Zutaten fehlen – was tun?

Zutaten fehlen – was tun?

Du möchtest schnell Nährwerte für deine Rezepte berechnen? Hier erfährst du, wie das schnell & einfach geht mit dem Rezeptrechner.

Kostenlos Registrieren & Anmelden

Vermutlich hast du bereits das kostenlose Nährwertberechnungsprogramm Rezeptrechner Online gesehen. Diese Software verwendest du am besten über den Browser am PC, Laptop oder Tablet. Hier kannst du dich kostenlos registrieren. Nachdem du dich registriert hast, bekommst du eine E-Mail zur Freischaltung. Klicke den Link in der E-Mail. Solltest du die E-mail nicht erhalten, schau zunächst im Spam Ordner nach. Sofern du dort nichts findest, schreibe eine Nachricht an [email protected]. Nachdem du dich freigeschaltet hast, kannst du dich anmelden.

Rezepteingabe und Nährwerte berechnen

Um ein erstes Rezept anzulegen, öffne die Startseite und schau dir mein 6min Video zum kostenlosen ausprobieren an.

Zutaten fehlen?

Wenn dir Zutaten fehlen, hast du verschiedene Möglichkeiten, die ich im folgenden genauer erläutere. Schau dir entweder meine Video Anleitung zu diesem Thema an oder schau dir die Bilder hier an.

1. Scrollen oder andere Bezeichnung wählen

Manchmal reicht es nach einer anderen Bezeichnung zu suchen (z.B. statt “Schweineschulter”, suche nach “Schwein Schuler” oder gib erst einmal nur “Schwein” ein und schau dir an, welche Optionen wir in der Datenbank finden. Achte darauf, dass du innerhalb der Eingabemaske auch nach unten scrollen kannst um mehr Zutaten zu sehen.

2. Eigene Zutaten mit eigenen Nährwertangaben eingeben (kostenlos)

Du kannst eigene Zutaten mit eigenen Nährwerten im Account hinterlegen. Wähle dazu das Symbol “Eigene Zutatenliste” auf der linken Seite im Menü aus. Tippe die Nährwertangaben pro 100g von der Lebensmittelverpackung ab und gib diese ein. Speichere die eigene Zutat und geh im Anschluss zurück zur Startseite.

Rezeptrechner Zutaten
Rezeptrechner- Zutaten eingeben

3. BLS nutzen mit > 10.000 Zutaten (PRO Business)

Mit der kostenlosen Variante vom Rezeptrechner Online bekommst du nur Zugang zu ca. 1.000 Zutaten. Mit dem Rezeptrechner PRO Business bekommst du Zugang zu weiteren 10.000 Zutaten mit dem Bundeslebensmittelschlüssel. Bist du Rezeptrechner PRO Business Nutzer, so kannst du den Schalter umlegen und so auf den BLS zugreifen. Bist du noch kein PRO Business Nutzer, dann führe hier das upgrade durch.

BLS Datenbank Rezeptrechner Online

4. Eigene Zutaten (PRO Business)

Mit dem PRO Business Zugang bekommst du eine deutlich modernere Eingabemaske, über die du die Nährwerte gemäß Nährwerttabelle abtippen kannst und weitere Angaben (Preise, Artikelnummer, Lieferant etc.) ergänzen kannst. Zudem profitierst du von vielen weiteren Vorteilen und Funktionen im Rezeptrechner PRO Business (Etiketten erstellen, Nährwerttabelle ausdrucken, Preiskalkulation etc).

Zutaten eingeben Rezeptrechner PRO Business

Video Anleitung: Zutaten fehlen?

Schau dir die kurze 5min Video Anleitung an, in denen du noch einmal in “bewegten Bildern” die einzelnen Optionen erläutert siehst, die du nutzen kannst, wenn Zutaten fehlen. 

Passwort vergessen?

Falls du dein Passwort vergessen hast, kannst du über den Anmelden Link auch ein neues Passwort erstellen (siehe Anmelden –> Passwort vergessen). Im Anschluss kannst du starten und dein erstes Rezept anlegen und speichern.

Was muss auf einem Etikett stehen?

Was muss auf einem Etikett stehen?

Die Etikettierung von verpackten Lebensmitteln ist ein entscheidendes Element, um die Verbraucher über den Inhalt und die Eigenschaften des Produkts zu informieren. Sie dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick darauf, welche Informationen Pflicht sind und welche Angaben optional auf dem Etikett stehen können.

Jetzt Lebensmittel Etiketten erstellen

Mit dem Rezeptrechner Programm kann man viel Zeit und Kosten beim Erstellen von Lebensmittel Etiketten sparen. Nach Rezepteingabe erfolgt automatisch die Nährwertberechnung pro 100g. Es wird eine Nährwerttabelle im richtigen Format generiert. Zudem werden auch die anderen Pflichtangaben (z.B. Zutatenliste, Allergene, Zusatzstoffe) generiert. Das Layout für das Etikett kann individuell angepasst werden. Zudem können freiwillige Zusatzangaben gemacht werden. Die Etiketten werden dann als Bilddatei (PNG, JPG) oder PDF heruntergeladen und mit Hilfe eines Etikettendruckers selber ausgedruckt. Und das Beste: Man kann sofort loslegen und starten. Eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner PRO Business kann direkt online erworben werden.

Software zur Lebensmittel Kennzeichnung

Mit dem Rezeptrechner PRO Business kann man direkt vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben für Lebensmittel erstellen. 

Pflichtangaben – Diese sollten auf einem Etikett stehen

Die Pflichtangaben auf Etiketten müssen klar, deutlich und leicht lesbar sein. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher und ihrer informierten Wahl.

Die folgenden Angaben müssen auf einem Lebensmitteletikett stehen:

  • Produktbezeichnung: Der Name des Produkts sollte seine Natur und den physischen Zustand oder die spezifische Behandlung, die es durchlaufen hat, klar darstellen.
  • Zutatenliste: Alle Zutaten und Zusatzstoffe müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt werden.
  • Nettofüllmenge: Die Menge des Lebensmittels im Paket muss klar angegeben sein.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum: Dies informiert den Verbraucher darüber, bis wann das Produkt sicher zu konsumieren ist.
  • Anweisungen zur Aufbewahrung und/oder Verwendung: Diese sind erforderlich, wenn sie notwendig sind, um das Produkt sicher und angemessen zu konsumieren.
  • Name und Adresse des Herstellers oder Verpackers: Diese Informationen gewährleisten, dass die Verbraucher wissen, von wo das Produkt stammt.
  • Nährwertdeklaration: Diese sollte den Energiegehalt sowie die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Protein und Salz je 100 g oder 100 ml enthalten.

Für bestimmte Lebensmittel sind dann noch weitere Angaben erforderlich:

  • Ursprungsland oder Herkunftsort: Dies ist erforderlich, wenn dessen Fehlen den Verbraucher irreführen könnte.
  • Alkoholgehalt: Dies ist für Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, verpflichtend.

Die hier aufgeführten Angaben gehören zu den Pflichtangaben auf Verpackungen gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV). Darüber hinaus gibt es aber noch weitere freiwillige Angaben, die unter gewissen Bedingungen Sinn machen können.

Etikett für Lebensmittel mit allen Angaben

Freiwillige Angaben – Diese können auf einem Etikett stehen:

Zusätzlich zu den Pflichtangaben entscheiden sich viele Hersteller dafür, weitere Informationen bereitzustellen, um die Verbraucher besser über ihre Produkte zu informieren. Dazu gehören:

  • Nährwertangaben: Zusätzliche Informationen über Vitamine, Mineralien und andere Nährstoffe, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Gesundheits- und Nährwertansprüche: Aussagen über die gesundheitlichen Vorteile des Produkts oder seine Rolle in einer ausgewogenen Ernährung, sofern sie wissenschaftlich belegt und genehmigt sind.
  • Umwelt- und ethische Kennzeichnungen: Sie wie Fairtrade, Bio oder umweltfreundliche Verpackungen.
  • Zubereitungstipps: Hinweise oder Rezepte zur Zubereitung des Produkts.
  • QR-Codes oder Websites: Diese können für weitere Informationen, Rezepte oder Interaktionen mit dem Hersteller gescannt oder besucht werden.

