinandersetzten. Dies macht erforderlich, dass bereits bei dem Datenblatt vom Produkt online auch die Nährwerttablle einsehbar ist.

Wie kommt man seiner Nährwertkennzeichnung Pflicht nach?

Wer der Nährwertkennzeichnung Pflicht unterliegt, wird sich im nächsten Schritt fragen, wie man die Nährwertangaben berechnen kann. Grundsätzlich erlaubt die LMIV verschiedene Wege um die Nährwerte zu ermitteln.

Laboranalyse

Man kann die Lebensmittel im Labor analysieren lassen. Eine Nährwertanalyse ist jedoch relativ aufwendig und komplex. Man muss das Produkt erst einschicken und zahlt pro Lebensmittelprobe häufig sogar schon einen fast dreistelligen Betrag.

Berechnung der Nährwerte

Alternativ darf man die Berechnung der Nährwertangaben auch selbst durchführen. Dies ist allerdings mit viel manuellen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass sich viele Hersteller in dem Bereich nicht gut auskennen und nicht wissen, welche Quelle man nutzen kann. Als Quelle eignet sich der Bundeslebensmittelschlüssel (kurz BLS). Mit dem BLS bekommt man Zugriff auf eine Datenbank mit Nährwertangaben pro 100g für > 10 000 verschiedene Rohstoffe. Man muss jedoch die Rohstoffe nun manuell mit der Menge umrechnen um für ein gesamtes Gesamt die Nährwerte zu ermitteln. Im Anschluss muss man auch noch Reduktionsfaktoren berücksichtigen. Das ist für viele Hersteller viel Aufwand, insbesondere wenn sich Rezepturen ändern.

Nährwerte Berechnen mit dem Rezeptrechner

Mit dem Rezeptrechner helfen wir Herstellern & Direktvermarktern Zeit & Kosten zu sparen bei Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung. Man kann beim Rezeptrechner direkt vollständige Zutatenlisten mit Mengen für Rezepturen eingeben. Durch Angabe vom Reduktionsfaktor kann der Flüssigkeitsverlust bei der Nährwertberechnung berücksichtigt werden. Es erfolgt die Nährwertberechnung je 100g, je Portion und je Rezept. Im Anschluss kann man dann aus der Rezeptur auch eine Nährwerttabelle erstellen zum ausdrucken oder ein Lebensmitteletikett erstellen. Nutzer vom Rezeptrechner PRO Business erhalten dabei Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel.

Nährwertkennzeichnung

Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Einige Hersteller sind verunsichert, inwiefern die eigenständige Berechnung den Anforderungen gemäß LMIV entspricht. Wichtig ist dabei, dass für die LMIV nicht der Weg, sondern das Ergebnis wichtig ist. Die Lebensmittelanalyse im Labor mag hier der genauere Weg sein. Allerdings ist es so, dass auch die Lebensmittelprobe gewissen Schwankungsbandbreiten unterliegt. Kein Lebensmittel (vor allem natürliche Lebensmittel) weißt genau den gleichen Nährwert auf. Auch die die Proben unterliegen einer gewissen Schwankungsbandbreite. Deswegen definiert die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen. Das bedeutet, dass im Falle einer Kontrolle durch den Lebensmittelkontrolleur die obere und untere Grenze für die Nährwertangabe basierend auf der Nährwertkennzeichnung definiert werden. Es wird dann eine Laborprobe gezogen, die sich dann für jeden Nährwert im Rahmen der vordefinierten Toleranzgrenzen bewegen darf. Dabei definiert ein Leitfaden auch die genauen Rundungsrichtlinien für genau diese Kontrolle.

Mehr zur Nährwertkennzeichnungsverordnung findest du auch in diesem Artikel. 