Die Etikettierung von Lebensmitteln ist ein kritischer Schritt, um die Sicherheit, Qualität und Integrität der Produkte zu gewährleisten, die an die Verbraucher verkauft werden. Das Verständnis der Pflicht- und freiwilligen Angaben stellt sicher, dass sowohl die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden als auch dass die Verbraucher informiert und engagiert bleiben. Ein klares, informatives und ehrliches Etikett bildet die Basis für das Vertrauen und die Loyalität der Kunden gegenüber einer Marke.

Wie genau müssen Inhaltsstoffe auf dem Etikett angeben werden?

Die Inhaltsstoffe in Lebensmitteln werden auf dem Etikett in der Zutatenliste aufgeführt. Dabei gibt es klare Regeln, wie diese angeordnet und dargestellt werden müssen. Hier sind die Grundlagen, wie man die Inhaltsstoffe auf einem Etikett ordnet:

Absteigende Reihenfolge des Gewichts

Inhaltsstoffe werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Herstellung aufgelistet. Das bedeutet, dass die Zutat, die am meisten im Produkt vorhanden ist, zuerst aufgelistet wird, gefolgt von der nächsten Zutat und so weiter.

Ein Apfelsaftetikett könnte so aussehen:

Beispiel Zutatenliste: Apfelsaft (95%), Zucker (4%), Konservierungsstoffe (1%).

Allergene Kennzeichnung:

Allergene Substanzen oder Produkte müssen hervorgehoben werden, z.B. durch Fettdruck, Großbuchstaben oder Unterstreichungen, um Allergiker auf potenziell gefährliche Inhaltsstoffe aufmerksam zu machen.

Beispiel Zutatenliste: Wasser, WEIZENmehl, Zucker, HÜHNEREI, Backpulver.

 

Zusatzstoffe und E-Nummern:

Zusatzstoffe können entweder durch ihren spezifischen Namen oder ihre E-Nummer aufgeführt werden (siehe auch deklarationspflichtige Inhaltsstoffe).

Beispiel Zutatenliste: Wasser, Zucker, Geliermittel (Pektin, E440).

 

Quantitative Zutatenaufstellung (QUID):

Für bestimmte Produkte kann es notwendig sein, den prozentualen Anteil einer Zutat anzugeben, insbesondere wenn die Zutat im Namen des Produkts enthalten ist oder hervorgehoben wird.

Beispiel Zutatenliste: Erdbeerjoghurt: Zutaten: Joghurt (80%), Erdbeeren (15%), Zucker, Aroma.

 

Weitere spezifische Informationen:

Je nach Produkt und Region können auch zusätzliche Informationen erforderlich sein, z.B. Gentechnik, Bio-Qualität, Herkunft der Zutaten etc.

Beispiel Zutatenliste: SOJAmehl (GVO-frei), Rohrzucker (Bio), natürliches Vanillearoma.

 

Teilweise wird zudem noch von einer Inhaltsstoffe Tabelle für Lebensmittel gesprochen. Faktisch ist damit die Nährwertkennzeichnung sowie das Erstellen der Nährwerttabelle gemeint.

Die korrekte und klare Auflistung der Inhaltsstoffe ist nicht nur rechtlich verbindlich, sondern fördert auch das Vertrauen der Konsumenten in die Produkte und die Marke.

Etikett für Lebensmittel selber drucken

Das Selberdrucken von Lebensmitteletiketten kann eine kostengünstige und flexible Option für Selbstvermarkter und kleine Unternehmen sein. Hier sind die Schritte, die du beachten solltest, um Lebensmitteletiketten selbst zu drucken:

1. Entscheidung für den passenden Drucker:

  • Entscheide dich, basierend auf deinem Volumen und den spezifischen Bedürfnissen deiner Produkte, für einen Etikettendrucker. Berücksichtige Faktoren wie Druckgeschwindigkeit, Qualität und die unterstützten Etikettengrößen.

2. Wahl des Etikettenmaterials:

  • Wähle ein Etikettenmaterial, das sowohl zu deinem Produkt als auch zum Drucker passt. Beachte dabei die Haltbarkeit, die Klebekraft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen.

3. Design des Etiketts:

  • Erstelle ein Design für dein Etikett. Dabei musst du sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind und die Gestaltung ansprechend ist. Nutze geeignete Software, um das Design zu erstellen und anzupassen.
Etiketten für Lebensmittel selber drucken

Wie sollte das Etikett auf dem Lebensmittel angebracht werden?

Die Anbringung des Etiketts auf einem Lebensmittelprodukt muss bestimmten Standards und Best Practices folgen, um sicherzustellen, dass die Informationen für die Verbraucher leicht zugänglich und lesbar sind. Hier sind die Schlüsselkriterien, die du beachten solltest:

  • Sichtbarkeit: Das Etikett sollte an einer sichtbaren Stelle der Verpackung angebracht werden. Es sollte nicht verdeckt oder schwer zu finden sein.
  • Lesbarkeit: Die Schriftgröße und der Kontrast sollten so gewählt werden, dass die Informationen auf dem Etikett leicht lesbar sind.
  • Haltbarkeit: Das Etikett sollte sicher befestigt sein und den Transport, die Lagerung und die Handhabung überstehen, ohne abzufallen oder unlesbar zu werden.
  • Material und Adhäsion: Das Material des Etiketts und des Klebstoffs sollte für die Art der Verpackung und die Lagerungsbedingungen geeignet sein.

Beispiele für die Anbringung von Etiketten

  • Verpackte Lebensmittel: Das Etikett kann auf der Vorderseite, der Rückseite oder der Seite der Verpackung angebracht werden. Bei transparenten Verpackungen sollte darauf geachtet werden, dass das Etikett den Blick auf das Produkt nicht unangemessen einschränkt.
  • Flaschen oder Gläser: Etiketten können auf dem Körper oder dem Deckel der Flasche oder des Glases angebracht werden. Bei Getränken ist oft ein Etikett auf der Vorderseite für die Marke und ein weiteres auf der Rückseite für Nährwertinformationen, Zutaten und rechtliche Hinweise üblich.
  • Frische oder lose Lebensmittel: Bei Produkten, die in Behältern oder Kisten verkauft werden, sollte das Etikett sicher an der Außenverpackung befestigt sein.
Etiketten für Lebensmittel Angaben
Etikettendrucker für Selbstvermarkter

Etikettendrucker für Selbstvermarkter

Für Selbstvermarkter, die sich entscheiden, ihre Lebensmitteletiketten selbst zu drucken, ist die Auswahl des richtigen Lebensmittel Etikettendruckers entscheidend. Das Ziel sollte sein, qualitativ hochwertige und professionelle Etiketten zu produzieren. In diesem Artikel möchte ich einmal auf die wichtigsten Kriterien bei der Wahl eines passenden Druckers für Lebensmittel eingehen. Mit Hilfe der Rezeptrechner Software kannst du viel Zeit und Kosten bei der Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung sparen. Im Ergebnis kannst du vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellen und als Bilddatei oder PDF herunterladen. Mit dem passenden Etikettendrucker von Brother kannst du diese Etiketten dann auch selber ausdrucken. 