Nährwertkennzeichnung | Lebensmittel

Nährwertkennzeichnung

Nährwertkennzeichnung Pflicht gemäß LMIV

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt für Deutschland und alle EU Mitgliedsstaaten die Lebensmittelkennzeichnung für lose und verpackte Ware. Während die LMIV bereits 2014 in Kraft getreten ist, folgte die Pflicht zur Nährwertdeklaration (auch Nährwertkennzeichnung) erst 2016. Seit Dezember 2016 besteht eine Pflicht für (fast) alle vorverpackten Lebensmittel auf der Verpackung die Nährwerte auszuweisen. In einigen Bereichen der Verordnung dürfen die Mitgliedsstaaten diese Regelung dann noch verfeinern. In Deutschland passiert dies über die Lebensmittelinformations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV). Darin wird u.a. geregelt wie z.B. Alergeninformationen beim Verkauf loser Ware (z.B. beim Fleischer, Bäcker oder im Restaurant) angegeben werden müssen. In diesen Artikel erläutern wir, wie du mit dem Rezeptrechner PRO deiner Pflicht zur Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel nachkommst und eine LMIV konforme Nährwerttabelle für das Etikett auf der Verpackung erstellen kannst.

Nährwertkennzeichnung selbst erstellen

Schritt 1: Nährwerte berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Das eigenständige Berechnen ist gemäß LMIV auch erlaubt. Mehr dazu erfährst du weiter unten in diesem Artikel. Für die vollständige Berechnung aller Big7 Nährwertangaben benötigst du einen Rezeptrechner PRO Business Zugang. Damit bekommst du auch direkt Zugang zum Bundeslebensmittelschlüssel (BLS), der offiziellen Nährwertdatenbank für Deutschland. Diese eignet sich genauso gut aber auch für Österreich und die Schweiz.

Nährwertdeklaration erstellen

Schritt 2: Etikett oder Nährwerttabelle herunterladen

Nachdem du mit Hilfe vom Nährwertrechner die Nährwerte berechnet hast, kannst du mit Hilfe unseres Etiketten Generators Bilddateien für die Nährwerttabelle oder vollständige Etiketten erstellen (siehe auch Lebensmittelkennzeichnung). Die Nährwerttabelle oder Etiketten können im Anschluss als Bilddatei (JPG, PNG) oder PDF herunterladen zum ausdrucken. Alternativ kannst du die Nährwerte auch direkt als Werte aus dem Nährwertrechner kopieren und in einer Word oder Excel Datei weiterverarbeiten.

Als Rezeptrechner PRO Business Nutzer bekommst du automatisch auch Zugang zum Etiketten Generator sowie vielen weiteren Funktionen, dazu gehören:

  • Preiskalkulation
  • Produktspezifikation erstellen als PDF (für B2B Geschäft)
  • Allergenkennzeichnung
  • Speiseplan erstellen
  • Rezeptblätter als PDF erstellen
  • Rezeptverwaltung

Mehr zum Rezeptrechner PRO Business erfährst du über den folgenden Button.

Nährwertkennzeichnung erstellen

Nährwertkennzeichnung Pflicht & Ausnahmen nach LMIV

Gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung ist die Nährwertkennzeichnung nicht für alle Lebensmittelhersteller verpflichtend (siehe auch Nährwertangaben Pflicht). Es gibt einige Ausnahmen, die im folgenden einmal erklärt sind. Grundsätzlich ist wichtig, dass die Nährwertkennzeichnung nur für verpackte Ware gilt. Die Nährwertkennzeichnung Pflicht verlangt dabei die Information vom Verbraucher vor dem Verkauf auf dem Lebensmitteletikett. Wichtig ist auch, dass man die Nährwertkennzeichnung nicht verwechselt mit der Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen. So muss die Allergenkennzeichnung und Zusatzstoffekennzeichnung zum Beispiel sowohl für lose als auch verpackte Waren erfolgen. Während man bei der losen Ware auch auf einen Aushang verweisen kann, muss die Allergenkennzeichnung und Kennzeichnung der Zusatzstoffe bei verpackter Ware als Teil des Zutatenverzeichnises erwähnt werden. Doch bevor wir dazu kommen, lasst und zunächst einmal die Frage beantworten, wer eigentlich zur Nährwertdeklaration verpflichtet ist?