Jetzt Etiketten selber drucken

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner können Rezeptrechner PRO Business Nutzer viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Dazu gehört nicht nur die Berechnung der Nährwerte und das Erstellen der einer Zutatenliste. Mit der Software können vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellt werden. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei oder PDF heruntergeladen und mit dem passenden Etikettendrucker für Selbstvermarkter von Brother ausgedruckt werden.

Selbstvermarkter Software

Mit der Rezeptrechner Software kann die vollständige Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV schnell und einfach durchgeführt werden. Das Ergebnis sind Etiketten, die als Bilddatei (PNG, JPG) heruntergeladen und mit einem passenden Etikettendrucker von Brother ausgedruckt werden können.

Kriterien zur Wahl des richtigen Etikettendruckers für Selbstvermarkter

Produktionsmenge

Empfehlung: Analysieren Sie das Volumen und die Vielfalt der Produkte, die Sie etikettieren müssen. Für kleine Mengen und Vielfalt ist ein flexibler und anpassbarer Drucker ideal. Bei größeren Mengen könnten effizientere Modelle mit höherer Druckgeschwindigkeit bevorzugt werden.

Für kleine Produktionsmengen (z.B. weniger als 500 Einheiten pro Monat) und eine Vielzahl von Produkten kann ein eigener Etikettendrucker eine kosteneffektive und flexible Lösung sein. Der Vorteil liegt hier insbesondere in der Kosteneffizienz und Flexibilität bei Anpassungen oder Veränderungen der Produktinformationen oder -varianten.

Für mittlere Produktionsmengen (500 – 5000 Einheiten pro Monat) ist häufig ein Hybridansatz empfehlenswert. Für standardisierte Etiketten kann der professionelle Druck gewählt werden, während für spezialisierte oder saisonale Produkte der eigene Druck sinnvoll sein kann.

Für größere Betriebe mit sehr großen Produktionsmengen (über 5000 Einheiten pro Monat) läuft es meist auf den professionellen Druck hinaus. Das liegt zum einen an der Effizienzsteigerung, die hier häufig erforderlich ist. Zudem ist es mit wachsender Professionalität umso wichtiger auch eine konsistente Qualität bei der Verpackung und den Etiketten abzuliefern.

Video: Wie kann man Lebensmittel Etiketten selber drucken?

In dem folgenden Video zeige ich dir Schritt für Schritt, wie man als Selbstvermarkter mit Hilfe vom TD4 Brother Etikettendrucker und der Rezeptrechner Software schnell und einfach Lebensmittel Etiketten selber drucken kann. Mehr dazu erfährst du auch im Artikel: Wie Lebensmittel Etiketten selber drucken?

Drucktechnologie

Die Drucktechnologie ist wichtig, da diese über das Material und die Haltbarkeit der Etiketten entscheidet. Grundsätzlich werden zwei Drucktechnologien unterschieden auf die ich im folgenden etwas genauer eingehen möchte.

Thermodirektdruck

Der Thermodirektdruck verwendet hitzeempfindliches Papier oder Etikettenmaterial. Während des Druckvorgangs wird das Papier über einen Druckkopf geführt, der durch Hitze aktiviert wird. Die Wärme verursacht eine chemische Reaktion im Material, wodurch es sich verfärbt und das gewünschte Bild oder den Text erzeugt.

Vorteile:

  • Schneller Druck: Dieser Prozess ist in der Regel schneller, da er weniger Schritte und Materialien erfordert.
  • Kostengünstig: Es sind keine Farbbänder oder Tinten erforderlich, wodurch die laufenden Kosten reduziert werden.
  • Einfachheit: Einfacher in der Wartung und Handhabung.

Nachteile:

  • Haltbarkeit: Die Etiketten sind weniger beständig gegen Umwelteinflüsse wie Licht, Wärme und Feuchtigkeit.
  • Farboptionen: In der Regel sind die Druckoptionen auf Schwarz-Weiß beschränkt.

Geeignet ist diese Art von Drucker für Lebensmittel, die innerhalb kurzer Zeit konsumiert werden, wie z.B. frische Lebensmittel in Supermärkten oder Bäckereien. Außerdem ist ein Thermodirekt Etikettendrucker für Selbstvermarkter geeignet, die Verpackungen verwenden, die keiner starken Sonneneinstrahlung oder Wärme ausgesetzt sind.

Thermodirektdruck Lebensmittel

Jetzt Etiketten selber drucken

Mit dem Etiketten Generator vom Rezeptrechner können Rezeptrechner PRO Business Nutzer viel Zeit und Kosten sparen bei der Kennzeichnung ihrer Lebensmittel. Dazu gehört nicht nur die Berechnung der Nährwerte und das Erstellen der einer Zutatenliste. Mit der Software können vollständige Etiketten mit allen Pflichtangaben erstellt werden. Die Etiketten können im Anschluss als Bilddatei oder PDF heruntergeladen und mit dem passenden Etikettendrucker für Selbstvermarkter von Brother ausgedruckt werden.

Selbstvermarkter Software

Mit der Rezeptrechner Software kann die vollständige Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV schnell und einfach durchgeführt werden. Das Ergebnis sind Etiketten, die als Bilddatei (PNG, JPG) heruntergeladen und mit einem passenden Etikettendrucker von Brother ausgedruckt werden können.

Thermotransferdruck

Der Thermotransferdruck verwendet ein Farbband und Wärme, um das Etikett zu bedrucken. Der Druckkopf erhitzt das Farbband, und die Farbe wird auf das Etikettenmaterial übertragen und bildet so das gewünschte Bild oder den Text.

Vorteile:

  • Haltbarkeit: Die Etiketten sind beständiger gegen Umwelteinflüsse wie Licht, Wärme und Feuchtigkeit.
  • Qualität: Sie bieten eine höhere Druckqualität und sind in der Lage, detailliertere und farbenfrohere Bilder zu erzeugen.
  • Flexibilität: Sie können auf einer Vielzahl von Materialien drucken.

Nachteile:

  • Kosten: Höhere laufende Kosten aufgrund des Farbbandverbrauchs.
  • Geschwindigkeit: Kann langsamer sein als der Thermodirektdruck.

Ein Thermotransferdrucker ist insbesondere geeignet für Produkte, die eine längere Haltbarkeit erfordern, wie z.B. Konserven, Getränkeflaschen oder Tiefkühlkost. Außerdem können Selbstvermarkter einen Thermotransfer Etikettendrucker einsetzen für Produkte, die eine höhere Qualität und Ästhetik der Etiketten erfordern, z.B. Premium- oder Gourmet-Produkte.Die Wahl zwischen Thermodirektdruck und Thermotransferdruck hängt von den spezifischen Anforderungen der Produkte und der Verpackung ab. Für kurzfristige, kostengünstige und einfache Anwendungen ist der Thermodirektdruck oft ausreichend. Für höhere Qualitäts-, Haltbarkeits- und Ästhetikanforderungen ist der Thermotransferdruck die bessere Option. Bei der Entscheidung sollten auch Faktoren wie die laufenden Kosten, die Wartung und die Umweltbedingungen, unter denen die Produkte gelagert und verkauft werden, berücksichtigt werden

Etikettengröße und -form

Die Etikettengröße hängt stark von der Art der Lebensmittelverpackung, dem Inhalt und den rechtlichen Anforderungen ab. Hier sind einige typische Etikettengrößen und ihre Anwendungen im Lebensmittelbereich.