Nach Größe und Reichweite vom Betrieb

Wie immer gibt es auch bei der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung Ausnahmen. Ziel soll es hier natürlich nicht sein, sehr kleine Betriebe, die nur “lokal” vermarkten, übermäßig zu belasten. Die Idee hinter den Ausnahmen ist es insbesondere kleine handwerkliche Betriebe wie Direktvermarkter (Hofläden, Wochenmarktvertrieb etc) zu verschonen. Diese Betriebe bieten in der Regel nur kleine Mengen an und geben diese unmittelbar an den Endverbraucher ab, sodass sich der Endverbraucher im Zweifelsfalls als beim Hersteller auch direkt informieren kann. Eine ganz klare Abgrenzung bezüglich des Begriffs “lokal” gibt es dabei nicht. Aber es gibt natürlich einen Leitfaden mit folgenden Ankerpunkten. Demnach sind kleine, lokale Betriebe mit folgenden Kriterien von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV befreit:

  • Vertrieb nur in einem Umkreis von <50 km (teilweise auch bis 100km) – dies gilt nicht sofern die Abgabe auch in den Einzelhandel erfolgt!
  • vorverpackte Lebensmittel von Kleinstunternehmern (Betriebe mit < 10 Mitarbeitern) und < 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Was ist mit Online Shops?

Sofern man ein kleiner Betrieb ist und obige Kriterien erfüllt, aber einen Online Shop anbietet und seine Waren auch im sogenannten Fernabsatz verkauft (zum Beispiel Online über Amazon oder auch über einen eigenen Online Shop), ist man von der gesetzlichen Nährwertkennzeichnungspflicht nicht ausgenommen. Beim Online Vertrieb ist man verpflichtet den Kunden bereits vor dem Kauf alle Pflichtangaben zu zur Verfügung zu stellen. Auf Amazon erfolgt dies häufig bereits in der Produktbeschreibung der Lebensmittel.

Die Tabellenform der Angabe der Nährwerte ist übrigens auch Pflicht. Nur in Ausnahmefällen (bei Platzmangel) dürfen die Angaben hintereinander aufgeführt werden.

Ausgenommen von der Pflicht zur Nährwerttabelle sind Lebensmittel ohne Verpackung (lose Ware)

Folgende Waren sind von der Pflicht zur Nährwerttabelle befreit, da die Lebensmittel ohne Verpackung vertrieben werden:

  • lose Waren (z.B. Wurst an der Fleischtheke)
  • unverarbeitete Monoprodukte, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Obst und Gemüse in seiner Reinform)
  • Kräuter & Gewürze
  • Wasser mit/ ohne Kohlensäure
  • Kaffee, Tee

Die Pflicht zur Nährwerttabelle soll primär den Verbraucher schützen und eine bessere Orientierung beim Einkauf geben. Dabei versucht man mit den obigen Ausnahmen eine Balance zu finden zwischen, einerseits möchte man dem Verbraucher maximal mögliche Transparenz geben, andererseits möchte man Betriebe nicht übermäßig belasten.

LMIV konforme Nährwerttabelle: Was heißt das?

Die Nährwertdeklaration muss auf dem Lebensmitteletikett in Form einer Nährwerttabelle erfolgen. Die Tabellenform ist dabei einzuhalten. Die folgenden sogenannten Big 7 Nährwertangaben sind dabei verpflichtend. Die Reihenfolge der Nährwertangaben ist fest vorgeschrieben und muss eingehalten werden.

Hersteller müssen den Brennwert sowie sechs Lebensmittel Nährwertangaben deklarieren. Häufig sagt man dazu auch die “Big 7 Nährwerte”.  Zu den Big7 Nährwerten gemäß LMIV gehören die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.

  • Energiegehalt (siehe auch Energiegehalt Berechnen)
  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Häufig kommt dabei auch die Frage auf, ob Salz oder Natrium auf der Verpackung stehen muss. Die Angabe Salz ist richtig und man kann sich das mühsame Umrechnen von Natrium zu Salz sparen (auf 100g Salz kommen in der Regel ca. 38.758 mg Natrium). 

Abgesehen von den Nährwertangaben pro 100g kann man auch noch Nährwertangaben pro Portion anzeigen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Angabe. Auch die Referenzmenge ist eine freiwillige Angabe. 