Kleine Etiketten (zum Beispiel 25mm x 50mm):
  • Anwendung: Ideal für kleinere Artikel wie Gewürzgläser, kleine Marmeladengläser oder Mini-Snack-Packungen (siehe auch Etikettendrucker Direktvermarktung)
  • Etikettendrucker Rollenbreite: Die Rollenbreite sollte ausreichend sein, um ein 25mm breites Etikett aufzunehmen, zum Beispiel eine Rollenbreite von 30mm.
Mittlere Etiketten (zum Beispiel 75mm x 125mm):
  • Anwendung: Passend für mittelgroße Verpackungen, beispielsweise Saftflaschen, Konservendosen oder verpackte Backwaren.
  • Etikettendrucker Rollenbreite: Für diese Etikettengröße wäre eine Rollenbreite von mindestens 80mm angebracht.

Als Selbstvermarkter kommen vermutlich in erster Linie kleine und mittlere Etikettengrößen in Frage, somit eignet sich ein 2-4 Zoll Etikettendrucker, der eine maximale Breite von 56 bis 102mm aufweist.

Große Etiketten (zum Beispiel 125mm x 200mm):
  • Anwendung: Geeignet für größere Verpackungen oder Bulk-Produkte, z.B. große Getreidebeutel, Kisten oder Kartons.
  • Etikettendrucker Rollenbreite: Eine Rollenbreite von mindestens 130mm ist erforderlich, um solche Etiketten aufzunehmen

Insgesamt kann ein breiter Etikettendrucker eine vielseitige Option sein, besonders wenn du planst, eine Vielzahl von Produktgrößen anzubieten oder flexibel auf Marktänderungen zu reagieren. Berücksichtige jedoch auch den Materialverbrauch. Stelle sicher, dass der Drucker effizient arbeitet und kein übermäßiger Materialverbrauch entsteht, wenn du schmalere Etiketten druckst. Zudem solltest du dich informieren, wie einfach es ist, den Drucker für verschiedene Etikettenbreiten einzurichten und zu justieren. Manche Drucker ermöglichen einen schnellen und einfachen Wechsel, während andere mehr Zeit und Aufwand erfordern können.

Etiketten für Lebensmittel selber drucken
Etikettendrucker Brother für Lebensmittel 4 Zoll
Lebensmittel Kennzeichnung Etikettendrucker

Kosten für den Etikettendrucker

Die Kosten für einen Etikettendrucker und das Verbrauchsmaterial können variieren, abhängig von der Drucktechnologie, den Funktionen des Druckers, der Qualität der Etiketten und anderen Faktoren. Hier ist eine allgemeine Übersicht, mit der du rechnen kannst.

Einstiegsmodelle:

  • Preis: Zwischen 100€ und 500€.
  • Eigenschaften: Ideal für den Druck kleiner Mengen, weniger Funktionen, in der Regel Thermodirektdrucktechnologie.

Mittelklassemodelle:

  • Preis: Zwischen 500€ und 1.500€.
  • Eigenschaften: Bieten mehr Funktionen, höhere Druckgeschwindigkeit, können oft sowohl Thermodirekt- als auch Thermotransferdruck unterstützen.

Selbstvermarkter sollten in der Regel mit knapp 500 € an Kosten für einen vernünftigen Etikettendrucker und entsprechendes Verbrauchsmaterial rechnen.

Professionelle Modelle:

  • Preis: Über 1.500€.
  • Eigenschaften: Für hohes Druckvolumen, vielseitige Funktionen, hohe Druckgeschwindigkeit und -qualität, erweiterte Anpassungsmöglichkeiten.

In dem folgenden Artikel vergleiche ich 2 Etikettendrucker Modelle von Brother zeige dir, welcher Drucker für welche Lebensmittel besser geeignet ist: Welcher Etikettendrucker für Lebensmittel?

Kosten für Verbrauchsmaterial (Etikettenrollen):

Die Kosten für Etikettenrollen hängen von der Größe, dem Material und der Menge ab, die du kaufst. Hier sind allgemeine Schätzungen:

  • Preis: Zwischen 10€ und 100€ pro Rolle.
  • Faktoren: Die Kosten variieren je nach Größe der Etiketten, Qualität des Materials, ob es sich um Thermodirekt- oder Thermotransferetiketten handelt, und der Gesamtmenge der Rollen, die du kaufst

Denke daran, dass eine kluge Investition in die Qualität und Zuverlässigkeit des Druckers und der Materialien sich langfristig auszahlen kann, insbesondere in Bezug auf die Konsistenz und Professionalität der Etiketten, die ein kritischer Aspekt der Produktpräsentation und Markenbildung sind.

Weitere Tipps zur Digitalisierung der Gemeinschaftsverpflegung findest du übrigens in einem anderen Artikel.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Du bist leidenschaftlicher Lebensmittelproduzent, Gastronom oder Hobbykoch/ Hobbybäcker. Sofern du Lebensmittel verkaufen möchtest, wirst du auch über das Thema Zutatenliste für Lebensmittel stolpern. In diesem Artikel erläutere ich, ob du für deine Lebensmittel eine Zutatenliste angeben musst. Ich gehe auf die gesetzliche Grundlage ein und erkläre dir, welche Aspekte beim Erstellen einer Zutatenliste zu beachten sind. Außerdem gebe ich noch einige hilfreiche Tipps, wie du viel Zeit und Kosten sparen kannst, nicht nur beim Erstellen vom Zutatenverzeichnis sondern bei der kompletten Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertberechnung.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du schnell und einfach die Zutatenliste für deine Lebensmittel erstellen. Du gibst dazu einfach die Zutaten und Mengen gemäß Rezeptur ein. Das Programm generiert automatisch eine Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. Außerdem bekommt man Vorschläge zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe. Bei Bedarf kann die Berechnung vom Prozentsatz (QUID Angabe) für einzelne Zutaten berechnet werden. Darüber hinaus werden automatisch auch die Nährwerte berechnet. Du kannst für deine Lebensmittel dann vollständige Lebensmitteletiketten und/ oder eine Nährwerttabelle oder nur eine Zutatenliste als Text kopieren oder als Bilddatei oder PDF herunterladen und ausdrucken (siehe auch Etikett für Lebensmittelkennzeichnung). Leg sofort los – hier kannst du eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner direkt online erwerben.

Zutatenliste für Lebensmittel erstellen

Mit der Rezeptrechner Software kannst du eine Zutatenliste für deine Lebensmittel und Rezepte generieren (in der richtigen Reihenfolge, mit QUID Angabe und Vorschlägen zur Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe).

Video: Zutatenliste gemäß LMIV – das solltest du wissen

In diesem Video erläutere ich dir die Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung an die Zutatenliste. Dabei gehe ich auch auf zusammengesetzte Lebensmittel sowie sub-Zutatenlisten von Lebensmitteln genauer ein. Ich zeige dir zudem, wie du die Rezeptrechner Software nutzen kannst um Zeit und Kosten zu sparen beim Erstellen der Zutatenliste in der richtigen Reihenfolge. 

Was du als Lebensmittelproduzent und Gastronom wissen solltest

Hier gehe ich einmal auf die typischen Fragen ein, die du dir als Lebensmittelproduzent oder Gastronom sicherlich stellst (siehe auch Rezepte Software für Lebensmittelhersteller und Gastronomen).

Brauche ich eine Zutatenliste für meine Lebensmittel?

Laut der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der EU müssen nahezu alle vorverpackten Lebensmittel mit einer Zutatenliste versehen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel:

  • Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (Aber Achtung! Enthalten diese Getränke Süßstoffe oder Farbstoffe, müssen sie gekennzeichnet werden.)
  • Unverarbeitete Produkte, die nur eine Zutat oder eine Kategorie von Zutaten enthalten: Hierunter fallen z.B. Obst und Gemüse, solange sie nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise bearbeitet wurden.
  • Wasser und kohlensäurehaltiges Wasser.

Für unverpackte Waren, die direkt an den Endverbraucher verkauft werden – wie der Apfelkuchen in deiner Bäckerei oder das Sandwich in deinem Café – ist die Zutatenliste nicht zwingend vorgeschrieben. Aber: Bei diesen Produkten ist es dennoch Pflicht, über enthaltene Allergene zu informieren. Das kann zum Beispiel mittels eines Schildes direkt am Produkt oder auf Nachfrage mündlich erfolgen.

Als Gastronom, der Speisen zum Mitnehmen anbietet, kannst du in einem Graubereich landen. Verkaufst du ein vorverpacktes Sandwich, muss es eine Zutatenliste enthalten. Ist das Sandwich jedoch frisch zubereitet und nach Bestellung in eine Box oder Tüte gelegt, fällt es unter die Regelung der unverpackten Waren. Wichtig ist hier erneut: Die Allergenkennzeichnung muss immer erfolgen!

Mehr zu den Vorschriften gemäß LMIV an die Zutatenliste findest du hier LMIV Zutatenliste Vorschriften.

Vorverpackte Lebensmittel und ihre Zutatenliste

Wenn du vorhast, vorverpackte Produkte zu verkaufen, ist die korrekte Kennzeichnung entscheidend. Die Zutatenliste ist hierbei ein zentraler Bestandteil der Produktkennzeichnung für deine Lebensmittel. Folgende Dinge solltest du beachten:

Aufbau und Inhalt der Zutatenliste:

  • Reihenfolge der Zutaten: Die Zutaten sind in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung in der Herstellung des Lebensmittels aufzulisten. Das bedeutet, dass die Zutat, von der am meisten im Produkt enthalten ist, an erster Stelle steht und die Zutat mit dem geringsten Anteil am Ende.
  • Allergene: Allergene müssen hervorgehoben werden, beispielsweise durch Unterstreichen, Fettdruck oder durch die Hervorhebung in einer anderen Schriftfarbe. Es gibt 14 Hauptallergene, die in der EU besonders gekennzeichnet werden müssen, dazu gehören z.B. Milch, Eier, Gluten und Nüsse.
  • Zusatzstoffe: Zusatzstoffe, wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksverstärker, müssen mit ihrer spezifischen Funktion (z. B. “Konservierungsstoff”, “Antioxidationsmittel”) und ihrem Namen oder ihrer E-Nummer aufgeführt werden.
  • QUID Angabe: Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben.

Platzierung der Zutatenliste:

  • Die Zutatenliste muss auf der Verpackung gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein.
  • Sie darf nicht durch andere Angaben oder Bilder überdeckt oder unterbrochen werden.
  • Die Zutatenliste sollte idealerweise nahe der Hauptbezeichnung des Produkts platziert werden, um eine einfache Zuordnung zu gewährleisten.
Lebensmittel vorverpackt - Zutatenliste

QUID auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die QUID-Kennzeichnung (Quantitative Ingredient Declaration) spielt eine zentrale Rolle in der Zutatenliste und betrifft die quantitative Angabe bestimmter Zutaten. Hierbei geht es darum, den Prozentsatz einer bestimmten Zutat in einem Lebensmittel anzugeben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher über den tatsächlichen Gehalt einer Zutat im Produkt informiert sind, insbesondere wenn diese Zutat besonders hervorgehoben wird oder für die Wahl des Produkts von besonderer Bedeutung ist.

Einige Kernpunkte zur QUID-Kennzeichnung:

  1. Wann ist QUID erforderlich?
    • Wenn eine Zutat im Namen des Produkts genannt wird (z.B. “Erdbeermarmelade”).
    • Wenn eine Zutat auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird, beispielsweise durch ein Bild oder eine besondere Erwähnung.
    • Wenn der Verbraucher durch die Hervorhebung der Zutat eine falsche Vorstellung vom Mengenverhältnis bekommen könnte.
  2. Wie wird QUID angegeben?
    • Die Menge der betreffenden Zutat wird in Prozent im Verhältnis zum Gesamtgewicht des fertigen Produkts angegeben. Diese Angabe erfolgt entweder in der Zutatenliste direkt nach der jeweiligen Zutat oder in der Hauptbezeichnung des Produkts (z.B. “Erdbeermarmelade – 40% Erdbeeren”).
  3. Ausnahmen von der QUID-Kennzeichnung:
    • Es gibt verschiedene Ausnahmen, bei denen eine QUID-Kennzeichnung nicht erforderlich ist. Dazu gehören z.B. Zutaten, die in einer Menge von weniger als 2% enthalten sind, oder wenn es sich um eine Zutat handelt, deren Gehalt in einem festgelegten Bereich liegt.

Mehr zur QUID Kennzeichnung findest du in diesem Artikel.

Allergene und Zusatzstoffe auf der Zutatenliste vom Lebensmittel

Die korrekte Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen auf der Zutatenliste ist entscheidend, da sie gesundheitliche Auswirkungen für den Verbraucher haben kann.

Allergenkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln muss die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene immer erfolgen, wenn sie als Zutat in einem Produkt enthalten sind.
  2. Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
    • Die EU hat 14 Hauptallergene festgelegt, die auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören z.B. Gluten, Milch, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Schalenfrüchte und Sellerie.
  3. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • In der Zutatenliste müssen diese Allergene hervorgehoben werden. Das kann z.B. durch eine Fettschrift, Unterstreichung oder einen anderen Stil erfolgen, der sie von den anderen Zutaten abhebt.

Mehr zur Allergenkennzeichnung für Lebensmittel erfährst du auch in diesem Artikel.

Zusatzstoffkennzeichnung:

  1. Wann ist die Kennzeichnung erforderlich?
    • Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen alle Zusatzstoffe, die verwendet werden, in der Zutatenliste aufgeführt werden.
  2. Wie erfolgt die Kennzeichnung?
    • Zusatzstoffe werden in der Regel durch ihre spezifische Funktion gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer angegeben. Zum Beispiel: “Konservierungsstoff: Kaliumsorbat” oder “Konservierungsstoff: E202”.
  3. Besondere Hinweise:
    • Einige Zusatzstoffe haben möglicherweise bestimmte Kennzeichnungsanforderungen, wie z.B. den Hinweis “Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen”, der bei bestimmten Farbstoffen erforderlich ist.

Als Lebensmittelproduzent oder Gastronom ist es deine Verantwortung, sicherzustellen, dass alle relevanten Allergene und Zusatzstoffe korrekt auf deinem Produkt gekennzeichnet sind. Dies nicht nur, um rechtlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch um das Vertrauen und die Sicherheit deiner Kunden zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat oder eine Beratung durch eine Fachstelle einzuholen.

Mehr zur Zusatzstoffe Kennzeichnung findest du auch in diesem Artikel.

Praktische, komplexe Beispiele für eine Zutatenliste für Lebensmittel

In einigen Fällen kann das Erstellen der Zutatenliste für Lebensmittel nochmal etwas komplexer sein. Insbesondere für zusammengsetzte Lebensmittel und Mischungen (z.B. Sushi Boxen oder Pralinen Boxen oder Schokoladen Mischungen) gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Einige dieser Beispiele habe ich hier noch etwas genauer beleuchtet:

Sofern du eine Frage zu einem komplexeren Beispiel hast, schreibe mir gerne eine E-mail an tina(at)rezeptrechner.de.