Nährwerttabelle gemäß LMIV

Abgesehen von der Nährwerttabelle mit den Big7 Nährwertangaben, benötigst du auch eine Liste aller Zutaten sortiert nach Menge. Mit dem Rezeptrechner PRO kannst du auch ein Zutatenliste erstellen für deine Rezepte und Lebensmittel.

Die Informationen müssen in Tabellenform je 100g bzw. je 100ml angegeben werden (siehe auch Nährwerte Berechnen je 100g). Die oben genanten Nährwerte werden häufig auch als sogenannte Big 7 Nährwerte bezeichnet. Darüber hinaus wird teilweise auch noch von den Big 8 Nährwerten gesprochen. Die Big 8 Nährwerte umfassen dann auch noch die Ballaststoffe, allerdings ist die Angabe der Ballaststoffe nicht verpflichtend. All diese Nährwerte kannst du mit dem Rezeptrechner PRO Zugang berechnen (siehe dazu auch Nährwerttabelle Rechner).

Wie kann man die Nährwerte für Lebensmittel ermitteln?

Die LMIV definiert dabei auch, wie die Berechnung der Nährwertangaben erfolgen darf. Dabei muss es nicht zwingend eine teure Nährwertanalyse aus dem Labor sein. Man darf die Nährwertangaben durchaus auch selbst berechnen.

Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV

Lebensmittel Analyse

Um die Nährwerte eines Lebensmittels zu ermitteln ist die zuverlässigste Methode ein Lebensmittellabor zu beauftragen (Nährwertanalyse im Labor). Dazu wird eine Probe des Lebensmittels an das Labor geschickt. Innerhalb von 10 Tagen nach Versand erhält man dann einen Bericht mit den gewünschten typischen 7 oder 8 (inklusive Ballaststoffe) Nährwertangaben. Die Kosten pro Analyse liegen dabei bei ca. 350 €. Wer viele Produkte besitzt oder regelmäßig Rezepturen anpasst, wird hier allerdings schnell einen großen Kostenblock produzieren. Bei den Laboren kann man auch die Nährwerte nur berechnen lassen, sofern es sich um einfache Rezepturen handelt. Die Kosten für solch eine Berechnung belaufen sich auf 45 € pro Rezept. Das ist allerdings nicht notwendig sofern man weiß, wie die Berechnung erfolgen muss, kann man diese auch selbst durchführen. Die Verantwortung für die Nährwertdeklaration und Richtigkeit der Angaben liegt hier aber natürlich immer beim Hersteller bzw. Betrieb.

Eigene Berechnung der Nährwerte

Wer sich für die eigene Berechnung der Nährwerte entscheidet, dem wird empfohlen “allgemein nachgewiesene und akzeptierte Daten” als Quelle für die Nährwertangaben zu verwenden. Dies betrifft natürlich insbesondere natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Da aber insbesondere bei diesen Lebensmitteln die Nährwertangaben auch je nach Sorte und Reifegrad schwanken können, erlaubt die LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen für die Nährwertangaben Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Wer für die eigene Herstellung von Lebensmitteln auf Lebensmittel von anderen Lieferanten zugreift, der kann beim jeweiligen Lieferanten die Nährwertangaben je 100g anfragen da diese ja der der gleichen Pflicht unterliegen. Häufig sind die Nährwertangaben auch bereits auf den Lieferscheinen vermerkt. Mit dem Rezeptrechner Online ermöglichen wir das einfache Hinterlegen von eigenen Zutaten der Lieferanten und vereinfachen somit die komplexe Berechnung der Nährwertangaben in Excel. Damit kann die Nährwertkennzeichnung der Lebensmittel und das Erstellen der Nährwerttabelle schnell und unkompliziert erfolgen.

Nährwerte selbst berechnen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Account kannst du schnell & einfache eine LMIV konforme Nährwertkennzeichnung online erstellen. Du kannst alle notwendigen Lebensmittel Nährwertangaben (die sogenannten Big 7 Nährwerte) gemäß Vorschriften berechnen je 100g. Im Anschluss kannst du aus gespeicherten Rezepten auch sofort Etiketten mit kompletter Lebensmittelkennzeichnung erstellen.