Torten verkaufen ohne Meister

Torten verkaufen ohne Meister

Viele leidenschaftliche Hobbybäcker träumen davon, ihre kunstvollen Torten nicht nur im Freundeskreis zu teilen, sondern sie auch kommerziell zu verkaufen. Doch stellt sich die Frage: Ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Torten ohne Meister zu verkaufen? Zum Tortenverkauf existieren hierzu viele Gerüchte. Das deutsche Handwerksrecht hat hierzu klare Regelungen, bietet jedoch auch Spielräume und Möglichkeiten für Quereinsteiger. In diesem Artikel beleuchten wir die Voraussetzungen und Wege, wie man auch ohne den klassischen Weg über die Meisterprüfung im Tortenverkauf Fuß fassen kann. Ich empfehle dir zudem auch meinen generellen Artikel zum Thema Torten verkaufen, in dem ich auch noch einige wertvolle Tipps zum Vertrieb gebe. In einem anderen Artikel zeige ich dir, wieviel Einnahmen man mit dem Verkauf von selbstgebackenen Kuchen generieren kannst. 

Rezeptverwaltung & Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software helfen wir Lebensmittelproduzenten und Direktvermarktern viel Zeit und Kosten zu sparen bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe ihrer Rezepturen. Mit Hilfe unseres Programms kann man automatisch Rezeptblätter als PDF erstellen, die Nährwerte berechnen und die Allergenkennzeichnung durchführen. Es können auch direkt Produktdatenblätter als PDF erstellt werden. Zudem gibt es auch schon eine einfache Preiskalkulation. Diese wird in Zukunft noch weiter ausgebaut sodass man auch eine Angebotskalkulation für Torten durchführen kann (siehe auch Torten Kosten Rechner). Mehr zum Rezeptrechner erfährst du über den Button.

Torten verkaufen Produktkennzeichnung

Mit der Rezeptrechner Software kannst du Produktdatenblätter für deine Torten Rezepte im Handumdrehen erstellen (inkl. Nährwertberechnung und Allergenkennzeichnung). Ebenso kannst du die Preise für deine Torten kalkulieren, egal ob du diese privat oder als Gewerbe verkaufen möchtest (siehe dazu auch Torten Preise privat oder als Gewerbe)

Darf man Torten verkaufen ohne Meister bzw. ohne Konditor?

In Deutschland ist das Bäcker- und Konditorhandwerk zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass du, um einen Bäckerei- oder Konditoreibetrieb zu eröffnen und selbstständig zu führen, grundsätzlich einen Meistertitel benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen und Wege, wie du auch ohne Meistertitel im Konditorhandwerk tätig werden kannst:

  • Kleingewerbe: Du kannst Torten und Kuchen in kleinerem Umfang als Kleingewerbe herstellen und verkaufen, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben. Dies hängt allerdings von den lokalen Regelungen und der genauen Ausgestaltung deines Geschäftsmodells ab. Hier solltest du dich genau informieren und beraten lassen. Mehr Informationen dazu findest du auch im Artikel Torten verkaufen privat oder Gewerbe.
  • Einstellen eines Meisters: Wenn du einen Betrieb eröffnen möchtest, kannst du auch einen Konditormeister einstellen. Dieser ist dann für die fachliche Leitung verantwortlich, und du kannst als Geschäftsführer oder Inhaber fungieren.
  • Ausnahmegenehmigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer erhalten, um ohne Meistertitel ein Handwerk auszuüben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung in leitender Position vorweisen kannst.
  • Spezialisierung: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die nicht zwingend einen Meistertitel erfordern. Beispielsweise könntest du dich auf die Herstellung von Tortendekorationen spezialisieren, die du dann verkaufst.

Grundsätzlich solltest du dich, bevor du startest, bei der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Rechtsanwalt informieren, um sicherzugehen, dass du alle Vorschriften und Regelungen beachtest.

Was genau hat es in diesem Zusammenhang mit der Unerheblichkeitsgrenze auf sich?

Die Unerheblichkeitsgrenze spielt in Deutschland im Zusammenhang mit der Handwerksordnung (HwO) eine Rolle und betrifft die Ausübung bestimmter Handwerke ohne einen Meisterbrief.

Gemäß § 3 Abs. 2 der HwO dürfen zulassungspflichtige Handwerke im Sinne von Anlage A der HwO auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden, wenn die handwerksmäßigen Tätigkeiten “nur in unerheblichem Umfang” mit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass man bestimmte Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben darf, ohne dafür einen Meisterbrief zu benötigen, solange diese Tätigkeiten nur einen unerheblichen Teil des gesamten Geschäftsbetriebs darstellen.

Was genau unter “unerheblichem Umfang” zu verstehen ist, ist in der Regel nicht genau quantifiziert und kann von Fall zu Fall variieren. Es gibt keine pauschale Prozentzahl oder Ähnliches, die diesen Umfang definiert. Hierbei spielen oft qualitative und quantitative Gesichtspunkte eine Rolle. Beispielsweise kann eine Tätigkeit in einem Handwerk, die nur gelegentlich und nicht als Hauptgeschäftsfeld durchgeführt wird, als “unerheblich” betrachtet werden.

Im Kontext des Tortenverkaufs bedeutet dies: Wenn das Herstellen und Verkaufen von Torten nur einen kleinen Teil deines gesamten Geschäftsbetriebs ausmacht, könntest du theoretisch auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich tätig sein. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte unbedingt mit der zuständigen Handwerkskammer und/oder einem Anwalt geklärt werden, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Praktische Beispiele für die Unerheblichkeitsgrenze:

Die Unerheblichkeitsgrenze in Bezug auf die Handwerksordnung (HwO) bietet Raum für viele unterschiedliche Anwendungsszenarien. Hier sind einige praktische Beispiele, bei denen die Unerheblichkeitsgrenze zum Tragen kommen könnte:

    • Restaurants mit gelegentlichen Backwaren: Ein Restaurant, das sich auf Hauptgerichte spezialisiert hat, bietet vielleicht gelegentlich selbstgemachte Desserts wie Kuchen oder Torten an. Wenn diese süßen Leckereien nur einen kleinen Teil des gesamten Geschäfts darstellen, könnten sie unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen, insbesondere wenn die Hauptspezialität des Restaurants nicht das Backen ist.
    • Weingüter mit Delikatessen: Ein Weingut, das hauptsächlich Wein verkauft, bietet vielleicht auch gelegentlich selbstgemachte Gelees oder Marmeladen aus Weintrauben an. Die Herstellung dieser Produkte könnte als “unerheblich” gelten, wenn sie nur einen minimalen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.
    • Straßenfeste oder Märkte: Ein Anbieter, der hauptsächlich Handarbeiten oder Kunst verkauft, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Limonade oder kleine Snacks an. Auch wenn er keinen Lebensmittelbetrieb führt, könnte der gelegentliche Verkauf dieser Produkte als “unerheblich” betrachtet werden.
    • Cafés mit besonderen Getränkeangeboten: Ein Café, das sich auf Kaffeespezialitäten konzentriert, bietet gelegentlich auch selbstgemachte Liköre oder besondere Heißgetränke an. Die Produktion und der Verkauf dieser speziellen Getränke könnten als “unerheblich” gelten, wenn sie nur sporadisch angeboten werden und nicht zum Hauptgeschäft gehören.
    • Bierbrauereien mit speziellen Speisen: Eine Brauerei, die sich auf Bier konzentriert, bietet vielleicht gelegentlich auch selbstgemachte Wurst oder Käse aus Bier an. Auch wenn die Herstellung solcher Lebensmittel nicht ihre Haupttätigkeit ist, könnte dies unter die Unerheblichkeitsgrenze fallen.

Es ist jedoch entscheidend, immer individuell zu überprüfen, wie genau die Regelungen in Bezug auf die Unerheblichkeitsgrenze angewendet werden, insbesondere in Bezug auf die Lebensmittelproduktion und den Verkauf. Bei Unsicherheiten sollte man immer Rücksprache mit der zuständigen Kammer oder einem Fachexperten halten.

Welche Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung muss ich erfüllen?

Die konkreten Voraussetzungen können je nach Handwerkskammer variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Berufserfahrung: Du solltest eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk nachweisen können. Wie viele Jahre genau erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Handwerkskammer und dem konkreten Handwerk ab. Oft wird eine Erfahrung in leitender Position vorausgesetzt.
  • Nachweis über Qualifikation: Neben der Berufserfahrung können auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden, die deine Eignung für das Handwerk belegen. Dies könnten beispielsweise Fortbildungen, Seminare oder andere Zertifikate sein.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: In einigen Fällen kann die Handwerkskammer Nachweise über deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verlangen, um sicherzustellen, dass das Handwerk auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die Handwerkskammer prüft auch, ob du zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung bist. Hierzu können beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt werden.
  • Sachliche Gründe: Es müssen sachliche Gründe vorliegen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen. Hierzu kann beispielsweise zählen, dass kein Meister verfügbar ist oder dass der Antragsteller bereits eine herausragende Stellung im Handwerk eingenommen hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ermessensentscheidung der Handwerkskammer ist. Das bedeutet, dass auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen keine automatische Genehmigung gewährt wird. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer zu halten und sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.

Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung um Torten ohne Meister verkaufen zu dürfen?

Die Handwerksordnung (HwO) sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zu dem auch das Konditorhandwerk gehört, ohne den Besitz eines Meisterbriefs grundsätzlich nicht erlaubt ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Zuständige Handwerkskammer kontaktieren: Die Ausnahmegenehmigung wird von der Handwerkskammer erteilt, in deren Bezirk du tätig werden möchtest. Die Handwerkskammer ist der erste Ansprechpartner, um die genauen Anforderungen und das Verfahren in Erfahrung zu bringen.
  2. Nachweis von Qualifikation und Berufserfahrung: In der Regel wird erwartet, dass du Berufserfahrung und/oder sonstige Qualifikationen nachweisen kannst, die eine erfolgreiche Ausübung des Handwerks erwarten lassen. Die Dauer der geforderten Berufserfahrung kann variieren, liegt aber oft bei mehreren Jahren, zum Teil in leitender Position.
  3. Antragstellung: Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, die deine Qualifikation und Berufserfahrung belegen, beigefügt werden.
  4. Prüfung durch die Handwerkskammer: Die Handwerkskammer prüft deinen Antrag und die beigefügten Nachweise. In einigen Fällen kann auch ein fachliches Gutachten eingeholt werden.
  5. Entscheidung: Nach der Prüfung wird entschieden, ob dir die Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Die Entscheidung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa regelmäßige Weiterbildungen oder bestimmte Kontrollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Handwerkskammer liegt und nicht automatisch gewährt wird. Eine umfassende und sorgfältige Vorbereitung sowie gegebenenfalls eine Beratung durch einen Anwalt können die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen.

In einem anderen Artikel haben wir uns schon einmal mit einem ähnlichen Thema zum Brot verkaufen ohne Meister beschäftigt.

Tortenkalkulation Software

Mit dem Rezeptrechner kannst du die Preiskalkulation für deine Torten Rezepte durchführen. Du kannst sowohl die Kosten (Wareneinsatz, Materialkosten, Personalkosten) berechnen, aber auch direkt vollständige Verkaufspreise kalkulieren. Es folgt auch noch eine Funktion zur Angebotskalkulation für Events (Catering etc). Ebenso ist schon eine Funktion zum Erstellen von Bestelllisten in Planung. Du kannst direkt loslegen und eine Jahreslizenz für den Rezeptrechner erwerben. 

Torten Preiskalkulation

Mit der Rezeptrechner Software kannst du die Preiskalkulation für deine Torten erstellen und als PDF herunterladen. 

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Torten verkaufen privat oder Gewerbe?

Du bist begeistert vom Backen und deine Torten sind der Hit auf jeder Familienfeier oder unter Freunden? Sicherlich hast du schon öfter Komplimente für deine süßen Kreationen erhalten und vielleicht auch den Gedanken gehabt: “Könnte ich meine Torten nicht auch verkaufen?” Wenn du mit dem Gedanken spielst, dein Hobby in eine kleine Einnahmequelle zu verwandeln und privat Torten verkaufen möchtest, dann ist dieser Leitfaden genau das Richtige für dich! In einem anderen Artikel habe ich mich bereits umfassend mit dem Thema Torten verkaufen im Allgemeinen auseinandergesetzt. Dort findest du die wichtigsten Aspekte im Bezug auf Hygiene, Kennzeichnung und Tipps und Tricks zum Verkaufen. In diesem Artikel geht es darum, genauer zu verstehen, wann man Torten privat verkaufen kann und wann man ein Gewerbe anmelden sollte. Mehr zur Preiskalkulation beim Torten verkaufen findest du hier: Torten Preise privat oder als Gewerbe

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung
Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.

Tortenverkauf: Vom Hobby zum Geschäft

Jeder fängt mal klein an. Wenn du überlegst, ob du deine Torten privat verkaufen kannst, dann bist du hier richtig. Ich zeige dir, welche rechtlichen Grundlagen du beachten solltest und gebe Tipps und Tricks, wie aus deinem Hobby ein ordentliches Geschäft heranwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen – Torten privat verkaufen oder Gewerbe?

Bevor der erste Kuchen verkauft wird, sollte man sich unbedingt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das ist auch wichtig, wenn du Torten privat verkaufen möchtest. Denn die Grenze zwischen einem privaten Tortenverkauf und einem Kleingewerbe können schnell verschwimmen.

Ein Gewerbe muss immer dann angemeldet werden, wenn man die Absicht verfolgt einen Gewinn zu erzielen. Dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht bezeichnet die Absicht, mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Es geht also um die längerfristige Absicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen und nicht nur Kosten zu decken. Einige Kriterien, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen können:

  • Regelmäßigkeit des Verkaufs: Wenn du beispielsweise jede Woche mehrere Torten verkaufst, könnte dies eher als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden, im Gegensatz zum gelegentlichen Verkauf.
  • Werbemaßnahmen: Bewirbst du deine Torten aktiv, zum Beispiel durch Flyer, eine Webseite oder Social-Media-Auftritte? Werbemaßnahmen können ein Indiz für Gewinnerzielungsabsicht sein.
  • Investitionen: Hast du in Equipment, Verpackungsmaterial oder Werbung investiert, um den Verkauf zu fördern? Solche Investitionen könnten darauf hindeuten, dass du einen Gewinn anstrebst.
  • Preiskalkulation: Wenn du deine Preise so gestaltest, dass du nach Abzug aller Kosten einen klaren Gewinn erzielst, deutet dies ebenfalls auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin. (siehe auch Torten Kosten Rechner)
  • Professionalität: Wie gehst du mit Aufträgen, Buchführung und Kundenanfragen um? Eine systematische und professionelle Herangehensweise kann auch als Indikator für eine gewerbliche Tätigkeit gesehen werden.

Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, daher sollte im Zweifelsfall immer eine Gewerbeanmeldung in Erwägung gezogen werden, um eventuellen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Wenn eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, sind in der Regel eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt und weitere Schritte erforderlich. Da die Abgrenzung nicht immer einfach ist und die rechtlichen und steuerlichen Folgen weitreichend sein können, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einem Anwalt beraten zu lassen. Damit du ungefähr abschätzen kannst, was eine Gewerbeanmeldung bedeutet, habe ich die einzelnen Schritte der Anmeldung von einem Gewerbe im nächsten Schritt noch einmal zusammengefasst.

Torten verkaufen – Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe anzumelden ist ein relativ einfacher Verwaltungsakt, dennoch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, besonders wenn es um den Verkauf von Lebensmitteln geht.