Nährwertdeklaration erstellen

Toleranzgrenzen der Nährwertkennzeichnung

Der Rezeptrechner nutzt Nährwertangaben, die auf Durchschnittswerten ähnlicher Zutaten basieren. Die Nährwerte unterscheiden sich je nach Hersteller häufig. Auch für natürliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse können die Nährwerte je nach Reifegrad abwichen. Aus diesem Grund sieht der Leitfaden zur Nährwertkennzeichnung gemäß LMIV auch gewisse Toleranzgrenzen vor, innerhalb derer sich die Nährwertangaben bewegen dürfen (siehe dazu auch Toleranzen bei der Nährwertdeklaration).

Die Empfehlung geht davon aus, dass Abweichungen der Angaben vom analytischen Laborwert hinsichtlich der geforderten Angaben um 10 bis 20 Prozent zu tolerieren sind.

Quelle: https://www.demeter.de/sites/default/files/richtlinien/demeter_erzeuger_merkblatt_naehrwertangaben.pdf

Beim Erstellen der Nährwertkennzeichnung sollte man sich also immer noch einmal vor Augen führen, dass es jede Berechnung Schwankungen unterliegt und dies auch gemäß LMIV in Ordnung ist. Es geht nicht darum, den Nährwert auf die zweite Kommastelle genau zu bestimmen. Hierzu können Plausibilitätsprüfungen helfen (z.B. der Vergleich zu ähnlichen Lebensmitteln bzw. Produkten).

Nährwertdeklaration Toleranzen

Nährwertkennzeichnung Erstellen: Worauf ist beim Etikett zu achten?

Wer sich dazu entschließt, die Nährwertkennzeichnung selbst zu erstellen, steht im nächsten Schritt vor neuen Herausforderungen: Wie muss das Lebensmitteletikett eigentlich aussehen und was ist dabei zu beachten? Mit der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung geht auch einher, dass man gewisse Anforderungen an das Lebensmittel-Etikett einhält. Welche Anforderungen das sind, erkläre ich in dem Artikel zum Thema Lebensmitteletiketten Erstellen. Die Nährwertangaben Pflicht klingt im ersten Schritt komplex. Mit dem Rezeptrechner helfe ich dabei, die Nährwerttabelle schnell und einfach zu erstellen. 

Etikett mit Nährwertkennzeichnung erstellen

Mit dem Rezeptrechner PRO Business Zugang bekommen Nutzer auch die Möglichkeit aus vorab gespeicherten Rezepten direkt Etiketten für Lebensmittel mit Nährwertkennzeichnung zu erstellen. Neben den Nährwerten gehört zur Lebensmittelkennzeichnung aber noch mehr. Man muss auch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge erstellen. Die Reihenfolge muss dabei absteigend nach Zutatenmenge im Rezept erfolgen. Ebenso müssen Allergene und Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Darüber hinaus braucht es unter gewissen Bedingungen auch noch die Angabe vom Prozentsatz für bestimmte Zutaten. Zudem müssen MHD und Aufbewahrungshinweise angegeben werden. Auch eine Adresse vom Lebensmittelhersteller ist immer erforderlich. All diese Pflichtangaben der Deklaration können Nutzer direkt mit dem Etiketten Generator erstellen. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei oder PDF heruntergeladen werden. Über den folgenden Link kannst du den Etiketten Generator kostenlos ausprobieren.

Lebensmitteletiketten mit Nährwerttabelle erstellen

Nutri Score Berechnung

Der Nutri Score ist eine andere Form der Lebensmittelkennzeichnung. Er soll die Interpretation der Nährwertangaben für Lebensmittel vereinfachen und eine Beurteilung auf den ersten Blick ermöglichen. Für die Nutri Score Berechnung benötigst du ebenfalls die Big7 Nährwerte sowie die Ballaststoffe. Mit dem Rezeptrechner PRO hast du bereits heute auch einen Ballaststoff Rechner um den Ballaststoffgehalt deiner Lebensmittel zu berechnen. Über den Link zeige ich dir, wie du auch den Nutri Score berechnen kannst.

 

Lebensmittel Nährwertkennzeichnung LMIV
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