Gewerbeanmeldung für Tortenverkauf

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du dich an das für deinen Wohnort zuständige Gewerbeamt wenden. Hier erhältst du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung, den du ausfüllen und einreichen musst.
  • Kosten: Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, liegen jedoch häufig zwischen 20 und 60 Euro. Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Gebühren zu informieren.
  • Weitere Genehmigungen: Da es sich beim Tortenverkauf um Lebensmittel handelt, könnten weitere Genehmigungen oder Schulungen, z.B. ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung, erforderlich sein. Das Gesundheitsamt kann hier Auskunft geben.
  • Finanzamt: Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch über die Neugründung informiert und wird sich bei dir melden, um weitere Informationen einzuholen. Hierbei kann es um die erwarteten Einnahmen, die Art des Gewerbes usw. gehen.

Wann macht ein Kleingewerbe Sinn für das Torten verkaufen?

Ein Kleingewerbe macht insbesondere dann Sinn, wenn du voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze für die Regelbesteuerung überschreitest. Für das Kleingewerbe gelten in Deutschland folgende Kriterien (Stand 2023):

  • Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz im Gründungsjahr darf 22.000 Euro nicht überschreiten und im Folgejahr 50.000 Euro.
  • Vorteile: Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Das kann den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Beachte jedoch auch, dass auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein darf.
  • Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer geltend machen, d.h., die Umsatzsteuer, die du beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zahlst, kannst du nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Was ändert sich für dich, wenn du ein Gewerbe betreibst?

  1. Buchführung: Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe betreibst oder nicht, musst du eine ordentliche Buchführung betreiben. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
  2. Steuern: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei werden die Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss wird versteuert.
  3. Sozialversicherung: Ab einem gewissen Einkommen könnten Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere zur Kranken- und Rentenversicherung, anfallen. Es ist ratsam, sich darüber bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Steuerberater zu informieren.

Ziehst du in Betracht, ein Gewerbe anzumelden, ist es empfehlenswert, vor der Gewerbeanmeldung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Tipps gelten im übrigen nicht nur für das Verkaufen von Torten. Ähnliches gilt, wenn man beispielsweise selbstgemachte Marmelade verkaufen möchte.

Darf ich Torten privat verkaufen, wenn ich keinen Konditor Meister habe?

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Führung von Handwerksbetrieben und der Notwendigkeit eines Meistertitels. Das Konditorenhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, das bedeutet im klassischen Sinne: Wer einen Betrieb eröffnen und darin das Handwerk als Haupttätigkeit ausüben möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Allerdings gibt es verschiedene Situationen und Möglichkeiten:

  • Hobby-Bäcker: Wer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen Torten verkauft, beispielsweise auf einem Markt oder an Bekannte, kann das oft ohne Meistertitel tun. Hierbei kann es jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Gewerbeanmeldung und die Menge oder Regelmäßigkeit des Verkaufs geben.
  • Verkauf in eigenen Räumlichkeiten: Möchtest du ein Café eröffnen und dort auch selbstgemachte Torten verkaufen, ist das möglich, solange du nicht primär als Konditorei fungierst und das Backen von Torten nicht als Haupttätigkeit gilt.
  • Ausnahmegenehmigungen: Es gibt Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer zu erhalten, wenn man langjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen kann.
  • Einstellung eines Meisters: Wenn du einen Konditor-Meister einstellst, der in deinem Betrieb arbeitet, kannst du auch ohne eigenen Meistertitel einen Konditoreibetrieb führen.
  • Nicht zulassungspflichtige Tätigkeiten: Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die auch ohne Meistertitel im Bereich des Konditorei-Handwerks erlaubt sind. Hierzu gehört beispielsweise der reine Verkauf von Konditoreiwaren.

Generell gilt: Bevor man mit dem Verkauf von Torten beginnt, sollte man sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ggf. eine Beratung bei der Handwerkskammer oder einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Torten verkaufen ohne Meister findest du in diesem Artikel. 

Was gilt es noch zu beachten beim Torten verkaufen?

Das Herzstück jedes Backgeschäfts ist natürlich die Torte selbst. Es reicht jedoch nicht aus, dass sie nur gut schmeckt – sie muss auch sicher sein. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob du deine Torten privat verkaufen möchtest oder direkt als Kleingewerbe loslegst. Lebensmittelhygiene ist entscheidend. Außerdem müssen deine Kunden wissen, welche Inhaltsstoffe in den Torten enthalten sind. Das ist insbesondere für Verbraucher mit einer Lebensmittelallergie enorm wichtig. Beachte somit unbedingt die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Lebensmittelhygiene

Beim Verkauf von Lebensmitteln steht die Gesundheit der Verbraucher an erster Stelle. Daher müssen auch private Verkäufer sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Hygienevorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass die Küche, in der die Torten gebacken werden, bestimmten Standards entsprechen muss. Zusätzlich können Kurse zur Lebensmittelhygiene hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Hier ist eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Lebensmittelhygiene beim Tortenverkauf:

  • Persönliche Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Haare zurückbinden, Schmuck vermeiden.
  • Arbeitsumgebung: Saubere Arbeitsflächen und Geräte, separate Utensilien für unterschiedliche Lebensmittel.
  • Lagerung: Zutaten bei empfohlenen Temperaturen lagern, Verfallsdaten beachten, trockene Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Kreuzkontamination vermeiden: Besonders bei Allergenen vorsichtig sein.
  • Ausbildung: Bei Bedarf ein Gesundheitszeugnis oder eine Hygieneschulung absolvieren.
  • Transport: Torten hygienisch verpacken und vor Kontamination schützen.

Es ist entscheidend, die Hygienevorschriften strikt einzuhalten, um die Gesundheit der Kunden zu schützen und ihr Vertrauen zu gewinnen.

Kennzeichnung und Allergene

Wenn Torten und Gebäck direkt an den Endverbraucher verkauft werden, zum Beispiel in einem kleinen Café oder auf einem Marktstand, sind nicht alle oben genannten Kennzeichnungspflichten zwingend erforderlich. Hier eine Zusammenfassung speziell für lose verkaufte Torten:

  • Allergene: Die wichtigste Information, die bereitgestellt werden muss, betrifft potenziell allergieauslösende Zutaten. Sie müssen klar und deutlich angegeben werden, selbst wenn die Torte direkt vor Ort verkauft wird.
  • Zutatenliste (optional): Es kann hilfreich sein, eine Zutatenliste bereitzustellen, obwohl sie für lose verkaufte Produkte nicht zwingend erforderlich ist.
  • Weitere Informationen: Obwohl nicht vorgeschrieben, schätzen Kunden oft zusätzliche Informationen wie Lagerhinweise oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wichtig zu beachten: Sollte ein Kunde spezielle Fragen zur Torte oder ihren Zutaten haben, sollte der Verkäufer in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten. Es ist ratsam, sich immer über die geltenden nationalen und lokalen Vorschriften zu informieren, da diese sich je nach Region und aktueller Gesetzgebung ändern können.

Allergene & Inhaltsstoffe Kennzeichnung für Torten

Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Kennzeichnung für selbstgemachte Torten erstellen. Man gibt dazu die Zutatenlisten in das Programm ein. Für Komponenten (Boden, Füllung) kann man zunächst einzelne Rezepte erstellen und die Komponenten dann wiederum in einem neuen Rezept nutzen. Das Programm dient nicht nur der Rezeptverwaltung für Hobbykonditoren. Es ermöglicht auch die Kennzeichnung der Allergene und Inhaltststoffe, wenn man selbstgemachte Torten verkaufen möchte (egal ob privat oder als Gewerbe). Man kann auch direkt vollständige Produktdatenblätter erstellen.

 

Tortenverkauf Kennzeichnung
Mit der Rezeptrechner Software kann man schnell und einfach die Inhaltsstoffe und Allergene für Torten Rezepte kennzeichnen.
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